Was darfst du am eigenen Haus filmen?
Die Grundregel ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ähnlich: Du darfst dein eigenes Grundstück überwachen, wenn du einen nachvollziehbaren Grund hast, etwa den Schutz vor Einbruch. Die Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden, sagt es knapp: «Die Beobachtungsbefugnis endet an der eigenen Grundstücksgrenze.» In Wohngebieten dürfen Privatpersonen den öffentlichen Raum nicht überwachen. Auch ein konkretes Überwachungsinteresse rechtfertigt in der Regel keine Aufnahmen von Strasse, Gehweg oder Parkplatz.
Wichtig ist die Grenze zwischen rein privat und nicht mehr privat. Für ausschliesslich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht. Der Gerichtshof der EU hat aber am 11. Dezember 2014, noch zur Vorgängerrichtlinie der DSGVO, entschieden (Rechtssache C-212/13, Ryneš): Eine Kamera am Einfamilienhaus, die auch nur teilweise den öffentlichen Raum erfasst, ist keine rein private Tätigkeit mehr. Die DSK wendet diese Linie auch unter der DSGVO an. Dann gelten alle Pflichten: ein berechtigtes Interesse, kurze Speicherung, Information der Gefilmten.
In der Schweiz gilt nicht die DSGVO, sondern das Datenschutzgesetz (DSG). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hält fest, dass sich der Aufnahmebereich auf das eigene Grundstück beschränken muss. Den öffentlichen Raum dürfen Private grundsätzlich nicht überwachen, denn für Ordnung auf der Strasse ist die Polizei zuständig. Ein kleiner Streifen öffentlichen Grunds wird in der Regel akzeptiert, wenn er nur geringfügig betroffen ist und sich das Grundstück anders nicht überwachen lässt. Eine Bewilligung brauchst du für eine Kamera auf dem eigenen Grundstück nicht.
Was gilt für eine Video-Türklingel?
Eine Klingel mit Kamera blickt fast immer auf den Hauseingang und oft auch auf den Gehweg. Die DSK beschreibt, wann sie unproblematisch ist: Das Bild wird erst übertragen, wenn jemand klingelt. Es wird nicht dauerhaft gespeichert, der Blickwinkel ist nicht grösser als bei einem Türspion, und die Übertragung endet nach wenigen Sekunden automatisch. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss technisch ausgeschlossen sein.
Viele Geräte können mehr: Bewegungserkennung, Livebild per App, Aufnahmen schon vor dem Klingeln. Erfasst eine solche Klingel öffentlichen Raum, erfüllt sie laut DSK die rechtlichen Anforderungen in der Regel nicht. Der EDÖB sieht es für die Schweiz ähnlich: Soll eine Klingelkamera die Person vor der Tür erkennen, schaltet sie sich erst beim Drücken des Knopfs ein und ist ihr Winkel relativ klein, geht er nicht von einer Überwachung öffentlichen Grunds aus.
| Funktion | Eher unproblematisch | Eher problematisch |
|---|---|---|
| Auslöser | Bild erst, wenn jemand klingelt | Bewegungserkennung, die auch Passanten auf dem Gehweg auslösen |
| Blickwinkel | Etwa wie ein Türspion, auf die Tür gerichtet | Weitwinkel bis zur Strasse oder zum Nachbareingang |
| Speicherung | Keine dauerhafte Speicherung | Aufnahme schon vor dem Klingeln oder Daueraufzeichnung |
| Livebild | Endet nach wenigen Sekunden von selbst | Jederzeit per App abrufbar, ohne dass jemand klingelt |
Wie sieht das im Alltag aus?
Fiktives Beispiel: Jonas aus Kassel montiert eine Video-Klingel an seinem Reihenhaus. Im ersten Livebild sieht er nicht nur die eigene Haustür, sondern auch den halben Gehweg und die Einfahrt der Nachbarin. Die Bewegungserkennung meldet jede Person, die vorbeigeht, und legt kurze Clips in der App ab.
Jonas ändert drei Dinge. Er schaltet die Bewegungserkennung aus, sodass die Klingel nur noch reagiert, wenn jemand klingelt. Er setzt die Kamera etwas tiefer und dreht sie zur Tür, bis Gehweg und Nachbareinfahrt aus dem Bild sind. Und er wählt in der App die kürzeste Speicherdauer. Danach zeigt er der Nachbarin das Livebild. Ob das im Einzelfall genügt, kann er bei der Datenschutzaufsicht seines Bundeslands erfragen.
Wie stellst du Kamera und Klingel datensparsam ein?
Die Bezeichnungen in den Apps unterscheiden sich je nach Hersteller. Diese Punkte gelten für fast alle Geräte:
- Blickwinkel prüfen: Schau dir das Livebild an und geh dabei die Grundstücksgrenze ab. Was jenseits davon liegt, gehört nicht ins Bild. Der EDÖB nennt auch eine physische Barriere als Möglichkeit, den Winkel der Kamera zu begrenzen.
- Bereiche ausblenden: Viele Apps können Bildbereiche abdecken. Der EDÖB nennt einen Privacy-Filter als mögliche Einstellung.
- Ton abschalten: Der EDÖB rät, vor der Installation zu prüfen, ob sich eingebaute Mikrofone abschalten lassen. Hat eine Überwachungskamera eine Audiofunktion, ist diese laut DSK unumkehrbar zu deaktivieren. Wer das nicht öffentlich gesprochene Wort unbefugt aufnimmt, kann sich in Deutschland nach § 201 StGB strafbar machen; in der Schweiz ist laut EDÖB bei einer Überwachung mit Ton ein Strafantrag bei der Polizei möglich.
- Kurz speichern: Die DSK hält eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel für zulässig, weil sich ein Vorfall meist innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erkennen lässt. Für die Schweiz nennt der EDÖB in der Regel 24 Stunden.
- Zugriff begrenzen: Gib die App nur Personen frei, die sie wirklich brauchen. Öffentlich zugängliche Bildschirme sind laut EDÖB unzulässig.
- Nichts veröffentlichen: Clips von Passanten, Kurieren oder Nachbarn gehören nicht in soziale Netzwerke oder Chatgruppen. Wer Aufnahmen ins Internet stellt, fällt laut DSK nicht mehr unter die Haushaltsausnahme; der EDÖB verlangt die vorherige Einwilligung der gezeigten Personen. Aufnahmen einer Straftat gibst du der Polizei.
Tipp: Mach nach dem Einrichten ein Bildschirmfoto vom Livebild und leg es mit dem Datum ab. So kannst du später zeigen, was die Kamera tatsächlich erfasst, und merkst schneller, wenn sie nach einem Sturm oder Akkuwechsel verrutscht ist.
Eine vernetzte Kamera ist auch ein Gerät in deinem Heimnetz. Wie du dein WLAN dafür prüfst, steht im Ratgeber WLAN zu Hause prüfen. Welche Funkstandards im Smart Home zusammenspielen, erklärt Smart Home starten.
Brauchst du ein Hinweisschild?
Fällt deine Kamera unter die DSGVO, musst du die Betroffenen informieren. Laut DSK müssen die Überwachung sowie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar sein, also bevor jemand den überwachten Bereich betritt. Die DSK empfiehlt ein Schild auf Augenhöhe mit Kamerasymbol, deinem Namen und Kontakt, Zweck und Rechtsgrundlage, deinem berechtigten Interesse, gegebenenfalls der Speicherdauer und einem Hinweis, wo es ausführlichere Informationen gibt.
Ein Schild macht eine unzulässige Kamera aber nicht zulässig. Wer daran vorbeigeht, willigt damit auch nicht ein. In der Schweiz verlangt der EDÖB ebenfalls, dass Personen informiert werden, bevor sie den Aufnahmebereich betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweis.
Und eine Attrappe? Sie verarbeitet keine Daten, deshalb gilt die DSGVO nicht. Laut DSK kann eine Attrappe aber Überwachungsdruck erzeugen, und dieser Druck kann für eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten genügen. Wer sie einsetzt, um das Verhalten anderer zu steuern, muss mit zivilrechtlichen Abwehransprüchen rechnen, etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz.
Was gilt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Nachbarländern?
Die Leitlinien der Behörden ähneln sich, im Detail gibt es Unterschiede. Stand der Angaben: Oktober 2026.
| Land | Zuständige Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland | Datenschutzaufsicht des Bundeslands | Beobachtung endet an der Grundstücksgrenze; Speicherdauer in der Regel bis 72 Stunden; Klingelkamera nur mit Bild nach dem Klingeln |
| Österreich | Datenschutzbehörde (DSB) | Gehsteig höchstens 50 cm, wenn Fassade oder Zaun anders nicht zu schützen sind; Richtwert 72 Stunden; seit 25. Mai 2018 keine Registrierung oder Vorabgenehmigung |
| Schweiz | EDÖB; im Streitfall Zivilgericht | DSG statt DSGVO; nur eigenes Grundstück; Speicherung in der Regel 24 Stunden; Klingelkamera nur beim Klingeln aktiv |
| Frankreich | CNIL | Nur das Innere des eigenen Grundstücks; weder Strasse noch Nachbarn; Kinderbetreuung oder Pflegekräfte im Haus informieren |
| Italien | Garante per la protezione dei dati personali | Nur Bereiche zur ausschliesslich eigenen Nutzung; keine Gemeinschaftsflächen, Nachbarn oder öffentlichen Durchgänge; Hinweis vor dem Aufnahmebereich |
| Spanien | Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) | Öffentlicher Raum nur, soweit unerlässlich; Löschung spätestens einen Monat nach der Aufnahme; gut sichtbares Hinweisschild |
Die österreichische DSB nennt für digitale Türklingeln ähnliche Bedingungen wie die DSK: Aktivierung nur beim Klingeln, keine dauerhafte Bewegungserkennung, automatische Abschaltung nach kurzer Zeit, keine Speicherung. Nachbargrundstücke dürfen ohne Zustimmung jedenfalls nicht gefilmt werden.
Was kannst du tun, wenn die Kamera des Nachbarn auf dich zeigt?
- Ruhig ansprechen: Viele Kameras sind einfach schlecht ausgerichtet. Bitte deinen Nachbarn, den Winkel oder Standort anzupassen oder Aufnahmen zu löschen.
- Auskunft verlangen (Schweiz): Nach Art. 25 DSG kannst du laut EDÖB fragen, ob Aufnahmen von dir existieren, wozu die Kamera dient, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden und wer Zugang dazu hat.
- Behörde einschalten: In Österreich kannst du bei der DSB Beschwerde wegen Verletzung im Recht auf Geheimhaltung nach § 1 DSG erheben. In Deutschland ist die Datenschutzaufsicht deines Bundeslands Ansprechpartnerin.
- Zivilrechtlich vorgehen: Reicht eine Kamera auf dein Grundstück, kommen in Deutschland laut DSK zivilrechtliche Unterlassungs- und Abwehransprüche in Betracht. In der Schweiz führt der Rechtsweg über Art. 28 ZGB und Art. 32 Abs. 2 DSG; das Verfahren beginnt mit einem Schlichtungsversuch. Seit dem 1. September 2023 werden für DSG-Streitigkeiten keine Gerichtskosten erhoben, für allfällige Anwaltskosten gilt das aber nicht.
- Strafrecht nur in engen Fällen: In der Schweiz ist die Polizei laut EDÖB nur zuständig, wenn die Überwachung mit Ton erfolgt oder deinen Geheim- oder Intimbereich betrifft. Dann kannst du dort Strafantrag stellen, sonst bleibt es eine zivilrechtliche Frage.
Bei einer Attrappe ist die österreichische DSB nicht zuständig; Ansprüche gehen dort an das Zivilgericht (§ 16 ABGB). Bei einem festgefahrenen Streit lohnt sich eine individuelle Rechtsberatung. Fotografierst du selbst Nachbarn oder Gäste, hilft dir Gruppenfoto teilen beim Nachfragen vor dem Posten.
Häufige Fehler
- Den Blickwinkel nur bei der Montage schätzen, statt das Livebild in der App bis an den Rand anzusehen.
- Die Bewegungserkennung der Klingel eingeschaltet lassen, obwohl sie jede Person auf dem Gehweg erfasst.
- Zu glauben, ein Hinweisschild mache jede Kamera zulässig.
- Clips vom Kurier oder von Passanten in der Nachbarschafts-Chatgruppe teilen.
- Das Mikrofon eingeschaltet lassen, weil man die Einstellung nie geprüft hat.
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Häufige Fragen
Darf ich meine Einfahrt und meinen Garten filmen?
Ja, wenn die Kamera nur dein eigenes Grundstück zeigt und du einen nachvollziehbaren Grund hast, zum Beispiel Schutz vor Einbruch. Gehweg, Strasse und Nachbargrundstücke müssen draussen bleiben. Die österreichische DSB toleriert ausnahmsweise höchstens 50 cm Gehsteig, wenn Fassade oder Zaun anders nicht zu schützen sind. Besuch, Haushaltshilfen oder Handwerker, die dein Grundstück betreten, informierst du mit einem gut sichtbaren Hinweis.
Darf die Video-Klingel aufnehmen, wenn jemand nur vorbeigeht?
In der Regel nicht, wenn sie dabei öffentlichen Raum erfasst. Die DSK, die österreichische DSB und der EDÖB beschreiben eine Klingelkamera dann als unproblematisch, wenn sie erst beim Klingeln aktiv wird, einen kleinen Blickwinkel hat und sich nach kurzer Zeit abschaltet. Bewegungserkennung, Voraufnahmen oder ein jederzeit abrufbares Livebild auf den Gehweg erfüllen diese Bedingungen meist nicht.
Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?
Nur so lange, wie du sie für den Zweck brauchst. In Deutschland hält die DSK 72 Stunden in der Regel für zulässig, in Österreich nennt die DSB 72 Stunden als Richtwert. Der EDÖB nennt für die Schweiz in der Regel 24 Stunden. Längere Fristen musst du laut DSK begründen können. Gibt es keinen Vorfall, löschst du die Aufnahmen, ohne sie anzusehen.
Ist eine Kamera-Attrappe erlaubt?
Eine Attrappe verarbeitet keine Daten, deshalb gilt die DSGVO nicht. Trotzdem kann eine echt wirkende Attrappe Nachbarn unter Überwachungsdruck setzen. Laut DSK musst du dann mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen. Die österreichische DSB rät, die Rechnung aufzubewahren, damit du belegen kannst, dass es eine Attrappe ist. Richte auch eine Attrappe nicht auf fremde Grundstücke.
Muss ich meine Kamera irgendwo anmelden?
In Österreich nicht: Das frühere Register wurde mit dem 25. Mai 2018 eingestellt, die DSB prüft oder genehmigt Kameras nicht vorab. Auch in der Schweiz brauchst du für eine Kamera auf dem eigenen Grundstück laut EDÖB keine Bewilligung. Die Verantwortung liegt damit bei dir: Du musst vor dem Einschalten selbst prüfen, ob Zweck, Bildausschnitt und Speicherdauer verhältnismässig sind.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (2020)Quellenstand:
- EuGH: Urteil vom 11. Dezember 2014, C-212/13 (Ryneš)Quellenstand:
- Österreichische Datenschutzbehörde: FAQ Foto und VideoQuellenstand:
- EDÖB: Videoüberwachung durch PrivateQuellenstand:
- EDÖB: Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch PrivatpersonenQuellenstand:
- CNIL: La vidéosurveillance – vidéoprotection chez soi (französisch)Quellenstand:
- Garante per la protezione dei dati personali: FAQ Videosorveglianza (italienisch)Quellenstand:
- BOE: Ley Orgánica 3/2018, Art. 22 Videoüberwachung (spanisch)Quellenstand:


