Wie sieht das im Alltag aus?
Fiktives Beispiel: Lena aus Innsbruck ist in einer Chatgruppe für Bergwanderungen. Am Abend tauchen zwei Bilder vom selben Bergsee auf. Das erste zeigt den See in leuchtendem Abendrot und trägt den Hinweis «Mit KI erstellt». Das zweite zeigt einen zerstörten Holzsteg und den Satz «Weg ab morgen gesperrt!», ohne jeden Hinweis.
Lena will die Warnung schon weiterleiten. Dann fällt ihr auf: Der fehlende Hinweis sagt nichts darüber, ob das Foto echt oder aktuell ist. Auf der Website der Gemeinde findet sie keine Sperrung. Die Person, die das Bild geteilt hat, hat es nach eigener Aussage «irgendwo gesehen». Lena leitet nichts weiter und fragt nach der ursprünglichen Quelle.
Welche KI-Inhalte müssen in der EU gekennzeichnet sein?
Die Regeln stehen in Artikel 50 der KI-Verordnung der EU (Verordnung 2024/1689). Sie unterscheiden zwei Rollen: Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt. Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein, etwa ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Redaktion.
| Situation | Pflicht für | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Du chattest mit einer KI | Anbieter | Du musst erkennen können, dass du mit einer KI sprichst, ausser es ist offensichtlich |
| KI erzeugt Bild, Ton, Video oder Text | Anbieter | Maschinenlesbare Markierung als KI-Inhalt |
| Deepfake | Betreiber | Klarer Hinweis spätestens beim ersten Ansehen oder Anhören |
| KI-Text zu Themen von öffentlichem Interesse | Betreiber | Klarer Hinweis, ausser Menschen haben ihn geprüft oder redaktionell kontrolliert und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung |
| Deepfake in einem erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werk | Betreiber | Nur ein Hinweis auf den KI-Inhalt, der das Werk nicht stört |
Ein Deepfake ist laut Verordnung ein KI-erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken würde. Eine reine Rechtschreibprüfung gilt bei Texten nicht als menschliche Prüfung.
Wichtig für dich: Die Betreiberpflichten gelten nicht, wenn jemand KI rein privat nutzt. Teilt dein Onkel ein selbst erzeugtes Bild in der Familiengruppe, verlangt die KI-Verordnung von ihm keinen Hinweis. Wer mit Beiträgen regelmässig Geld verdient oder beruflich veröffentlicht, gilt dagegen als Betreiber.
Ab wann gilt was?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Die KI-Verordnung tritt in Kraft. |
| 2. August 2026 | Die Transparenzregeln nach Artikel 50 gelten. |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist: Auch Generatoren, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen maschinenlesbar markieren. |
| 2. Dezember 2026 | Verbot für KI-Systeme, die sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung der gezeigten Person oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen. |
Übergangsfrist und Verbot stammen aus der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, dem sogenannten KI-Omnibus. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Tipp: Fehlt bis Anfang Dezember 2026 eine maschinenlesbare Markierung, kann das schlicht an der Übergangsfrist liegen.
Was sagen Hinweis, Wasserzeichen und Herkunftsnachweis aus?
Die KI-Verordnung nennt als mögliche Techniken unter anderem Wasserzeichen, Metadaten, kryptografische Herkunftsnachweise und digitale Fingerabdrücke. Als Betrachterin oder Betrachter begegnen dir vor allem drei Arten.
| Art | Was du siehst | Was sie aussagt | Grenze |
|---|---|---|---|
| Sichtbarer Hinweis | Text wie «KI-generiert» oder ein Symbol | KI war beteiligt | Sagt nichts über den Wahrheitsgehalt |
| Unsichtbares Wasserzeichen | Nichts; ein Prüfwerkzeug liest es aus | Ein KI-Programm hat den Inhalt erzeugt oder verändert | Nur wenn markiert wurde und ein Prüfwerkzeug verfügbar ist |
| Herkunftsnachweis | Teils ein Symbol «Cr», das Angaben öffnet | Entstehung und Bearbeitungsverlauf | Fehlt er, beweist das keine Fälschung |
Ein Standard für Herkunftsnachweise heisst Content Credentials; die Spezifikation ist ein Projekt der Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA). Ein kleines Symbol, der sogenannte Pin, zeigt an, dass Herkunftsangaben vorhanden sind, etwa zur Entstehung und zum Bearbeitungsverlauf. Ausserdem gibt es einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung, den EU-Kommission und KI-Gremium als geeignet bewertet haben, und die EU-Kommission hat lizenzfreie Symbole erstellt, mit denen Betreiber KI-Inhalte kennzeichnen können. Ein bestimmtes Symbol schreibt die KI-Verordnung aber nicht vor.
Wo liegen die Grenzen der Kennzeichnung?
- Kein Faktencheck: Ein echtes Foto kann irreführend beschriftet sein, ein KI-Bild eine harmlose Illustration.
- Kein Echtheitsbeweis: Private Nutzung, ältere Inhalte und blosse Standardbearbeitungen fallen nicht unter die Pflichten.
- Technische Grenzen: Die Verordnung verlangt zuverlässige und robuste Markierungen, aber nur, soweit das technisch machbar ist.
- Absicht: Die Initiative hinter Content Credentials hält selbst fest, dass es weiterhin Leute geben wird, die KI-Inhalte als echt ausgeben wollen.
- Ausserhalb der EU gelten die Pflichten nicht automatisch, etwa in der Schweiz.
Nutze den Hinweis deshalb als einen Baustein unter mehreren. Bei aufwühlenden Videos hilft der Ratgeber Ein Video wirkt echt: Herkunft und Zusammenhang zuerst prüfen. Taucht ein altes Bild mit neuer Aufregung auf, lies Alter Beitrag, neue Aufregung: Datum und Kontext prüfen.
Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
In Deutschland und Österreich gilt die KI-Verordnung direkt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, dort gilt sie nicht automatisch. Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2025 dafür ausgesprochen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren, das Schweizer Recht dafür anzupassen und KI weiterhin in einzelnen Bereichen wie Gesundheit oder Verkehr zu regeln.
| Land | Rechtslage | Anlaufstelle |
|---|---|---|
| DE | KI-Verordnung gilt direkt | Bundesnetzagentur mit KI-Service Desk, vor allem für Unternehmen und Organisationen |
| AT | KI-Verordnung gilt direkt | KI-Servicestelle der RTR mit Informationen und Kontakt für die Öffentlichkeit |
| CH | Gilt nicht automatisch; der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren | Informationen des Bundesrats auf admin.ch |
| EU | Auslegung der Verordnung | AI Act Service Desk der EU-Kommission |
Tipp: Zeigt ein Deepfake dich selbst, findest du die Schritte zum Sichern, Melden und Löschenlassen im Ratgeber Deepfake von dir im Netz.
Häufige Fehler
- «Kein Hinweis, also echt» denken: Viele Inhalte müssen gar nicht gekennzeichnet sein.
- Einen KI-Hinweis als Urteil lesen: Er beschreibt die Entstehung, nicht den Wahrheitsgehalt.
- Nur auf Bilddetails achten: Quelle, Datum und Zusammenhang sagen meist mehr als ein seltsamer Schatten.
- Ein einheitliches Symbol erwarten: Hinweise sehen je nach Plattform anders aus.
- Eigene, echt wirkende KI-Bilder ohne Hinweis teilen: Ein kurzer Satz verhindert Missverständnisse.
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Häufige Fragen
Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet sein?
Nein. Anbieter von KI-Programmen müssen erzeugte Bilder seit dem 2. August 2026 maschinenlesbar markieren; für Programme, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt eine Frist bis 2. Dezember 2026. Einen sichtbaren Hinweis verlangt die KI-Verordnung vor allem bei Deepfakes, die Betreiber veröffentlichen. Wer KI rein privat nutzt, hat diese Pflicht nicht. Plattformen können zusätzlich eigene Regeln haben.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch in der Schweiz?
Nicht automatisch, denn die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2025 dafür ausgesprochen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und KI in einzelnen Bereichen zu regeln. Bietet ein Schweizer Unternehmen ein KI-System in der EU an oder werden dessen Ergebnisse dort genutzt, muss es die EU-Verordnung trotzdem einhalten.
Kann ich selbst prüfen, ob ein Bild ein Wasserzeichen hat?
Teilweise. Sichtbare Hinweise und Herkunftsangaben mit dem Symbol «Cr» kannst du direkt ansehen. Unsichtbare Wasserzeichen liest nur ein passendes Prüfwerkzeug aus; die KI-Verordnung verlangt von den Anbietern, dass ihre Markierungen erkennbar sind. Ein negatives Ergebnis heisst aber nicht, dass ein Bild echt ist. Prüfe deshalb immer auch Quelle, Datum und Zusammenhang.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- AI Act Service Desk (EU-Kommission): Zeitplan für die Umsetzung des KI-GesetzesQuellenstand:
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 2, 3, 50 und Erwägungsgrund 133Quellenstand:
- RTR KI-Servicestelle (AT): Transparenzpflichten nach Artikel 50Quellenstand:
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Englisch)Quellenstand:
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744, KI-Omnibus (Englisch)Quellenstand:
- Bundesrat (CH): KI-Regulierung, Bundesrat will Konvention des Europarats ratifizierenQuellenstand:
- Content Credentials (C2PA): Herkunftsnachweise für digitale Inhalte (Englisch)Quellenstand:
- AI Act Service Desk: Nationale Anlaufstellen, darunter Bundesnetzagentur und RTR (Englisch)Quellenstand:



