Onlinekäufe und Secondhand

Billigplattformen: Zoll, Rückgabe und Produktsicherheit prüfen

Ein Warenkorb voller günstiger Kleinigkeiten ist schnell gefüllt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern in die EU ein neuer Pauschalzoll, und nicht jedes Billigprodukt erfüllt die europäischen Sicherheitsregeln. Hier erfährst du, was du vor der Bestellung prüfst und wie du eine gefälschte Zoll-SMS erkennst.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Mehrere kleine graue Versandbeutel ohne Aufdruck auf einem Küchentisch, eine Hand schneidet einen davon mit einer Schere auf.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle, die bei Plattformen ausserhalb der EU bestellen
Zeitbedarf
15 Minuten vor der Bestellung
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Warenkorb, Angebotsseite, Kundenkonto
Gilt für
DE, AT, CH (Schweiz mit eigenen Regeln)

Das Wichtigste zuerst

  • Seit dem 1. Juli 2026 kosten Sendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern in die EU 3 Euro Zoll je Warenkategorie, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
  • Prüfe vor dem Kauf, ob der Endpreis Zoll und Steuer enthält, ob der Verkäufer gewerblich ist und ob Hersteller und Warnhinweise angegeben sind.
  • Bezahle nie über den Link in einer Zoll-SMS.

Ein Beispiel: drei Kleinigkeiten, drei Warenkategorien

Fiktives Beispiel: Miriam aus Kassel bestellt bei einer Plattform, die aus Asien liefert, Socken, eine Handyhülle und eine LED-Lichterkette für zusammen 38 Euro. Sie zählt drei Warenkategorien, also bis zu 9 Euro Pauschalzoll, und sucht im Bestellvorgang den Hinweis, ob Zoll und Steuer schon enthalten sind. Bei der Lichterkette fehlen Hersteller und Kontakt in der EU, also streicht sie den Artikel. Eine Woche später fordert eine SMS eine offene Zollgebühr. Miriam tippt nicht auf den Link, sondern prüft die Sendung in ihrem Kundenkonto: Dort ist keine Gebühr vermerkt.

Wie viel Zoll fällt seit Juli 2026 an, und wer zahlt ihn?

Bis Ende Juni 2026 waren Sendungen bis 150 Euro in der EU zollfrei. Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein vorübergehender Pauschalzoll von 3 Euro, berechnet je Warenkategorie gemäss Zolltarif und nicht pro Stück. Laut EU-Kommission gilt die Regel bis zum 1. Juli 2028.

So rechnet der Pauschalzoll bei Sendungen bis 150 Euro
Inhalt der SendungWarenkategorienPauschalzoll
5 T-Shirts13 Euro
3 T-Shirts und 1 Uhr26 Euro
4 Paar Socken, 1 Plüschtier, 1 Ladekabel39 Euro
Sendung über 150 Euroje nach Wareregulärer Zollsatz

Anmelden und zahlen muss den Zoll der Verkäufer oder Importeur. In der Regel legt aber die Post oder ein Kurierdienst die Abgaben vor und verlangt sie bei der Zustellung von dir. Der deutsche Zoll rät daher, im Bestellprozess oder in den Geschäftsbedingungen nachzusehen, ob der Pauschalzoll im Preis enthalten ist. Wie du den Endbetrag prüfst, zeigt Der Preis steigt im Warenkorb.

Welche Kosten kommen zum Zoll noch dazu?

Seit dem 1. Juli 2021 ist in der EU jede eingeführte Ware mehrwertsteuerpflichtig. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 oder 7 Prozent, in Österreich im Normalfall 20 Prozent, und zwar ab dem ersten Cent.

  • Mit IOSS (Import-One-Stop-Shop) zahlst du die Steuer bei Sendungen bis 150 Euro schon beim Kauf und bei der Einfuhr nicht noch einmal.
  • Ohne IOSS wird die Steuer bei der Zustellung fällig, und der Zusteller verlangt üblicherweise eine Servicepauschale. Bei der Deutschen Post sind es laut Verbraucherzentrale zum Beispiel 7,50 Euro (Stand August 2026); bei anderen Diensten erfährst du die Höhe dort.
  • Über 150 Euro gelten die regulären Zollsätze, und das Porto zählt dann zum Zollwert.
  • Abfertigungspauschale: Nach jetzigem Stand kommt laut deutschem Zoll ab dem 1. November 2026 unabhängig vom Warenwert eine Abfertigungspauschale dazu; in seinen Rechenbeispielen sind es 2 Euro je Warenkategorie.

Tipp: Speichere die Bestellbestätigung mit Artikeln, Mengen und Einzelpreisen. Beim Zollamt gelten Rechnung oder Zahlungsnachweis als Beleg für den Preis, und nach einer Rücksendung brauchst du zusätzlich den Einlieferungsbeleg.

Kannst du die Ware zurückschicken?

Kaufst du online bei einem gewerblichen Verkäufer, kannst du in der EU in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Begründung widerrufen. Das Rückporto trägst du meist selbst, ausser der Verkäufer übernimmt es oder hat dich vorher nicht darüber informiert. Bei Käufen von Privatpersonen gilt kein Widerrufsrecht. Prüfe auf Marktplätzen deshalb im Verkäuferprofil, ob gewerblich verkauft wird, wohin Rücksendungen gehen und wer das Porto zahlt.

Nach einer Rücksendung kannst du laut Verbraucherzentrale beim Zoll die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragen, wenn du belegst, dass die Ware an den ursprünglichen Verkäufer zurückging. Den neuen Pauschalzoll schliessen die EU-Regeln laut der spanischen Steuer- und Zollverwaltung (Agencia Tributaria) allerdings von der Erstattung aus, ausser die Ware war mangelhaft oder entsprach nicht dem Vertrag; für die Einfuhrumsatzsteuer gilt diese Einschränkung nicht. In der Schweiz gibt es laut Behördenportal ch.ch kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe; es gelten die Bedingungen des Shops.

Wie prüfst du die Produktsicherheit vor dem Kauf?

In der ersten Phase einer EU-weiten Kontrollaktion 2025 entsprach bei Spielzeug und Kleinelektronik mehr als die Hälfte der geprüften Produkte nicht den Vorschriften; von den Laborproben waren laut EU-Kommission 84 Prozent gefährlich. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Danach muss ein Online-Angebot unter anderem zeigen:

  • Name sowie Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers
  • eine verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller ausserhalb sitzt
  • ein Produktbild und eindeutige Produktangaben
  • Warn- und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache

Fehlen diese Angaben, besonders bei Spielzeug, Ladegeräten oder Kosmetik, verzichte lieber auf den Kauf. Auf Safety Gate, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Produkte ausser Lebensmitteln, kannst du nachsehen, ob ein Produkt gemeldet wurde. Bei einem Rückruf muss dir der Anbieter mindestens zwei kostenlose Lösungen zur Wahl anbieten: Reparatur, Ersatz oder Erstattung. In der Schweiz gilt die EU-Verordnung nicht; die genannten Prüfpunkte helfen dir trotzdem, ein Angebot einzuschätzen.

Zoll-SMS erhalten: Wie prüfst du, ob sie echt ist?

Der deutsche Zoll verschickt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen per Brief, nie per SMS, Telefon oder über soziale Medien. Gezahlt wird nur an die Bundeskasse, nie über Prepaid-Dienste. Wer dich auffordert, einem Link zu folgen und Kartendaten einzugeben, ist nicht der Zoll.

  1. Nicht auf den Link tippen und nicht antworten.
  2. Die Sendungsnummer aus deinem Kundenkonto bei der Plattform holen.
  3. Den Status in der selbst geöffneten App oder Website des Zustellers prüfen.
  4. Bei Zweifeln die Zentrale Auskunft des Zolls kontaktieren.

Mehr zum ruhigen Prüfen steht in Paket-SMS ohne Bestellung. Hast du schon Kartendaten eingegeben, hilft Kartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben. Bei einem Schaden rät der Zoll zu einer raschen Anzeige bei der Polizei.

Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Länderbox: Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern (Stand Oktober 2026)
LandAbgaben bei kleinen SendungenGut zu wissen
Deutschland3 Euro Zoll je Warenkategorie; Einfuhrumsatzsteuer 19 oder 7 Prozent; ab 1. November 2026 nach jetzigem Stand 2 Euro Abfertigungspauschale je WarenkategorieDer Zoll fordert nie per SMS zur Zahlung auf.
Österreich3 Euro Zoll je Ware; im Normalfall 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten CentAuskunft des Zolls zum Onlinehandel: +43 50 233 729
SchweizKein EU-Zoll; Mehrwertsteuer bei der Einfuhr erst ab einem Steuerbetrag über CHF 5; Plattformen ab CHF 100 000 Umsatz mit solchen Lieferungen seit 1. Januar 2025 steuerpflichtigKein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe; EU-Recht gilt nicht automatisch.

Häufige Fehler

  • Nur den Artikelpreis ansehen und Zoll, Steuer und Servicepauschale vergessen.
  • Viele verschiedene Kleinigkeiten bestellen, ohne zu bedenken, dass der Zoll je Warenkategorie anfällt.
  • Nicht prüfen, ob der Verkäufer gewerblich ist, obwohl davon das Widerrufsrecht abhängt.
  • Fehlende Herstellerangaben bei Spielzeug, Ladegeräten oder Kosmetik übersehen.
  • Eine Zoll-SMS über den mitgeschickten Link bezahlen.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Muss ich bei Temu oder Shein jetzt Zoll zahlen?

Seit dem 1. Juli 2026 fällt bei Sendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie an, egal über welche Plattform. Anmelden und zahlen muss ihn der Verkäufer oder Importeur. Ob die Kosten im Preis stecken oder bei der Zustellung verlangt werden, siehst du im Bestellprozess oder in den Geschäftsbedingungen.

Bekomme ich den Zoll zurück, wenn ich die Ware zurückschicke?

Teilweise. Laut Verbraucherzentrale kannst du nach einer Rücksendung beim Zoll die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragen. Als Nachweis eignen sich der Einlieferungsschein, eine Empfangsbestätigung des Shops oder der Beleg über die Gutschrift des Kaufpreises. Den Pauschalzoll von 3 Euro schliessen die neuen EU-Regeln laut spanischer Zollverwaltung aber von der Erstattung aus, ausser die Ware war mangelhaft oder entsprach nicht dem Vertrag.

Gilt der neue Zoll auch in der Schweiz?

Nein, der 3-Euro-Zoll ist eine Regel der EU. In der Schweiz wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr erst ab einem Steuerbetrag über CHF 5 erhoben. Seit dem 1. Januar 2025 sind zudem Onlineplattformen mit mindestens CHF 100 000 Umsatz aus solchen Lieferungen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es dort nicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. EU-Kommission: Für Fairness und Sicherheit: 3 Euro Zoll auf KleinsendungenQuellenstand:
  2. EU-Kommission (Steuern und Zollunion): Leitlinien und Rechtstext zum befristeten Pauschalzoll (englisch)Quellenstand:
  3. Your Europe: Rückgaben und WiderrufsrechtQuellenstand:
  4. Zoll: Internetbestellungen aus Nicht-EU-StaatenQuellenstand:
  5. Zoll: Betrugsversuche mit gefälschten Schreiben, E-Mails oder SMSQuellenstand:
  6. BMF Österreich: FAQs zu den neuen E-Commerce-Regelungen seit 1. Juli 2026Quellenstand:
  7. BAZG: Versandhandel und PlattformbesteuerungQuellenstand:
  8. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine ProduktsicherheitQuellenstand: