Was heisst «refurbished», und was sagen Zustandsklassen?
«Refurbished» oder «renewed» steht laut Verbraucherzentrale für generalüberholte, professionell aufbereitete Produkte: gebrauchte Geräte, die technisch einwandfrei funktionieren sollen. Welche Rechte du später hast, hängt vor allem davon ab, wer es dir verkauft.
Für den Zustand verwenden Plattformen eigene Bezeichnungen wie «Wie neu», «Gut» oder «Akzeptabel». Dasselbe Wort kann bei zwei Anbietern also Unterschiedliches bedeuten. Frag nach, was der Anbieter genau darunter versteht, ob Originalteile verbaut sind und ob die Fotos das angebotene Gerät zeigen oder nur Symbolbilder sind.
Tipp: Eine Zustandsklasse sagt nicht automatisch etwas über den Akku. Frag Aussehen und Akkukapazität immer getrennt nach.
Händler oder Privatperson: welcher Kaufweg passt zu dir?
Diese Frage klärst du noch vor dem Preisvergleich. Die EU-Regeln zur Gewährleistung gelten beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer, nicht bei Waren von Privatpersonen. Auf einem Marktplatz können beide verkaufen; sieh dir deshalb das Verkäuferprofil und die Angaben zum Anbieter an.
| Kaufweg | Rechte bei Mängeln | Rückgabe ohne Grund | Darauf achten |
|---|---|---|---|
| Händler online in DE oder AT | Zwei Jahre Gewährleistung; bei gebrauchter Ware nur unter Bedingungen auf ein Jahr verkürzbar | 14 Tage Widerrufsfrist ab Erhalt, mit gesetzlichen Ausnahmen | Impressum, AGB zur Gewährleistung, Rücksendekosten |
| Händler in der Schweiz | Zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr; Händler können die Gewährleistung aber ganz ausschliessen | Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Onlinekäufen | AGB vor dem Kauf lesen, freiwilliges Rückgaberecht prüfen |
| Privatperson in DE oder AT, auch über einen Marktplatz | EU-Regeln zur Verbrauchergewährleistung gelten nicht | Vorher fragen und die Antwort schriftlich festhalten | Keine Vorkasse, Zahlungsweg mit Käuferschutz |
Beim Bezahlen rät die Verbraucherzentrale, möglichst nicht per Vorkasse zu zahlen. Bei PayPal solltest du die Funktion «Familie und Freunde» meiden, weil sie keinen Käuferschutz bietet. Mehr zum Kauf von Privatpersonen steht im Ratgeber Secondhand kaufen: fünf Fragen vor einer Vorauszahlung.
Welche Gewährleistung gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Nach den EU-Verbraucherregeln hast du beim Kauf von einem Händler mindestens zwei Jahre Gewährleistung, grundsätzlich auch bei gebrauchter Ware. Einige EU-Länder erlauben dafür eine kürzere vereinbarte Frist, aber mindestens ein Jahr. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird angenommen, dass er schon beim Erhalt bestand, sofern der Händler nichts anderes beweist. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und regelt die Gewährleistung im Obligationenrecht selbst.
Hinzu kommt eine Regel aus der EU-Reparaturrichtlinie: Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, verlängert sich der Haftungszeitraum einmal um zwölf Monate. Für Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt das nach der Richtlinie nicht. In Deutschland steht die Regel in § 475e Abs. 5 BGB, in Österreich gilt sie für Verträge ab 1. Oktober 2026.
| Land | Frist bei gebrauchter Ware | Wann eine Verkürzung gilt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB) | Auf ein Jahr nur, wenn du vor dem Kauf eigens informiert wurdest und es im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 BGB) | Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand (§ 477 BGB). Bei Nachbesserung verlängert sich die Verjährung einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB; zu älteren Verträgen siehe oben). |
| Österreich | Zwei Jahre ab Übergabe (§ 10 VGG); Verjährung drei Monate danach (§ 28 VGG) | Auf ein Jahr, wenn es im Einzelnen ausgehandelt wird (§ 10 Abs. 4 VGG) | Vermutung im ersten Jahr (§ 11 VGG). Bei Verträgen ab 1. Oktober 2026 verlängert eine Verbesserung die Frist einmal um ein Jahr. |
| Schweiz | Zwei Jahre (Art. 210 OR) | Bei gebrauchten Sachen auf mindestens ein Jahr verkürzbar | Händler dürfen die Gewährleistung vertraglich ganz ausschliessen oder auf Reparatur beschränken. Mängel unverzüglich, am besten schriftlich melden. |
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Händler oder Hersteller und darf deine gesetzlichen Rechte nicht einschränken. Bei fast neuwertigen Geräten kann noch eine Herstellergarantie laufen; lass dir dafür Belege zeigen. Sind keine Originalteile verbaut, kann sie laut Verbraucherzentrale entfallen. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Gewährleistung und Garantie richtig unterscheiden.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einem Streit helfen in Deutschland die Verbraucherzentralen. In der Schweiz verweist das SECO unter anderem auf die Stiftung für Konsumentenschutz, die FRC und die ACSI.
Wie aussagekräftig ist die Angabe zum Akku?
Achte darauf, dass der Händler eine Mindestkapazität des Akkus in Prozent nennt und nicht nur «guter Zustand» schreibt. Fehlt sie im Angebot, frag nach und lass dir den Wert schriftlich bestätigen. Eine schriftliche Angabe hilft dir, wenn du später einen Mangel geltend machst.
Bei einem iPhone liest du den Wert selbst ab: Der Batteriezustand zeigt die maximale Kapazität und wichtige Batteriemeldungen. Laut Apple ist der Batteriezustand bei unbekannten oder nicht originalen Batterien nicht verfügbar. Ein fehlender Wert ist also selbst ein Punkt, den du mit dem Händler klären solltest.
Bei Android-Geräten hängen Anzeige und Menüpfad von Hersteller und Modell ab. Frag den Händler, wie er den Akku gemessen hat und welcher Wert dabei herauskam.
iPhone: Akku, Teile und SIM-Lock prüfen
- Öffne Einstellungen › Batterie › Batteriezustand & Laden (vor iOS 16.1: Batteriezustand) und notiere die maximale Kapazität.
- Öffne Einstellungen › Allgemein › Info. Ab iOS 15.2 kann dort je nach Modell und früheren Reparaturen der Abschnitt «Teile- und Serviceprotokoll» erscheinen.
- «Originalbauteil von Apple» bedeutet einen Austausch mit einem Apple-Teil. «Unbekanntes Bauteil» kann auf ein nicht originales, schon in einem anderen iPhone verwendetes, unvollständig installiertes oder nicht richtig funktionierendes Teil hinweisen.
- Prüfe im selben Menü, ob neben «SIM-Lock» die Meldung «Keine SIM-Beschränkungen» steht. Sonst ist das iPhone an einen Mobilfunkanbieter gebunden.
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.apple.com
Fiktives Beispiel: zwei Angebote, eine Entscheidung
Fiktives Beispiel: Reto aus Luzern sucht ein generalüberholtes iPhone. Angebot A ist günstiger und als «wie neu» beschrieben. Zum Akku steht nichts, und in den AGB schliesst der Händler die Gewährleistung aus. Angebot B kostet etwas mehr, nennt die Zustandsklasse «gut», eine Mindestkapazität des Akkus und eine Händlergarantie. Ausserdem nimmt der Händler Geräte freiwillig innerhalb einer festen Frist zurück.
Reto weiss, dass er in der Schweiz bei Onlinekäufen kein gesetzliches Widerrufsrecht hat und ein Händler die Gewährleistung ausschliessen darf. Er wählt Angebot B. Am Abend der Lieferung prüft er Akkuzustand, Teileprotokoll und SIM-Lock und legt Fotos zur Rechnung. Lebte Reto in Deutschland, hätte er bei einem Onlinekauf vom Händler zusätzlich 14 Tage Widerrufsrecht, und eine Verkürzung der Gewährleistung wäre nur mit gesonderter Vereinbarung möglich.
Was prüfst du direkt nach dem Auspacken?
Nimm dir Zeit, solange eine Rückgabe noch möglich ist. Die Hinweise von Apple für gebrauchte iPhones eignen sich gut als Prüfliste:
- Einschalten: Erscheint «iPhone durch Eigentümer:in gesperrt», ist die Aktivierungssperre aktiv. Apple rät, ein solches Gerät nicht zu kaufen; hast du online gekauft, schick es zurück.
- Begrüssung: Zeigt das iPhone «Hallo» in mehreren Sprachen, wurde es gelöscht. Richte es ein, damit du es testen kannst.
- Äusseres: Hülle abnehmen, Display, Seiten und Rückseite auf Kratzer, Schrammen und Dellen prüfen, den Ladeanschluss auf Schäden und Schmutz.
- Funktionen: Lautstärketasten und Seitentaste drücken, mit allen Kameras bei hellem und schwachem Licht fotografieren, Klingeltonlautstärke testen, eine kurze Sprachmemo aufnehmen und abspielen, die Helligkeit verstellen.
- Akku, Teile und SIM-Lock wie oben beschrieben ablesen und mit dem Angebot vergleichen.
Bei Android-Geräten gilt sinngemäss dasselbe. Vor allem darf das Gerät nicht mehr mit dem Konto der vorherigen Person verbunden sein. Was Vorbesitzer vor der Weitergabe tun sollten, zeigt der Ratgeber Altes Handy weitergeben: erst sichern, dann richtig abmelden.
Halte Angebotsseite, Rechnung, Akkuwert und Fotos zusammen fest; wie das geordnet geht, zeigt Onlinebestellung dokumentieren. Zeigt sich später ein Mangel, melde ihn dem Verkäufer zeitnah und schriftlich.
Entscheidungsfragen: Passt dieses Angebot zu dir?
- Verkauft ein Unternehmen mit Impressum und Anschrift oder eine Privatperson?
- Wie lange haftet der Händler für Mängel, und steht eine Verkürzung gesondert im Vertrag?
- Nennt das Angebot eine Mindestkapazität des Akkus in Prozent?
- Was bedeutet die Zustandsklasse genau, und zeigen die Fotos das echte Gerät?
- Welche Qualitätskontrollen macht der Anbieter, und sind Originalteile verbaut?
- Wie lange kannst du zurückgeben, und wer trägt die Rücksendekosten?
- Erhält das Modell laut Hersteller noch Sicherheitsupdates?
Bleiben drei oder mehr Fragen offen, frag beim Anbieter nach, bevor du bestellst.
Häufige Fehler
- Die Zustandsklasse für eine Akkuangabe halten: «Wie neu» kann sich allein auf das Aussehen beziehen.
- Eine Verkürzung der Gewährleistung in den AGB überlesen; in der Schweiz kann sie sogar ganz ausgeschlossen sein.
- Das Gerät erst nach Wochen testen, wenn die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.
- Ein iPhone mit Aktivierungssperre behalten, weil der Verkäufer verspricht, sie später zu lösen.
- Einer unbekannten Privatperson per Vorkasse oder ohne Käuferschutz zahlen.
Deine Checkliste
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Häufige Fragen
Ist ein Refurbished-Handy dasselbe wie ein gebrauchtes?
Im Kern ja: Auch ein generalüberholtes Smartphone ist ein gebrauchtes Gerät, das nach der Aufbereitung technisch einwandfrei funktionieren soll. Wie gründlich geprüft und was ersetzt wurde, beschreibt jeder Anbieter selbst. Frag deshalb nach Qualitätskontrollen, Originalteilen und Akkuwert. Kaufst du bei einem Händler, hast du ausserdem mehr Rechte als bei einem Kauf von einer Privatperson.
Darf der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen?
Bei gebrauchter Ware ja, aber nicht beliebig. In Deutschland nur, wenn du vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen wurdest und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. In Österreich muss sie im Einzelnen ausgehandelt werden, also nicht bloss in den AGB stehen. In der Schweiz ist mindestens ein Jahr vorgeschrieben, der Händler kann die Gewährleistung aber auch ganz ausschliessen.
Kann ich ein Refurbished-Handy zurückgeben, wenn es mir nicht gefällt?
Bei einem Onlinekauf von einem Händler in der EU hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht ab dem Tag, an dem du das Gerät erhältst, ohne Angabe von Gründen. In der Schweiz gibt es bei Onlinekäufen kein gesetzliches Widerrufsrecht; massgebend sind die AGB des Händlers. Bei Privatverkäufen kläre vor dem Bezahlen, ob eine Rückgabe möglich ist.
Was tun, wenn das iPhone «durch Eigentümer:in gesperrt» ist?
Dann ist die Aktivierungssperre aktiv. Sie soll verhindern, dass jemand anderes als die Eigentümerin oder der Eigentümer das iPhone nutzt. Bist du beim Verkäufer, bitte ihn, sein Passwort einzugeben und die Sperre aufzuheben. Hast du online gekauft, rät Apple, das Gerät zurückzuschicken. Versuche nicht, die Sperre auf anderem Weg zu umgehen.
Gilt die Gewährleistung auch beim Kauf über einen Marktplatz?
Entscheidend ist, wer verkauft, nicht die Plattform. Verkauft ein gewerblicher Händler über einen Marktplatz, gelten die Regeln für Händler. Verkauft eine Privatperson, greifen die EU-Regeln zur Verbrauchergewährleistung nicht, auch wenn die Plattform den Kauf abwickelt. Sieh dir deshalb vor dem Bezahlen das Verkäuferprofil und die Angaben auf der Rechnung an.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- Verbraucherzentrale: Refurbished und Secondhand – Gebrauchtes online kaufen und verkaufenQuellenstand:
- Your Europe: Ihre Rechte beim Einkaufen in der EUQuellenstand:
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von WarenQuellenstand:
- Gesetze im Internet: § 476 BGB, abweichende VereinbarungenQuellenstand:
- RIS: Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), geltende FassungQuellenstand:
- SECO: Probleme nach dem KaufQuellenstand:
- ch.ch: Artikel im Geschäft oder Onlineshop zurückgeben oder umtauschenQuellenstand:
- Apple Support: Wenn du ein gebrauchtes iPhone kaufen möchtestQuellenstand:



