Ein Beispiel: Wie viel spart Mira wirklich?
Fiktives Beispiel: Mira aus Graz sieht am Black-Friday-Morgen eine Küchenmaschine: «−40 %, jetzt 299 Euro statt 499 Euro». Über dem Preis läuft ein Countdown. Darunter steht klein: «Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 309 Euro».
Mira rechnet nach: Gegenüber 309 Euro spart sie 10 Euro, rund 3 Prozent statt 40. Die 499 Euro sind als UVP gekennzeichnet, also als unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Ein Preisvergleich zeigt zudem, dass das Gerät im Sommer ähnlich viel gekostet hat. Mira setzt es auf ihre Wunschliste und entscheidet abends, ohne Countdown vor Augen.
Tipp: Rechne die Ersparnis immer selbst vom 30-Tage-Tiefstpreis aus. Diese Zahl sagt mehr als das grösste Prozentzeichen.
Welche Preisangabe zählt bei einem Rabatt?
In Deutschland gilt seit dem 28. Mai 2022: Wer eine Preisermässigung bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den 30 Tagen davor verlangt hat (§ 11 Preisangabenverordnung). Die Regel stammt aus der EU-Richtlinie 2019/2161. Österreich hat sie in § 9a Preisauszeichnungsgesetz übernommen, gültig seit 20. Juli 2022; massgeblich ist dort der niedrigste Preis im selben Vertriebskanal.
Der Gerichtshof der EU hat am 26. September 2024 (C-330/23) entschieden: Auch ein Prozentrabatt muss vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage aus berechnet werden. So soll niemand den Preis kurz vor der Aktion anheben, um danach einen grossen Abschlag zu zeigen. In Deutschland gibt es Ausnahmen:
- individuelle Preisermässigungen, etwa ein persönlicher Gutschein;
- schnell verderbliche Ware, die erkennbar wegen drohenden Verderbs günstiger wird;
- stufenweise steigende Rabatte ohne Unterbrechung: Hier darf der Preis vor der ersten Stufe genannt bleiben.
Wie prüfst du einen Rabatt in drei Schritten?
- 30-Tage-Preis suchen: Finde neben dem Aktionspreis den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage und rechne die Ersparnis davon aus. Fehlt diese Angabe bei einem Prozentrabatt in einem EU-Shop, sieh genauer hin.
- Preisverlauf ansehen: Gib die genaue Modellnummer in einen Preisvergleich ein. Viele dieser Seiten zeigen einen Verlauf über deutlich mehr als 30 Tage. So erkennst du, ob der Aktionspreis wirklich tief ist oder dem üblichen Marktpreis entspricht.
- Endbetrag vergleichen: Entscheidend ist der Betrag mit Versand und Zusatzkosten. Wie du ihn prüfst, zeigt der Ratgeber Der Preis steigt im Warenkorb.
Laut Verbraucherzentrale können Online-Preise je nach Tageszeit, Endgerät oder deinen Interessen schwanken. Ein Screenshot mit Datum hält fest, was angezeigt war.
Welche Angaben sagen wenig über die Ersparnis?
Die EU-Kommission und 25 Länder prüften im November und Dezember 2025 die Black-Friday-Angebote von 314 Online-Händlern. 94 Prozent warben mit Rabatten. Mindestens 30 Prozent hielten die EU-Regeln zu Preisermässigungen nicht ein, nur 40 Prozent erfüllten sie vollständig. Ausserdem:
- 34 Prozent zeigten Preisvergleiche, sechs von zehn davon erklärten den Referenzpreis nicht klar.
- 18 Prozent arbeiteten mit Knappheitshinweisen oder Countdowns, mehr als die Hälfte davon wirkte irreführend.
- 10 Prozent nannten Pflichtkosten erst spät im Bestellablauf.
Ein Countdown oder «nur noch 2 Stück» ändert den Preis nicht, und die Menge kannst du nicht überprüfen. Fühlst du dich gedrängt, schliesse den Tab und schau später noch einmal.
Woran erkennst du eine gefälschte Aktionsseite?
An Rabatttagen ist laut Verbraucherzentrale die Gefahr gross, auf einen Fake-Shop hereinzufallen. Die Watchlist Internet und das Bundesamt für Cybersicherheit BACS nennen diese Warnzeichen:
- Beim Bezahlen bleibt nur Vorkasse oder Bitcoin, obwohl vorher viele Zahlungsarten beworben wurden.
- Das Impressum fehlt oder nennt nur eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular.
- Die Webadresse passt nicht zum Sortiment oder ergänzt einen Markennamen um «-switzerland» oder «-suisse».
- Ein Klick auf das Gütesiegel funktioniert nicht oder führt ins Leere.
- Es gibt kaum Erfahrungsberichte, oder die Domain ist sehr neu.
Öffne Shops über eine selbst eingetippte Adresse oder ein Lesezeichen statt über eine Anzeige; mehr dazu im Ratgeber Shop aus einer Social-Media-Anzeige. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale und der Fake-Shop Detector der Watchlist Internet helfen ergänzend, ein unauffälliges Ergebnis ist aber keine Garantie. Die Verbraucherzentrale rät zu Rechnung oder Lastschrift; einer Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung widersprechen.
Welche Regeln gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
| Land | Regel für Rabattangaben | Hilfe und Meldung |
|---|---|---|
| Deutschland | § 11 PAngV: niedrigster Preis der letzten 30 Tage, seit 28. Mai 2022 | Verbraucherzentrale: Beratung, Fakeshop-Finder |
| Österreich | § 9a Preisauszeichnungsgesetz: niedrigster Preis der letzten 30 Tage im selben Vertriebskanal, seit 20. Juli 2022 | Watchlist Internet: Warnlisten, Fake-Shop Detector, Meldeformular |
| Schweiz | Art. 16 PBV: eigener früherer Preis als Vergleich höchstens halb so lange, wie er verlangt wurde, maximal zwei Monate; seit 1. Januar 2025 unbegrenzt, wenn er mindestens 30 Tage am Stück galt | Verstösse: kantonale Vollzugsstelle; Fake-Shops: BACS |
In der Schweiz gilt EU-Recht nicht automatisch, eine 30-Tage-Angabe ist dort nicht vorgeschrieben. Bei Schweizer Shops lohnt der Blick in den Preisverlauf deshalb besonders.
Was tust du, wenn das Schnäppchen keines war?
Online gekaufte Ware kannst du in der EU in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen; die Rücksendekosten trägst du selbst, wenn der Händler vorher darauf hingewiesen hat. Mehr dazu im Ratgeber Widerrufsbutton im Onlineshop. In der Schweiz gilt dieses Recht nicht automatisch, lies dort vorher die Rückgabebedingungen.
Hast du bei einem Fake-Shop bezahlt, melde dich sofort bei deiner Bank oder deinem Kartenanbieter. Überweisungen lassen sich laut Watchlist Internet nur selten zurückholen. Die nächsten Schritte stehen in Geld an Betrüger überwiesen. Zu deinem Einzelfall berät dich eine Verbraucher- oder Konsumentenschutzstelle.
Häufige Fehler
- Die Ersparnis vom Streichpreis oder von der UVP aus berechnen statt vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
- Wegen eines Countdowns kaufen, ohne den Preisverlauf anzusehen.
- Ein Angebot über eine Anzeige oder einen Link in einer Nachricht öffnen, ohne den Shop selbst zu prüfen.
- Einen unbekannten Shop per Vorkasse bezahlen, weil der Preis aussergewöhnlich tief ist.
- Bei Schweizer Shops dieselbe 30-Tage-Angabe erwarten wie in der EU.
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Häufige Fragen
Wann ist Black Friday 2026?
Black Friday fällt 2026 auf Freitag, den 27. November, Cyber Monday auf Montag, den 30. November. Viele Händler werben laut Verbraucherzentrale mit einer mehrtägigen «Black Week» oder «Cyber Week». An deiner Prüfung ändert das nichts: Massstab bleibt der niedrigste Preis der 30 Tage vor der Preissenkung. Notiere dir die Preise deiner Wunschprodukte deshalb schon im Oktober.
Muss jeder Shop den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzeigen?
In der EU ja, sobald er eine Preisermässigung bekannt gibt, etwa mit Streichpreis oder Prozentangabe. In Deutschland ausgenommen sind unter anderem individuelle Rabatte wie persönliche Gutscheine. Zeigt ein Shop nur einen tiefen Preis, ohne eine Ermässigung zu behaupten, greift die Pflicht nicht. In der Schweiz gelten stattdessen die Regeln der Preisbekanntgabeverordnung für Vergleichspreise.
Darf ein Shop mit der UVP als Vergleichspreis werben?
Das ist rechtlich nicht abschliessend geklärt. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen beurteilen Gerichte die Werbung mit der UVP als Referenz unterschiedlich, eine abschliessende Klärung durch den Bundesgerichtshof stand im Mai 2026 noch aus. Für deine Kaufentscheidung ist das zweitrangig: Die UVP sagt nichts darüber, was das Produkt im Handel tatsächlich kostet. Vergleiche deshalb mit dem 30-Tage-Tiefstpreis und dem Preisverlauf.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- Gesetze im Internet: § 11 PAngV, Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermässigungen für WarenQuellenstand:
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Schnäppchenjagd zu Singles Day, Black Friday und Cyber MondayQuellenstand:
- BMWET (Österreich): PreisauszeichnungQuellenstand:
- Watchlist Internet: So schützen Sie sich vor Fake-ShopsQuellenstand:
- Schweizerischer Bundesrat: Änderung der Preisbekanntgabeverordnung vom 30. Oktober 2024 (PDF)Quellenstand:
- Europäische Kommission: Sweeps, darunter Preise zu Black Friday 2025 (Seite auf Englisch)Quellenstand:
- RIS: BGBl. I Nr. 110/2022, Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II (§ 9a PrAG, Inkrafttreten)Quellenstand:
- Bundesamt für Cybersicherheit BACS: Woche 31, Betrügerische Webshops frühzeitig erkennenQuellenstand:



