Bei Vorfällen geordnet handeln

Jemand bestellt in deinem Namen: Identitätsmissbrauch stoppen

Ein Paket, das du nicht bestellt hast, eine Zahlungserinnerung von einem fremden Dienst oder gleich ein Inkassoschreiben: So zeigt sich oft, dass jemand deine Daten für Bestellungen oder Verträge verwendet. Mit einigen klaren Schritten stoppst du den Missbrauch. Hier erfährst du, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu tun ist und welche Fristen zählen.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Mehrere ungeöffnete Pakete und unbeschriftete Briefumschläge stapeln sich im Treppenhaus vor einer Wohnungstür.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle, die Rechnungen, Mahnungen oder Pakete für fremde Bestellungen erhalten
Zeitbedarf
1 bis 2 Stunden für die ersten Schritte, danach einige Wochen Nachverfolgung
Schwierigkeit
mittel
Du brauchst
Alle Schreiben und Pakete, Ausweis, Zugang zu E-Mail und Bankkonto
Gilt für
DE, AT, CH

Das Wichtigste zuerst

  • Bezahle nichts, was du nicht bestellt hast, und widersprich jeder Forderung schriftlich beim Händler, Zahlungsdienst oder Inkassobüro.
  • Erstatte Anzeige bei der Polizei und leg die Bestätigung deinen Widersprüchen bei.
  • Gerichtliche Post hat kurze Fristen: Mahnbescheid in Deutschland zwei Wochen, Zahlungsbefehl in Österreich vier Wochen, Betreibung in der Schweiz zehn Tage.

Ein Beispiel: Lena bekommt Post für fremde Bestellungen

Fiktives Beispiel: Lena aus Kassel findet vor ihrer Wohnungstür zwei Pakete eines Elektronikshops, bei dem sie nie bestellt hat. Eine Woche später schickt ein Zahlungsdienst eine Zahlungserinnerung über 480 Euro. Das Kundenkonto läuft auf ihren Namen und ihre Adresse, aber auf eine E-Mail-Adresse, die sie nicht kennt.

Lena zahlt nicht. Sie erstattet am selben Abend Anzeige über die Onlinewache der Polizei. Am nächsten Tag widerspricht sie schriftlich bei Shop und Zahlungsdienst und legt die Bestätigung der Anzeige bei. Die Pakete hält sie zur Abholung bereit. Danach fordert sie bei den Auskunfteien ihre kostenlose Auskunft an, um weitere Verträge auf ihren Namen zu erkennen.

Woran erkennst du, dass jemand deine Identität missbraucht?

Laut Verbraucherzentrale legen Kriminelle teils Konten bei Zahlungsdiensten im Namen von Privatpersonen an; viele Betroffene erfahren davon erst durch ein Inkassoschreiben. Sie unterscheidet zwei Fälle: Entweder wurde ein bestehendes Konto von dir übernommen. Oder jemand hat ein neues Konto unter deinem Namen angelegt, und die Nachrichten gehen an eine E-Mail-Adresse der Täter.

Wurde eines deiner Konten übernommen, sicherst du es zuerst. Die Polizei rät, das Passwort sofort zu ändern, auch bei Konten mit demselben Passwort, hinterlegte E-Mail-Adressen und Telefonnummern zu prüfen und alle aktiven Sitzungen abzumelden. Ist dein E-Mail-Konto betroffen, hilft E-Mail-Konto übernommen: Weiterleitungen und verknüpfte Zugänge prüfen.

Tipp: Kommt eine Mahnung nur per E-Mail, prüfe sie über deinen eigenen Zugang zum Anbieter. Wie das geht, zeigt Unerwartete Rechnung per E-Mail: ein ruhiger Prüfablauf.

Was tust du in der ersten Stunde, am ersten Tag, in der ersten Woche?

Zeitleiste bei Bestellungen in deinem Namen
ZeitpunktWas du tustWorauf du achtest
Erste StundeSchreiben, Pakete und E-Mails sammeln, nichts bezahlenAlles als Beweismaterial aufbewahren
Erste StundeKontoauszüge prüfen, Bank oder Zahlungsdienstleister informierenUnberechtigte Abbuchungen umgehend klären
Erster TagAnzeige bei der Polizei erstattenBestätigung aufbewahren, manche Unternehmen verlangen sie
Erster TagHändler, Zahlungsdienst oder Inkassobüro schriftlich widersprechenStornierung oder Sperrung des Kundenkontos verlangen
Erste WocheKostenlose Auskunft bei den Auskunfteien anfordern und den Missbrauch meldenWeitere Verträge auf deinen Namen erkennen
LaufendPost vom Gericht oder Betreibungsamt sofort öffnenFrist notieren und rechtzeitig reagieren

Notiere in einer Liste Datum, Absender, Betrag, Aktenzeichen und deine Schritte. Eine Vorlage findest du in Einen digitalen Vorfall dokumentieren, ohne weitere Daten preiszugeben.

Wie widersprichst du Rechnung, Mahnung und Inkasso?

Bestellungen, die jemand anderes in deinem Namen aufgegeben hat, musst du nicht bezahlen, hält die österreichische Watchlist Internet fest. Viele Händler verlangen trotzdem Zahlung, deshalb widersprichst du aktiv.

Ignoriere keine Mahnung, sonst erfährt der Zahlungsdienst nichts vom Identitätsdiebstahl. Die Verbraucherzentrale rät, unverzüglich und schriftlich zu widersprechen, und bietet dafür einen Musterbrief. Danach kannst du weitere Schreiben zur selben Forderung ignorieren, denn ein Widerspruch reicht.

  • Paket erhalten: Teile dem Unternehmen mit, dass du nichts bestellt hast. Halte das Paket zur Abholung bereit oder lass dir ein Retourenformular schicken. Den Rückversand bezahlst du nicht selbst.
  • Nur eine Rechnung: Schreib, dass du kein Paket bekommen hast und nichts zurückschicken kannst.
  • Inkassoschreiben: Widersprich schriftlich und leg eine Kopie der Anzeige bei. Das Inkassounternehmen muss dann beweisen, dass ein Vertrag mit dir zustande kam.
  • Immer neue Bestellungen: Manche Unternehmen verlangen je Bestellung eine eigene Anzeige. Alternativ erstattest du Anzeige wegen wiederholten Bestellbetrugs.

Musterformulierung für deinen Widerspruch

«Guten Tag, Ihrer Forderung vom [Datum], Kundennummer [Nummer], widerspreche ich. Ich habe diese Bestellung nicht aufgegeben und keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Meine Daten wurden missbraucht, die Bestätigung meiner Anzeige liegt bei. Bitte stornieren Sie die Forderung, sperren Sie das Kundenkonto und bestätigen Sie mir dies schriftlich. Freundliche Grüsse»

Was gilt bei Mahnbescheid, Zahlungsbefehl oder Betreibung?

Kommt Post vom Gericht oder vom Betreibungsamt, wird es eilig. Im deutschen Mahnverfahren prüft das Gericht die Forderung nicht, in Österreich zunächst ebenfalls nicht. Verpasst du die Frist, kann der Gläubiger vollstrecken, auch wenn du nie etwas bestellt hast. In Deutschland kannst du den Identitätsdiebstahl dann laut Verbraucherzentrale nicht mehr geltend machen.

Länderbox: gerichtliche Schreiben und Fristen (Stand: 18. Oktober 2026)
LandSchreibenFristWas du tust
DeutschlandGerichtlicher Mahnbescheid2 Wochen ab ZustellungWiderspruch beim Gericht einlegen; sonst droht ein Vollstreckungstitel
ÖsterreichBedingter Zahlungsbefehl bei Forderungen bis 75 000 Euro4 WochenEinspruch erheben, dann folgt eine mündliche Verhandlung; ohne Einspruch wird er rechtskräftig
SchweizZahlungsbefehl des BetreibungsamtsBei der Zustellung oder innert 10 TagenRechtsvorschlag mündlich oder schriftlich erheben; der Gläubiger muss dann vor Gericht

Ohne Rechtsvorschlag kann das Betreibungsamt Einkommen und Vermögen pfänden. Bei Fragen zu Inkassoforderungen berät in Deutschland die Verbraucherzentrale, in der Schweiz verweist ch.ch auf die kantonalen Schuldenberatungen. Für deinen Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.

Wie meldest du den Missbrauch bei Polizei und Auskunfteien?

In Deutschland erstattest du Anzeige bei der Polizei, laut Verbraucherzentrale zum Beispiel über die Onlinewache. In Österreich erstattest du Anzeige gegen Unbekannt. In der Schweiz geht das auf jedem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft, mündlich oder schriftlich und kostenlos; nimm einen behördlichen Ausweis mit. Für Online-Meldungen über Suisse ePolice nennt ch.ch Sachbeschädigungen und kleinere Diebstähle.

Die Auskunft bei deutschen Auskunfteien ist kostenlos und formlos. Neben der SCHUFA nennt die Verbraucherzentrale Experian und CRIF. Bei der SCHUFA meldest du dich zusätzlich mit dem Formular «zur Einmeldung für Opfer von Identitätsbetrug», mit Kopie eines Ausweises mit Lichtbild und Nachweis der Strafanzeige. Unvollständige Unterlagen werden ohne Rückmeldung vernichtet. Die Bestätigung kommt in der Regel am folgenden Arbeitstag. Auf den Score hat der Hinweis keinen Einfluss.

In Österreich bestellst du beim KSV1870 eine kostenlose Selbstauskunft online, per E-Mail oder per Post; die gesetzliche Frist beträgt einen Monat. In der Schweiz verlangst du von Wirtschaftsauskunfteien jederzeit Auskunft (Art. 25 DSG); sie müssen innert 30 Tagen antworten. Falsche Daten lässt du berichtigen (Art. 32 DSG). Mehr zu Auskunfteien erklärt Kredit abgelehnt: Bonitätsprüfung und Score erklären lassen.

Häufige Fehler

  • Mahnungen ungeöffnet liegen lassen: Dann erfährt der Anbieter nichts vom Missbrauch.
  • Einen gerichtlichen Mahnbescheid oder Zahlungsbefehl wie eine gewöhnliche Mahnung behandeln und die Frist verpassen.
  • Den Rückversand eines nicht bestellten Pakets selbst bezahlen.
  • Nur am Telefon widersprechen und keinen schriftlichen Beleg haben.
  • Bei der Meldung an die SCHUFA Ausweiskopie oder Anzeigenachweis vergessen.

Deine Checkliste

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Häufige Fragen

Muss ich für Bestellungen zahlen, die ich nicht gemacht habe?

Nein. Bestellungen, die jemand anderes in deinem Namen aufgegeben hat, musst du nicht bezahlen. Viele Unternehmen fordern das Geld trotzdem, deshalb widersprichst du schriftlich. Bei einem Inkassoschreiben legst du eine Kopie der Anzeige bei; das Inkassounternehmen muss dann beweisen, dass ein Vertrag mit dir zustande kam. Für deinen Einzelfall berät dich eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung.

Verschlechtert der Hinweis auf Identitätsbetrug meinen SCHUFA-Score?

Laut SCHUFA hat der Eintrag keinerlei Einfluss auf die Scoreberechnung. Unternehmen erhalten den Hinweis, wenn sie zu deiner Person anfragen oder ein Vertrag besteht. Sie können dann gesondert prüfen, ob du wirklich selbst den Antrag stellst. Deshalb kann die Bearbeitung eigener Anträge länger dauern. Deine Daten und den Hinweis siehst du in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

Brauche ich für jede Bestellung eine eigene Anzeige?

Manche Unternehmen verlangen für jede Bestellung eine eigene Anzeige gegen Unbekannt. Kommt es immer wieder zu neuen Bestellungen, kannst du laut Watchlist Internet auch eine allgemeine Anzeige wegen wiederholten Bestellbetrugs erstatten. Sie sollte dann auch Unternehmen genügen, die eine Anzeige verlangen. Gib bei der Polizei alle Bestellungen an, die du kennst, und melde neue Fälle nach.

Was gilt in der Schweiz?

Gegen einen Zahlungsbefehl erhebst du Rechtsvorschlag, direkt bei der Zustellung oder innert 10 Tagen beim Betreibungsamt. Anzeige erstattest du auf einem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft, mündlich oder schriftlich. Von Wirtschaftsauskunfteien verlangst du Auskunft nach Art. 25 DSG. Das Betreibungsregister richtet sich nach dem SchKG; Dritte dürfen einen Eintrag fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr einsehen.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. Verbraucherzentrale: Was tun, wenn Kriminelle in Ihrem Namen einkaufen?Quellenstand:
  2. Polizeiliche Kriminalprävention: Checkliste IdentitätsdiebstahlQuellenstand:
  3. SCHUFA: Wie kann ich mich als Identitätsbetrugsopfer melden?Quellenstand:
  4. Verbraucherzentrale: Auskunft bei Schufa und anderen Auskunfteien verlangenQuellenstand:
  5. Watchlist Internet: Hilfe, Kriminelle bestellen Produkte in meinem Namen!Quellenstand:
  6. oesterreich.gv.at: Mahnverfahren und ZahlungsbefehlQuellenstand:
  7. KSV1870: Hilfe und Kontakt für Privatpersonen, SelbstauskunftQuellenstand:
  8. ch.ch: Betreibung, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, PfändungQuellenstand:
  9. ch.ch: Strafanzeige erstatten in der SchweizQuellenstand:
  10. EDÖB: Kredit und InkassoQuellenstand: