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Handytarif fürs Kind: Prepaid, Kostenbremse und Sperren

Bevor dein Kind die erste eigene SIM-Karte bekommt, entscheidest du über Tarif, Laufzeit und Sperren. Was du gleich beim Abschluss einrichtest, erspart dir die meisten Überraschungen auf der Rechnung. Hier findest du Tarifarten, Sperren und Regeln für DE, AT und CH.

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Eine Elternhand übergibt einer Kinderhand eine SIM-Karte ohne Aufdruck, darunter ein Schreibtisch mit Schulheften.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Eltern, die für ihr Kind einen Handyanschluss einrichten
Zeitbedarf
30 Minuten
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Vertragsunterlagen, Zugang zum Kundenkonto, Handy des Kindes
Gilt für
DE, AT, CH; Android und iPhone

Das Wichtigste zuerst

  • Wähle einen Tarif mit klarer Kostengrenze, zum Beispiel Prepaid, und lies vor dem Abschluss nach, was nach verbrauchtem Datenvolumen passiert.
  • Lass gleich beim Abschluss die Drittanbietersperre einrichten, in der Schweiz die Sperre der Mehrwertdienste.
  • Setze zusätzlich am Handy deines Kindes ein Datenlimit und prüfe die Roaming-Einstellungen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Fiktives Beispiel: Sabine aus Kassel will ihrem Sohn Noah (11) zum Wechsel ans Gymnasium eine eigene SIM-Karte geben. Im Laden liegt ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und viel Datenvolumen bereit. Sabine nimmt die Vertragszusammenfassung mit nach Hause, statt sofort zu unterschreiben.

Zu Hause klärt sie mit Noah, wofür er das Handy braucht: Anrufe, Nachrichten und etwas mobiles Internet. Sie entscheidet sich für eine Prepaid-Karte auf ihren eigenen Namen und lädt jeden Monat einen festen Betrag auf. Im Kundenkonto lässt sie die Drittanbietersperre einrichten. Auf Noahs Android-Handy setzen die beiden gemeinsam ein Datenlimit, das etwas unter dem Volumen des Tarifs liegt. Nach drei Monaten wollen sie prüfen, ob das Paket reicht.

Prepaid oder Vertrag: welche Tarifart passt zu deinem Kind?

Entscheidend ist, wie viel Kostenrisiko du tragen willst und wie lange du dich bindest. Bei Prepaid, in Österreich Wertkarte genannt, lädst du vorher Guthaben auf. Käufe und Gebühren werden davon abgezogen, statt mit der nächsten Monatsrechnung bezahlt zu werden. Beim Vertrag zahlst du im Nachhinein, und die Grundgebühr fällt während der ganzen Laufzeit an.

Prepaid und Vertrag fürs Kind im Vergleich (Stand Oktober 2026)
KriteriumPrepaid oder WertkarteVertrag mit Monatsrechnung
BezahlungGuthaben vorher aufladen, Ausgaben werden davon abgezogenRechnung im Nachhinein
BindungKeine LaufzeitIn Deutschland höchstens 24 Monate Erstlaufzeit; nach stillschweigender Verlängerung mit einer Frist von einem Monat kündbar
Käufe über die HandynummerMöglich, auch bei Prepaid: Sperre einrichtenMöglich: Sperre einrichten
Datenvolumen aufgebrauchtIn den Tarifbedingungen nachlesenAuf Datenautomatik achten, die Volumen nachbucht
Sonderrufnummern wie 0900 oder 0180Kosten werden vom Guthaben abgezogenNicht in der Flatrate enthalten, Kosten kommen auf die Rechnung

Entscheidungsfragen vor dem Abschluss

  • Wofür braucht dein Kind den Anschluss: erreichbar sein, Nachrichten schreiben oder unterwegs surfen?
  • Wie viel darf der Anschluss im Monat höchstens kosten, und wer bezahlt das Aufladen?
  • Willst du dich bis zu 24 Monate binden, oder soll der Tarif mit deinem Kind mitwachsen?
  • Was passiert laut Vertragszusammenfassung, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist?
  • Kannst du Sperren und Limits im Kundenkonto selbst einsehen und ändern?

Tipp: Ob dein Kind überhaupt schon ein eigenes Smartphone braucht und welche Abmachungen ihr trefft, klärt Erstes Smartphone fürs Kind: Alter, Abmachungen, Einstellungen.

Wer schliesst den Vertrag ab, du oder dein Kind?

In Deutschland sind Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig. Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche dürfen ohne Zustimmung der Eltern nur kaufen, was sie sofort mit ihrem Taschengeld bezahlen. Was erst später bezahlt wird, fällt laut Verbraucherzentrale nicht unter den Taschengeldparagrafen. Für einen Vertrag mit späterer Zahlung brauchen Minderjährige deshalb die Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung der Eltern. Unbeschränkt geschäftsfähig ist man mit 18.

Schliesst du den Vertrag selbst ab, bist du Vertragspartnerin oder Vertragspartner. Die Rechnung kommt an dich, und du verwaltest Sperren und Limits im Kundenkonto. Seit dem 1. Dezember 2021 muss dir der Anbieter in Deutschland vor dem Abschluss eine klare und leicht verständliche Vertragszusammenfassung geben, unter anderem mit Preisen, Laufzeit und Leistungen. Schliesst du am Telefon ab, wird der Vertrag erst wirksam, wenn du die Zusammenfassung erhalten und in Textform genehmigt hast. Eine E-Mail genügt dafür.

Welche Sperren richtest du gleich beim Abschluss ein?

Über die Handynummer lassen sich Dienste anderer Firmen bezahlen, etwa Apps, Klingeltöne oder Spielguthaben. Die Kosten erscheinen dann auf der Handyrechnung oder werden vom Guthaben abgezogen. Die wichtigste Bremse ist die Drittanbietersperre: Sie verhindert, dass die Nummer zur Abrechnung solcher Dienste genutzt wird. Andere Zahlarten wie Kreditkarte oder Lastschrift bleiben davon unberührt, ebenso das Bezahlen mit dem Handy im Laden.

  • Deutschland: Die Einrichtung muss laut Verbraucherzentrale unentgeltlich erfolgen und schützt Prepaid- und Vertragskunden gleichermassen. Du kannst die Sperre beim Abschluss oder später verlangen, etwa per Brief oder E-Mail und oft auch im Kundenportal oder in der App des Anbieters. Viele Anbieter erlauben auch Teilsperren für einzelne Dienste oder Kategorien.
  • Österreich: Die RTR nennt neben der Sperre für Drittanbieter und Mehrwertnummern (09xx) die Tarifzonensperre, etwa für Anrufe ins Ausland, ausdrücklich für Handys von Kindern. Die Drittanbieter-Sperre muss einmal pro Jahr kostenlos eingerichtet werden.
  • Schweiz: Für Kundinnen und Kunden unter 16 Jahren sind 090x-Nummern laut BAKOM standardmässig gesperrt; diese Sperre muss gratis aktivierbar sein. Nach Art. 40 der Verordnung über Fernmeldedienste kannst du zudem eine Vollsperre für 090x-Nummern und Mehrwertdienste mit oder ohne SMS beantragen.

In Deutschland gilt spätestens seit dem 1. Februar 2020 zusätzlich das Redirect-Verfahren der Bundesnetzagentur. Vor einem Abo wirst du auf eine Seite deines Mobilfunkanbieters umgeleitet und musst die Bestellung dort ausdrücklich bestätigen. Für Einzelkäufe ist in der Regel kein Redirect vorgesehen. Die Sperre bleibt deshalb sinnvoll, gerade wenn ein Kind schnell auf ein Werbebanner tippt.

Käufe mit hinterlegter Kreditkarte, etwa in einem App-Store, stoppt die Drittanbietersperre nicht. Dafür hilft eine Passwortabfrage vor jedem Kauf oder die Kaufanfrage im Familienkonto; wie du sie einrichtest, zeigt Handy-Kindersicherung: Bildschirmzeit und Family Link einrichten.

Tipp: Rufnummern mit 0900 oder 0180 sind laut Verbraucherzentrale nicht in Flatrates enthalten. Sprich mit deinem Kind darüber, dass Gewinnspiel- und Hotline-Nummern Geld kosten können.

Wie verhinderst du, dass mobiles Internet teuer wird?

Zusätzliche Kosten entstehen oft erst, wenn das Datenvolumen aufgebraucht ist. Die Verbraucherzentrale warnt vor Tarifen mit Datenautomatik, die nach dem Verbrauch automatisch nachbuchen. Lies deshalb vor dem Abschluss, was danach passiert, und frag beim Anbieter, ob du eine solche Automatik abbestellen kannst.

In Österreich gilt seit dem 1. Mai 2012 die Kostenbeschränkungsverordnung der RTR für Verträge mit verbrauchsabhängiger Abrechnung. Für mobile Datendienste im Inland dürfen ohne Zustimmung höchstens 60 Euro zusätzlich verrechnet werden. Eine SMS warnt, wenn das Volumen fast verbraucht ist oder 30 Euro Zusatzentgelte angefallen sind. Bei 60 Euro sperrt der Anbieter die Daten, lässt kostenlos weitersurfen oder drosselt auf mindestens 128 kbit/s.

Innerhalb der EU funktionieren Flatrates und Datenvolumen laut Verbraucherzentrale wie zu Hause; ausserhalb der EU, auf Schiffen und in Flugzeugen kann es teuer werden. Details erklärt Roaming in Europa: wo es gratis bleibt und wo es teuer wird. In der Schweiz muss seit dem 1. Januar 2021 bei Vertragsabschluss eine Kostenlimite fürs Roaming festgelegt werden, die du jederzeit anpassen kannst.

Zweite Bremse am Handy: Datenwarnung und Datenlimit

Das Handy misst den Verbrauch selbst, manche Anbieter messen anders. Setze das Limit deshalb etwas unter das Volumen des Tarifs.

Android (Pixel, ab Android 8.0)

  1. Öffne Einstellungen › Netzwerk & Internet › Internet.
  2. Tippe neben dem Mobilfunkanbieter auf das Einstellungssymbol.
  3. Tippe auf Datenwarnung und -limit und aktiviere Datenwarnung festlegen. Unter Warnlimit für mobile Daten gibst du den Wert in MB oder GB ein und tippst auf Übernehmen.
  4. Aktiviere Datenlimit festlegen und bestätige die Meldung mit OK. Tippe auf Datenlimit, gib den Wert ein und tippe auf Übernehmen.
  5. Ist das Limit erreicht, schaltet das Handy die mobilen Daten ab. Zum Wiedereinschalten deaktivierst du Datenlimit festlegen.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com

iPhone

  1. Öffne Einstellungen › Mobilfunk (je nach Gerät: Mobile Daten).
  2. Scrolle zur Liste der Apps und schalte mobile Daten für Apps aus, die nur im WLAN laufen sollen.
  3. Tippe zu Beginn jedes Abrechnungsmonats auf Statistiken zurücksetzen, damit du den Monatsverbrauch siehst.
  4. Unter Einstellungen › Mobilfunk › Datenoptionen schaltest du Datenroaming aus.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.apple.com

Bei Android-Handys anderer Hersteller können Menüs abweichen. Ein automatisches Datenlimit nennt Apple in dieser Hilfe nicht; beim iPhone zählen vor allem Tarif und Sperren.

Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Länderbox: Sperren und Kostenbremsen für Kinderhandys (Stand Oktober 2026)
LandSperrenKostenbremseHilfe bei Problemen
DeutschlandDrittanbietersperre unentgeltlich, auch bei Prepaid; Teilsperren möglichRedirect vor Abos spätestens seit 1.2.2020; Datenautomatik im Vertrag prüfenMobilfunkanbieter, danach Beschwerde bei der Bundesnetzagentur mit dem Stichwort «Drittanbieter»
ÖsterreichDrittanbieter-Sperre einmal pro Jahr kostenlos; Tarifzonen- und Roaming-SperreSeit 1.5.2012 höchstens 60 Euro Zusatzkosten für Daten im Inland ohne Zustimmung; Roaming-Limit 60 Euro, sofern nichts anderes vereinbartMobilfunkanbieter; Informationen der RTR für Konsumentinnen und Konsumenten
Schweiz090x-Nummern unter 16 Jahren standardmässig gesperrt; Vollsperre für Mehrwertdienste nach Art. 40 FDVSeit 1.1.2021 Kostenlimite fürs Roaming bei VertragsabschlussAnbieterin, danach Schlichtungsstelle ombudscom

Die Schweiz ist nicht in der EU; EU-Regeln gelten dort nicht automatisch. Freischalten lassen sich für unter 16-Jährige mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person nur die Nummern 0900 und 0901; 0906-Nummern für Erwachsenenunterhaltung bleiben gesperrt.

Was tust du, wenn trotzdem ein fremder Betrag auf der Rechnung steht?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt in Deutschland diese Reihenfolge:

  1. Beanstande den Posten unverzüglich und mit Begründung beim Mobilfunkanbieter. Er kann prüfen, ob ein Fall für die Geld-zurück-Garantie vorliegt.
  2. Teile deine begründeten Einwände auch dem Drittanbieter mit.
  3. Kündige ein Abo vorsorglich, damit keine weiteren Beträge folgen.
  4. Zahlst du per Lastschrift, widerrufe die Abbuchung und weise den Betrag ohne den strittigen Posten neu an.
  5. Hilft das nicht, beschwere dich bei der Bundesnetzagentur online oder schriftlich mit dem Stichwort «Drittanbieter».

Die Geld-zurück-Garantie der teilnehmenden Mobilfunkanbieter greift laut Bundesnetzagentur bei unbemerkten und ungewollten Einzelkäufen sowie bei Abos, wenn der Redirect nachweislich nicht funktioniert hat. Unstrittige Beträge zahlst du weiter: Bei einem Zahlungsverzug ab 100 Euro darf der Anbieter den Anschluss sperren.

Bei grösseren Beträgen oder Streit über einen Vertrag deines Kindes hilft eine Verbraucherberatung im Einzelfall; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler

  • Im Laden sofort unterschreiben, ohne die Vertragszusammenfassung und die Regeln für aufgebrauchtes Datenvolumen zu lesen.
  • Annehmen, Prepaid schütze von selbst vor Drittanbieter-Abos, obwohl sich die Nummer auch bei Prepaid zur Abrechnung nutzen lässt.
  • Die Drittanbietersperre erst nach der ersten fremden Abbuchung einrichten statt gleich beim Abschluss.
  • Sich nur auf den Datenzähler im Handy verlassen, obwohl der Anbieter anders messen kann.
  • Bei einem strittigen Posten die ganze Rechnung zurückbuchen, statt die unstrittigen Beträge weiter zu bezahlen.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Ab wann darf mein Kind selbst einen Handyvertrag abschliessen?

In Deutschland ist man mit 18 unbeschränkt geschäftsfähig. Vorher dürfen Kinder ab 7 Jahren ohne Zustimmung nur kaufen, was sie sofort vom Taschengeld bezahlen. Ein Vertrag mit späterer Zahlung braucht die Einwilligung oder Genehmigung der Eltern. Schliesst ein Elternteil den Vertrag selbst ab, kommt die Rechnung an ihn, und er verwaltet auch die Sperren. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Gesetze.

Kostet die Drittanbietersperre etwas?

In Deutschland muss die Einrichtung laut Verbraucherzentrale unentgeltlich erfolgen, für Prepaid- und Vertragskunden. In Österreich muss die Drittanbieter-Sperre einmal pro Jahr kostenlos eingerichtet werden; wer sie aufhebt und im selben Jahr neu einrichten lässt, zahlt unter Umständen. In der Schweiz muss die Sperre der 090x-Nummern gratis aktivierbar sein. Bitte beim Abschluss um eine Bestätigung der Sperre.

Brauche ich die Sperre auch bei einer Prepaid-Karte?

Ja. Die Identifikation der Handynummer funktioniert laut Verbraucherzentrale auch bei Prepaid-Tarifen, und die Sperre schützt Prepaid- und Vertragskunden gleichermassen. Gekaufte Dienste werden sonst vom Guthaben abgezogen, das eigentlich für Anrufe und Daten deines Kindes gedacht war. Lass die Sperre deshalb gleich nach dem Kauf der Karte einrichten, etwa per E-Mail oder im Kundenportal.

Reicht ein Datenlimit am Handy?

Es ist eine gute zweite Bremse, ersetzt aber die Regeln im Tarif nicht. Das Handy misst selbst, der Anbieter kann anders zählen; setze das Limit deshalb etwas unter das Tarifvolumen. Wichtig bleibt, dass im Tarif keine Datenautomatik ungefragt Volumen nachbucht und die Drittanbietersperre aktiv ist.

Was gilt, wenn mein Kind ins Ausland fährt?

Innerhalb der EU funktionieren Flatrates und Datenvolumen laut Verbraucherzentrale wie zu Hause. Ausserhalb der EU, auf Schiffen und in Flugzeugen kann es teuer werden. In Österreich gilt beim Roaming ein Limit von 60 Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist; in der Schweiz eine Kostenlimite aus dem Vertrag. Prüfe vor der Klassenfahrt die Roaming-Einstellungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. Verbraucherzentrale: Drittanbietersperre, Schutz vor ungewollten AbosQuellenstand:
  2. Verbraucherzentrale: Kostenfallen bei Smartphones vermeidenQuellenstand:
  3. Verbraucherzentrale: Geschäftsfähigkeit, was dürfen Kinder im Internet einkaufen?Quellenstand:
  4. Bundesnetzagentur: Drittanbieter, Sperre, Redirect und MobilfunkgarantieQuellenstand:
  5. Bundesnetzagentur: Neue Kundenrechte in der TelekommunikationQuellenstand:
  6. RTR: Tarifzonensperren und weitere SchutzmassnahmenQuellenstand:
  7. RTR: 60 Euro Obergrenze für mobile Datendienste im Inland (Kostenbeschränkungsverordnung)Quellenstand:
  8. BAKOM: Mehrwertdienste, wie lassen sich böse Überraschungen vermeiden?Quellenstand:
  9. ombudscom: Schützen Sie sich vor MehrwertdienstkostenQuellenstand:
  10. BAKOM: Roaming, Kostenlimite und Pflichten der AnbieterinnenQuellenstand: