Bei Vorfällen geordnet handeln

Deepfake von dir im Netz: Beweise sichern, melden, löschen lassen

Ein Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme zeigt dich in einer Situation, die es nie gab – oft mit KI aus einem harmlosen Profilfoto erzeugt. Die Verantwortung liegt bei der Person, die das Material erstellt oder verbreitet, nicht bei dir. Du kannst trotzdem viel tun: Beweise sichern, melden, löschen lassen und rechtliche Schritte prüfen.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Person von hinten an einem Laptop, auf dem Tisch ein Notizblock und ein Smartphone mit unscharfem Display, gedämpftes Abendlicht
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Betroffene von gefälschten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen
Zeitbedarf
1 Stunde für die ersten Schritte, danach einige Tage
Schwierigkeit
mittel
Du brauchst
Handy oder Laptop für Screenshots, Liste der Links
Gilt für
DE, AT, CH; Meldewege EU-weit

Das Wichtigste zuerst

  • Sichere zuerst Links und Screenshots mit Datum, ohne das Material weiterzuleiten.
  • Melde den Inhalt danach bei der Plattform und beantrage bei Google, dass er aus den Suchergebnissen verschwindet.
  • Bei Drohungen oder Geldforderungen gehst du nicht darauf ein und erstattest Anzeige; Beratungsstellen wie HateAid helfen kostenlos.

Wie kann so ein Fall aussehen?

Fiktives Beispiel: Miriam, 34, arbeitet in Kassel als Physiotherapeutin. Eine Bekannte schreibt ihr, in einem Forum sei ein Nacktbild von ihr aufgetaucht. Miriam erkennt ihr Gesicht aus dem Mannschaftsfoto ihres Laufvereins, der Körper ist nicht ihrer. Unter dem Bild stehen ihr Vorname und ihre Stadt.

Miriam bittet die Bekannte um den Link statt um das Bild. Sie macht Screenshots, notiert Adresse, Datum und Uhrzeit und speichert die Nachricht. Erst dann meldet sie den Beitrag beim Forum und stellt einen Antrag bei Google. Am nächsten Tag bespricht sie mit einer Beratungsstelle, ob sie Anzeige erstattet.

Was ist in der ersten Stunde, am ersten Tag und in der ersten Woche zu tun?

Die Reihenfolge zählt: Wer zuerst löschen lässt, hat danach oft keine Belege mehr für eine Anzeige.

Zeitleiste nach der Entdeckung eines Deepfakes
ZeitraumWas du tustWorauf du achtest
Erste StundeFundstellen und Screenshots sichern, eine Liste mit allen Links anlegenNichts weiterleiten, nicht kommentieren, nicht mit der Person streiten
Erster TagInhalt bei jeder Plattform melden, Google-Antrag stellen, StopNCII prüfenMeldebestätigungen und Fallnummern aufbewahren
Erste WocheBeratung nutzen, Anzeige prüfen, Antworten der Plattformen kontrollierenBei Ablehnung Beschwerde einlegen
DanachDie Suche nach deinem Namen alle paar Wochen wiederholenNeue Fundstellen in dieselbe Liste eintragen

Tipp: Fühlst du dich bedroht oder wirst du erpresst, wähle den Notruf 112. Er funktioniert in der ganzen EU und auch in der Schweiz. In Deutschland erreichst du die Polizei zusätzlich unter 110.

Wie sicherst du Beweise, ohne den Schaden zu vergrössern?

Beweise brauchst du für die Plattform, für Google und für eine mögliche Anzeige. Halte knapp und vollständig fest:

  • die vollständige Adresse (URL) jedes Beitrags, Profils oder Kanals
  • Screenshots, auf denen Inhalt, Profilname, Datum und Uhrzeit zu sehen sind
  • Nachrichten, in denen dich jemand auf das Material hinweist oder dir droht
  • eine kurze Notiz, wann und von wem du davon erfahren hast

Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) rät, Deepfakes nicht weiterzuverbreiten, auch nicht zur Warnung deines Umfelds. HateAid bietet für mehrere grosse Plattformen Anleitungen für rechtssichere Screenshots an. Wie du eine Vorfallsliste übersichtlich führst, zeigt der Ratgeber Einen digitalen Vorfall dokumentieren.

Wo meldest du den Inhalt, damit er verschwindet?

Bei der Plattform

Nutze die Meldefunktion direkt beim Beitrag oder Profil. Nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) müssen Plattformen auf Meldungen reagieren und dir ermöglichen, ihre Entscheidung anzufechten. Verstösst eine Plattform gegen den DSA, kannst du dich beim Koordinator für digitale Dienste beschweren, in Deutschland über das Online-Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur. Sie löscht selbst keine Inhalte, achtet aber darauf, dass Plattformen ein wirksames Meldeverfahren haben.

Bei Google

Google entfernt gefälschte Inhalte, die dich nackt oder in einer sexuell expliziten Situation zeigen, aus den Suchergebnissen. Voraussetzung: Du bist darauf erkennbar, und das Material wurde ohne deine Zustimmung verbreitet. Auf der Website selbst bleibt es aber stehen; dort meldest du separat. Laut Google-Hilfe sucht Google bei solchen Bildern auch nach Duplikaten.

Google Suche: gefälschte Inhalte entfernen lassen

  1. Öffne in der Google Suche-Hilfe den Artikel «Persönliche sexuelle Inhalte aus der Google Suche entfernen lassen».
  2. Klicke auf «Antrag auf Entfernung erstellen».
  3. Wähle «Gefälschte Inhalte entfernen lassen, in denen Sie nackt oder bei sexuellen Handlungen zu sehen sind».
  4. Gib die URLs der betroffenen Seiten an und lade Screenshots hoch. Du kannst sie so bearbeiten, dass nur dein Gesicht zu sehen ist.
  5. Sende den Antrag ab. Wird ein Treffer entfernt, erhältst du eine E-Mail.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com

Mit StopNCII

StopNCII.org berechnet auf deinem Gerät einen digitalen Fingerabdruck (Hash) eines intimen Bildes, auch eines KI-erzeugten. Nur der Hash geht an teilnehmende Plattformen, damit sie Kopien erkennen; das Bild verlässt dein Gerät nicht. Voraussetzungen: Du bist die Person auf dem Bild, warst darauf mindestens 18 Jahre alt und hast die Datei selbst. Der Dienst wirkt nur auf öffentlichen Plattformen, nicht in verschlüsselten Messengern. Warst du auf dem Bild jünger als 18, verweist StopNCII auf Take It Down, auch wenn du heute volljährig bist.

Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Ob ein Deepfake strafbar ist, hängt vom Land und vom Inhalt ab. Die Länderbox zeigt Anlaufstellen und Wege (Stand: 18. Oktober 2026).

Länderbox: Anlaufstellen, Rechtsweg und Notruf
LandAnlaufstelleRechtlicher WegNotruf
DeutschlandPolizei (Anzeige); HateAid berät kostenlos und auf Wunsch zuerst anonym, Telefon +49 30 252 088 38Je nach Fall laut HateAid etwa Beleidigung, Verleumdung oder Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Das unbefugte Herstellen oder Verbreiten sexualisierter Deepfakes soll eigens strafbar werden: Den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen; er gilt noch nicht.110 oder 112
ÖsterreichPolizei (Anzeige); Bezirksgericht für einen Unterlassungsauftrag; Meldung bei der PlattformMandatsverfahren: Unterlassungsauftrag beim Bezirksgericht ohne vorherige mündliche Verhandlung, wenn die Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte deine Menschenwürde beeinträchtigt; keine Anwaltspflicht, Gerichtsgebühr 148 Euro (Stand: 1. August 2026), Formblatt auf justizonline.gv.at112
SchweizKantonspolizei (Anzeige); Bundesamt für Cybersicherheit (Information)Die SKP nennt unter anderem Art. 197a StGB (unbefugtes Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte), Art. 179decies StGB (Identitätsmissbrauch) sowie den Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB112

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: DSA und KI-Verordnung gelten dort nicht automatisch. Meldefunktionen der Plattformen, der Google-Antrag und StopNCII stehen dir trotzdem offen.

Die Länderbox ersetzt keine Rechtsberatung. Ob sich eine Anzeige oder Klage lohnt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Was ändert das EU-Verbot ab dem 2. Dezember 2026?

Ab dem 2. Dezember 2026 sind in der EU KI-Systeme verboten, die ohne Einwilligung realistische Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erzeugen, die erkennbare Personen nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigen. Eingeführt hat das Verbot die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, die die KI-Verordnung ändert. Es regelt, welche Werkzeuge angeboten und eingesetzt werden dürfen. Ein Bild, das schon online ist, verschwindet dadurch nicht.

Seit dem 2. August 2026 gelten ausserdem die Transparenzregeln der KI-Verordnung; für bestimmte Anbieter, deren Systeme schon vorher auf dem Markt waren, läuft bei der Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Was Hinweise und Wasserzeichen leisten und wo ihre Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber KI-Kennzeichnung verstehen.

Was tust du, wenn jemand droht oder Geld verlangt?

Manchmal kommt ein Deepfake mit einer Forderung: Geld, echte Bilder oder ein Treffen, sonst werde das Material verbreitet. Geh nicht darauf ein und schick nichts. Sichere die Nachrichten mit Absender und Uhrzeit und erstatte Anzeige. Blockiere die Person erst, wenn alles gesichert ist.

Hol dir auch Unterstützung für dich selbst und sprich mit einer Vertrauensperson. In Deutschland nennt HateAid für akute Krisen die Telefonseelsorge (0800 1110111). Später kannst du in Ruhe prüfen, welche Fotos von dir öffentlich sind: Dein Profil aus fremder Sicht.

Häufige Fehler

  • Das Bild an Freundinnen und Freunde weiterleiten, um sie zu warnen. Damit verbreitest du es selbst weiter.
  • Zuerst löschen lassen und dann erst Beweise sichern. Ist der Beitrag weg, fehlen die Belege.
  • Nur das Bild speichern, ohne Adresse, Profilname und Datum. Für Plattform und Polizei zählt der Fundort.
  • Annehmen, der Google-Antrag lösche das Bild aus dem Internet. Er entfernt nur Treffer aus der Suche.
  • Auf Forderungen eingehen oder die Person öffentlich zur Rede stellen.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Ist ein Deepfake von mir strafbar?

Das hängt vom Land und vom Inhalt ab. In der Schweiz kommen laut SKP etwa Identitätsmissbrauch oder unbefugtes Weiterleiten sexueller Inhalte infrage, in Deutschland je nach Fall etwa Beleidigung oder Verleumdung; ein eigener Straftatbestand für sexualisierte Deepfakes ist erst als Regierungsentwurf beschlossen. Anzeige erstatten kannst du überall. Für deinen Einzelfall hilft eine Beratungsstelle oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Löscht Google das Bild aus dem Internet?

Nein. Google kann nur Treffer aus den eigenen Suchergebnissen entfernen. Die Seite bleibt erreichbar, etwa über einen direkten Link oder andere Suchmaschinen. Deshalb meldest du den Inhalt zusätzlich bei der Plattform oder beim Betreiber der Website. Der Antrag lohnt sich trotzdem: Wer nach deinem Namen sucht, stösst seltener auf das Material.

Kann ich StopNCII nutzen, wenn ich das Bild nicht habe?

Nein. StopNCII braucht die Datei auf deinem Gerät, um daraus den Hash zu berechnen, und du musst selbst die Person auf dem Bild sein. Für andere kannst du keinen Hash einreichen. Liegt dir die Datei nicht vor, bleiben dir die Meldung bei der Plattform, der Google-Antrag mit Links und Screenshots sowie eine Anzeige.

Was kann ich tun, wenn die Plattform nicht löscht?

In der EU kannst du die Entscheidung über das interne Beschwerdesystem der Plattform überprüfen lassen oder dich an eine aussergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Verletzt die Plattform den DSA, beschwerst du dich beim Koordinator für digitale Dienste, in Deutschland bei der Bundesnetzagentur. In der Schweiz gilt der DSA nicht; dort bleiben Anzeige und zivilrechtliche Schritte.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. AI Act Service Desk (EU-Kommission): Zeitplan der KI-Verordnung (Englisch)Quellenstand:
  2. EU-Kommission: Gesetz über digitale DiensteQuellenstand:
  3. Bundesnetzagentur: Die Wächterin über digitale Räume (Digital Services Act)Quellenstand:
  4. StopNCII.org: Häufige Fragen (Englisch)Quellenstand:
  5. HateAid: BetroffenenberatungQuellenstand:
  6. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt (7. Oktober 2026)Quellenstand:
  7. Bundesministerium für Justiz (AT): Antrag auf Erlassung eines UnterlassungsauftragsQuellenstand:
  8. Schweizerische Kriminalprävention: Deepfakes – eine echte Bedrohung (PDF)Quellenstand: