Ein Beispiel aus dem Alltag
Fiktives Beispiel: Jana aus Bremen sucht eine Ferienwohnung an der Ostsee. Über eine Anzeige kommt sie mit einem freundlichen Vermieter ins Gespräch, der Fotos schickt und 600 Euro Anzahlung per Überweisung verlangt. Zwei Tage später ist das Inserat gelöscht, die Nummer nicht mehr erreichbar.
Jana ruft noch am selben Abend ihre Bank an, über die Nummer in der Banking-App. Die Bank nimmt die Zahlung als Betrug auf und versucht einen Rückruf, sagt aber offen, dass das Geld vermutlich schon weg ist. Am nächsten Morgen erstattet Jana Anzeige und legt Screenshots des Chats und den Überweisungsbeleg bei. Eine Woche später meldet sich eine angebliche Kanzlei, die das Geld gegen eine Gebühr zurückholen will. Jana legt auf.
Was tust du in der ersten Stunde, am ersten Tag, in der ersten Woche?
| Zeitpunkt | Was du tust | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Erste Stunde | Bank anrufen, Zahlung als Betrug melden, Stopp oder Rückruf verlangen | Nummer aus App, Karte oder Vertrag nehmen, nie aus der Nachricht der Täter |
| Erste Stunde | Kontakt zu den Tätern beenden und nichts mehr zahlen | Auch keine «letzte Gebühr» für eine angebliche Rückzahlung |
| Erster Tag | Anzeige erstatten und alle Belege sichern | Screenshots machen, bevor Chats oder Profile verschwinden |
| Erster Tag | Bei weitergegebenen Zugangsdaten oder Codes: Zugang sperren lassen, Passwort ändern | Unbekannte Abbuchungen der Bank getrennt melden |
| Erste Woche | Anzeigebestätigung aufbewahren, Antworten der Bank schriftlich festhalten | Unaufgeforderte Rückhol-Angebote ablehnen |
Die Schweizerische Kriminalprävention rät, die Bank sofort zu informieren, dass die Überweisung betrügerisch war: Allenfalls lässt sich das Geld noch auf dem Weg zu den Tätern stoppen.
Sag am Telefon klar, dass du betrogen wurdest. Nenne Betrag, Datum, Uhrzeit und Empfängerkonto. Frag, was die Bank konkret unternimmt.
Tipp: Schreib während des Bankanrufs mit: Uhrzeit, Name der Ansprechperson und was die Bank zusagt. Diese Notiz brauchst du später für die Anzeige.
Was kann die Bank je nach Zahlungsart noch tun?
Ob Geld zurückkommt, hängt stark davon ab, wie du bezahlt hast. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Wege so (Stand der Seite: 3. August 2026):
| Zahlungsart | Was noch möglich ist | Dein nächster Schritt |
|---|---|---|
| Überweisung | Hat die Bank den Auftrag ausgeführt, lässt er sich nicht mehr einfach rückgängig machen. Viele Überweisungen werden in Echtzeit gebucht. | Trotzdem sofort anrufen, auch wenn ein Rückruf oft nicht mehr klappt |
| SEPA-Lastschrift | Genehmigte Lastschrift: Rückbuchung innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung. Nicht genehmigte: bis zu 13 Monate. | Rückbuchung bei der Bank veranlassen |
| Kreditkarte | Rückforderung im Chargeback-Verfahren, eventuell gegen Bearbeitungsgebühr | Die kartenausgebende Bank kontaktieren |
| PayPal und ähnliche Dienste | Käuferschutz greift oft, aber vor allem bei Warenkäufen | Bedingungen des Käuferschutzes prüfen und den Fall beim Dienst melden |
| Bargeldtransfer | Rückruf möglich, solange der Empfänger das Geld noch nicht abgeholt hat | Sofort die Betrugshotline des Anbieters anrufen |
Selbst überwiesen oder ohne deine Zustimmung abgebucht?
Für deine Rechte gegenüber der Bank zählt, wer die Zahlung ausgelöst hat. Hast du die Überweisung selbst eingegeben und freigegeben, kann die Bank sie nach der Ausführung nicht einfach zurückholen, auch wenn du getäuscht wurdest.
Anders ist es, wenn jemand ohne deine Zustimmung Geld abgebucht hat, etwa mit erbeuteten Zugangsdaten. Das ist eine nicht autorisierte Zahlung. Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (2015/2366) musst du sie der Bank unverzüglich melden, spätestens 13 Monate nach der Belastung. Die Bank muss den Betrag dann sofort erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Der Gerichtshof der EU hat am 15. Oktober 2026 entschieden (C-70/25), dass das auch gilt, wenn die Bank dir grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Zurückhalten darf sie die Erstattung nur bei einem begründeten Verdacht, dass du selbst betrügst, und nur, wenn sie ihn der zuständigen Behörde schriftlich mitteilt. Weist sie dir danach nach, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, kann sie verlangen, dass du den Schaden trägst.
Dazwischen gibt es Grenzfälle, etwa eine Freigabe am Telefon, deren Zweck du nicht kanntest. Ihre Einordnung ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls; bei höheren Beträgen hilft eine individuelle Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, in Österreich bei der Arbeiterkammer (laut Watchlist Internet kostenlos), oder bei einer Anwältin. Wie du Freigaben künftig sicher liest, zeigt Freigabe in der Banking-App prüfen.
In der Schweiz gilt diese EU-Richtlinie nicht; frag dort deine Bank, welche Regeln für deinen Fall gelten.
Wo erstattest du Anzeige, und welche Belege brauchst du?
Erstatte Anzeige, auch wenn die Bank noch einen Rückruf versucht. In Deutschland geht das bei jeder Polizeidienststelle, schriftlich oder je nach Bundesland über die Onlinewache. Die Anzeige ist kostenlos; auf Antrag bekommst du eine schriftliche Bestätigung, etwa für eine Versicherung.
In Österreich erstattest du Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle, ebenfalls kostenlos. Nimm einen amtlichen Lichtbildausweis und alle Belege mit, etwa Screenshots, E-Mails mit Header, Chatprotokolle und Überweisungsbelege. In der Schweiz rät die Schweizerische Kriminalprävention, umgehend die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten. Zusätzlich nimmt das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Meldungen zu Cybervorfällen über sein Meldeformular entgegen.
Diese Belege helfen Polizei und Bank
- Überweisungsbeleg oder Kontoauszug mit Betrag, Datum und Empfängerkonto
- Chats, SMS und E-Mails als Screenshot, bei E-Mails möglichst mit Header
- Telefonnummern, Profilnamen und Links zu Inseraten oder Shops
- Deine Notiz zum Bankanruf mit Uhrzeit, Ansprechperson und Zusagen
Lösche nichts, bevor du gesichert hast. Wie du Belege geordnet ablegst, ohne neue Daten preiszugeben, zeigt Einen digitalen Vorfall dokumentieren.
| Land | Notruf bei akuter Gefahr | Anzeige und Meldung |
|---|---|---|
| Deutschland | 110 (Polizei) oder 112 | Jede Polizeidienststelle, schriftlich oder online (je nach Bundesland) |
| Österreich | 133 (Polizei) oder 112 | Nächste Polizeidienststelle; für Anliegen ohne Notfall die Servicenummer 059 133 |
| Schweiz | 117 (Polizei) oder 112 | Polizei deiner Gemeinde oder deines Kantons; Meldung an das BACS über dessen Meldeformular |
Den Notruf brauchst du nur bei akuter Gefahr, etwa wenn jemand gleich Geld bei dir abholen will.
Warum sind Rückhol-Angebote jetzt besonders riskant?
Die Verbraucherzentralen warnen vor Anrufen, in denen sich Betrüger als Verbraucherzentrale, Behörde oder Anwalt ausgeben, zum Beispiel mit dem Angebot, verlorenes Geld gegen eine Vorabgebühr zurückzuholen. Die Rufnummer im Display kann dabei gefälscht sein.
Die Schweizerische Kriminalprävention wird deutlich: Meldet sich nach einem Anlagebetrug ein angeblicher Privatdetektiv, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt, gehört er mit hoher Wahrscheinlichkeit zur selben Betrügerbande.
- Der Kontakt kommt unaufgefordert
- Vor der Rückzahlung sollst du Gebühren bezahlen
- Du sollst persönliche Daten oder Kontodaten nennen
- Du sollst dich schnell entscheiden
Die Verbraucherzentralen rufen nie ohne Termin oder Rückrufbitte an. Beende solche Gespräche und prüf über eine offiziell bekannte Nummer. Mehr dazu im Ratgeber Hilfe gegen Vorkasse nach einem Betrug.
Häufige Fehler
- Zuerst den Tätern schreiben und das Geld zurückfordern, statt sofort die Bank anzurufen.
- Die Bank über eine Nummer oder einen Link aus der Betrugsnachricht kontaktieren.
- Chats aus Scham löschen, bevor Screenshots und Belege gesichert sind.
- Auf die Anzeige verzichten, weil der Betrag klein scheint oder die Bank schon Bescheid weiss.
- Einer angeblichen Kanzlei oder Behörde eine Gebühr zahlen, damit sie das Geld zurückholt.
Deine Checkliste
Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.
Häufige Fragen
Kann meine Bank eine Überweisung einfach zurückbuchen?
Nicht ohne Weiteres. Hat die Bank deinen Auftrag ausgeführt, kann sie ihn laut Verbraucherzentrale nicht mehr rückgängig machen, und viele Überweisungen werden in Echtzeit gebucht. Die Schweizerische Kriminalprävention rät trotzdem, die Bank sofort zu informieren: Allenfalls lässt sich das Geld noch auf dem Weg zu den Tätern stoppen. Ruf deshalb an, sobald du den Betrug bemerkst, und schreib mit, was die Bank zusagt.
Lohnt sich eine Anzeige auch bei einem kleinen Betrag?
Ja. Die Anzeige ist in Deutschland und Österreich kostenlos. Watchlist Internet weist darauf hin, dass Täter nur verfolgt werden, wenn eine Anzeige vorliegt. Die Schweizerische Kriminalprävention rät zur Strafanzeige: Jedes Detail ist für die Ermittlungen wichtig, und die Polizei gleicht Meldungen zwischen den Kantonen ab. In Deutschland bekommst du auf Antrag eine schriftliche Bestätigung deiner Anzeige, etwa für eine Versicherung.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Überweisung selbst freigegeben habe?
Das ist schwierig. Eine Überweisung, die du selbst eingegeben und bestätigt hast, gilt als von dir veranlasst, auch wenn du getäuscht wurdest. Die Erstattungsregeln für nicht autorisierte Zahlungen greifen dann in der Regel nicht. Realistisch bleibt vor allem der schnelle Anruf, damit die Bank das Geld möglichst noch stoppt. In Grenzfällen, etwa bei einer Freigabe unter Anleitung eines falschen Bankmitarbeiters, lohnt sich eine individuelle Beratung.
Hätte mich die Empfängerüberprüfung nicht warnen müssen?
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum vor einer Überweisung kostenlos prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Das verringert vor allem Fehler, aber nicht jeden Betrug: Ein passender Name sagt nichts darüber, ob hinter dem Konto ein seriöser Empfänger steht. In der Schweiz gilt diese EU-Pflicht nicht. Was die Hinweise bedeuten, erklärt Empfängerüberprüfung bei Überweisung.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- Verbraucherzentrale: Internet-Betrug – so können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholenQuellenstand:
- Verbraucherzentrale: Unerwarteter Anruf von der Verbraucherzentrale? Vorsicht, FalleQuellenstand:
- Polizeiliche Kriminalprävention: Anzeige erstattenQuellenstand:
- Watchlist Internet (AT): Beratung und HilfeQuellenstand:
- Schweizerische Kriminalprävention: Online-AnlagebetrugQuellenstand:
- Gerichtshof der EU: Pressemitteilung 31/26 (Schlussanträge in C-70/25) zu nicht autorisierten ZahlungenQuellenstand:
- Europäische Zentralbank (englisch): Instant Payments Regulation, EmpfängerüberprüfungQuellenstand:
- Bundesamt für Cybersicherheit BACS: Kontakt und Meldeformular für CybervorfälleQuellenstand:
- Agence Europe (englisch): EuGH-Urteil vom 15.10.2026 in C-70/25, sofortige Erstattung auch bei Vorwurf grober FahrlässigkeitQuellenstand:



