Welche Regeln gelten heute für vernetzte Geräte?
Seit dem 1. August 2025 gelten in der EU zusätzliche Cybersicherheitsanforderungen für Funkanlagen, die selbst über das Internet kommunizieren können, direkt oder über ein anderes Gerät. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30. Solche Geräte dürfen dem Netz nicht schaden und müssen personenbezogene Daten und die Privatsphäre schützen. Der Datenschutzteil gilt auch für Babyphones, funkfähiges Spielzeug und am Körper getragene Geräte, wenn sie personenbezogene Daten, Verkehrs- oder Standortdaten verarbeiten können.
Die EU-Verordnung über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847) geht weiter, ihre Hauptpflichten gelten aber erst ab dem 11. Dezember 2027. Bis dahin schreibt sie nicht vor, dass beim Kauf das Ende der Sicherheitsupdates genannt wird. Du fragst also am besten selbst nach.
| Datum | Was gilt | Was du davon merkst |
|---|---|---|
| 10. Dezember 2024 | Cyber Resilience Act tritt in Kraft | Noch keine neuen Pflichten im Handel |
| 1. August 2025 | Cybersicherheitsanforderungen für Funkanlagen | Schutz von Netz, Daten und Privatsphäre |
| 11. September 2026 | Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle | Nicht direkt: Hersteller müssen innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung abgeben |
| 11. Dezember 2027 | Cyber Resilience Act voll anwendbar | Enddatum der Sicherheitsunterstützung beim Kauf |
Welche Herstellerangaben solltest du finden?
Die Bundesnetzagentur rät bei Schnäppchen zur Vorsicht, weil es sich oft um minderwertige Ware handelt. Bei Stichproben prüft sie unter anderem, ob das CE-Kennzeichen korrekt ist, ob die Herstellerangaben stimmen und ob eine deutsche Anleitung mit Warnhinweisen beiliegt. Diese Punkte kannst du vor dem Kauf selbst ansehen.
| Prüfpunkt | Wo du ihn findest | Warnsignal |
|---|---|---|
| Hersteller | Produktseite, Verpackung | Nur ein Markenname, keine Postanschrift |
| Ansprechpartner in der EU | Händler- und Versandangaben | Versand aus einem Drittstaat, niemand in der EU erreichbar |
| CE-Zeichen | Gerät, Verpackung | Fehlt bei einem Gerät mit WLAN oder Bluetooth |
| Sicherheitsupdates | Datenblatt, Anfrage beim Händler | Keine Antwort zur Updatedauer |
| App und Datenschutz | App-Store, Datenschutzerklärung | Konto ist Pflicht, Datenschutzerklärung fehlt |
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller laut EU-Portal «Ihr Europa», dass sein Produkt die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Fehlt es bei einem Produkt, das es tragen müsste, kann das auf ein Problem hindeuten. Was ein Online-Angebot ausserdem zeigen muss, erklärt Billigplattformen: Zoll, Rückgabe und Produktsicherheit prüfen.
Wie lange bekommt das Gerät Sicherheitsupdates?
Ab dem 11. Dezember 2027 muss der Hersteller das Enddatum seines Unterstützungszeitraums beim Kauf klar angeben. Dieser Zeitraum soll mindestens fünf Jahre dauern, ausser das Produkt ist für eine kürzere Nutzung gedacht. Sicherheitsupdates sollen bei Verbraucherprodukten grundsätzlich automatisch kommen.
In Deutschland müssen Händler schon für Käufe seit dem 1. Januar 2022 dafür sorgen, dass du notwendige Updates erhältst. Fehlen sie, gilt das Gerät laut Verbraucherzentrale als mangelhaft. Angebotene Updates musst du allerdings selbst installieren, damit dir diese Rechte zustehen. Mehr dazu in Gerät defekt: Gewährleistung und Garantie richtig unterscheiden.
Orientierung bietet das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen des BSI, unter anderem für smarte Kameras und Lautsprecher. Ein QR-Code auf dem Etikett führt zu einer BSI-Seite, auf der du siehst, ob dem BSI Schwachstellen bekannt sind oder der Hersteller Updates bereitgestellt hat.
Tipp: Frag den Händler schriftlich: «Bis wann liefert der Hersteller Sicherheitsupdates für dieses Modell?» Die Antwort ist später ein Beleg.
Wo findest du Warnmeldungen, und wo meldest du ein Gerät?
In Safety Gate, dem Schnellwarnsystem der EU, findest du Warnungen und Rückrufe der Behörden und kannst defekte, in der EU gekaufte Produkte melden. Kein Treffer ist aber kein Unbedenklichkeitsnachweis: Auch das BAKOM betont, dass ein Gerät, das nicht auf seiner Liste steht, nicht automatisch konform ist.
| Land | Stelle | Was du dort tun kannst |
|---|---|---|
| Deutschland | Bundesnetzagentur | Fragen an die Marktüberwachung mit Angaben zu Produkt und Kaufort; unsichere Produkte über die EU-Datenbank ICSMS melden |
| Österreich | Sozialministerium, AGES | Wichtige Rückrufe auf ages.at und in der AGES-App |
| Schweiz | BAKOM | Liste nicht konformer Geräte einsehen; gelistete Geräte nicht verwenden, verkaufen oder einführen |
| Alle EU-Länder | EU-Kommission | Safety Gate: Warnungen suchen, defekte Produkte melden |
Was tust du nach dem Kauf?
- Ersetze das voreingestellte Passwort von Gerät und App durch ein eigenes, langes.
- Schalte automatische Updates ein und installiere angebotene Updates zeitnah.
- Deaktiviere Funktionen, die du nicht brauchst, etwa den Fernzugriff.
- Nutze nur ein gut geschütztes WLAN, siehe WLAN zu Hause prüfen: fünf Fragen an deinen Router.
- Bewahre Rechnung, einen Screenshot des Angebots und die Antwort zur Updatedauer auf.
Ein Beispiel: Selin vergleicht zwei Innenkameras
Fiktives Beispiel: Selin aus Dortmund möchte ihre Katze sehen, wenn sie verreist. Sie vergleicht zwei Innenkameras für 17 und 45 Euro. Beim günstigen Angebot steht nur ein Markenname ohne Anschrift, und der Versand kommt von ausserhalb der EU. In Safety Gate findet sie zu keinem der Modelle etwas, was für sich allein nichts beweist.
Selin fragt beide Händler, bis wann es Sicherheitsupdates gibt. Für die teurere Kamera nennt der Hersteller ein Datum und eine Anschrift in der EU, der andere Händler antwortet nicht. Sie kauft die Kamera mit den nachvollziehbaren Angaben, ändert beim Einrichten das Passwort und spricht die Kamera mit ihrem Mitbewohner ab, wie in Kamera oder Video-Türklingel am Haus: was du filmen darfst beschrieben.
Häufige Fehler
- Keinen Treffer in Safety Gate als Sicherheitsnachweis lesen.
- Das CE-Zeichen für ein Prüfsiegel einer Behörde halten, obwohl es eine Erklärung des Herstellers ist.
- Nur Preis und Sterne vergleichen und Versandort sowie Ansprechpartner in der EU übersehen.
- Das Standardpasswort behalten und Updates liegen lassen.
- Datenschutzerklärung und App-Konto erst nach dem Kauf ansehen.
Deine Checkliste
Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.
Häufige Fragen
Ist ein CE-Zeichen ein Beweis, dass das Gerät sicher ist?
Nein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt. Bei vernetzten Funkgeräten gehört seit August 2025 auch der Schutz von Netz, Daten und Privatsphäre dazu. Behörden wie die Bundesnetzagentur prüfen nur stichprobenartig. Ein fehlendes oder verdächtiges CE-Zeichen kannst du den Behörden deines Landes melden.
Wie lange muss ein smartes Gerät Updates bekommen?
Ab dem 11. Dezember 2027 muss der Hersteller beim Kauf das Enddatum seines Unterstützungszeitraums nennen, in der Regel mindestens fünf Jahre. In Deutschland müssen Händler schon für Käufe seit dem 1. Januar 2022 notwendige Updates sicherstellen; eine feste Dauer nennt die Verbraucherzentrale dafür nicht. Frag deshalb vor dem Kauf nach einem Datum und bewahre die Antwort auf.
Gilt das alles auch in der Schweiz?
Nicht automatisch. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, massgeblich sind die Schweizer Vorschriften. Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte, die sie nicht erfüllen, dürfen weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden. Das BAKOM führt dazu eine nicht abschliessende Liste nicht konformer Geräte; Verstösse können gebüsst werden. Die Prüfpunkte dieses Ratgebers helfen dir trotzdem beim Vergleich.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zu Funkanlagen (konsolidierte Fassung)Quellenstand:
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2847 über CyberresilienzQuellenstand:
- EU-Kommission: Cyber Resilience Act, Zusammenfassung (Englisch)Quellenstand:
- Ihr Europa: Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und Safety GateQuellenstand:
- Bundesnetzagentur: Marktüberwachung und KauftippsQuellenstand:
- BSI: IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und VerbraucherQuellenstand:
- Verbraucherzentrale: Software-Gewährleistung und fehlende UpdatesQuellenstand:
- Sozialministerium Österreich: Gefährliche Produkte und RückrufeQuellenstand:
- BAKOM: Nicht-konforme GeräteQuellenstand:
- EU-Kommission: Safety Gate, Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-ProdukteQuellenstand:



