Ein Beispiel: Der Sessel, der zu gut aussah
Fiktives Beispiel: Miriam aus Kassel findet auf einem Kleinanzeigenportal einen Samtsessel für 120 Euro. Das Bild wirkt wie aus dem Katalog. Beim zweiten Blick fällt ihr auf, dass das Teppichmuster hinter dem Sessel abrupt endet und der Schatten nicht zum Fensterlicht passt.
Sie bittet über die Plattform um eigene Fotos: Rückseite, Armlehne von nah, daneben ein Zettel mit ihrem Vornamen. Der Verkäufer schreibt, das Bild sei nur ein Beispiel. Seine echten Fotos zeigen dann eine abgewetzte Armlehne. Miriam besichtigt den Sessel, handelt den Preis herunter und zahlt bei der Abholung bar.
Woran erkennst du ein KI-generiertes oder geschöntes Produktfoto?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt Merkmale, an denen KI-Bilder auffallen können, und nennt Fake-Shops ausdrücklich als Missbrauchsfeld. Für Produktfotos sind diese hilfreich:
| Merkmal | Worauf du achtest | Beispiel im Angebot |
|---|---|---|
| Licht und Schatten | Schatten passen nicht zur Lichtquelle, Spiegelungen fehlen oder stimmen nicht | Ein Wasserkocher spiegelt einen Raum, den es im Bild nicht gibt |
| Muster | Muster brechen ab oder laufen hinter Gegenständen anders weiter | Das Karo einer Decke passt links und rechts der Lehne nicht zusammen |
| Schrift | Fehlerhafte, unscharfe oder unsinnige Buchstaben | Etikett mit Fantasieschrift |
| Perspektive und Physik | Linien ohne gemeinsamen Fluchtpunkt, schwebende Teile | Ein Tischbein berührt den Boden nicht |
| Details und Realismus | Verzerrter Schmuck, auffällig unscharfer Hintergrund, unwahrscheinliche Szene | Gebrauchtes Möbelstück ohne jede Spur im Studiolicht |
Kein Merkmal ist ein Beweis. Laut BSI garantieren KI-Detektoren keine zuverlässige Erkennung, und bisher ist keine Methode bekannt, die viele Bildgeneratoren sicher erkennt. Zudem stammt nicht jedes makellose Bild von einer KI. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt: «Symbolfotos können Mängel verschleiern.» Prüfe deshalb, ob überhaupt Originalbilder eingestellt sind.
Was verrät das Umfeld des Angebots?
Oft sagt das Umfeld mehr als das Bild. Das BSI empfiehlt eine Rückwärtssuche: Eine Bildersuche zeigt, wo dasselbe Foto sonst auftaucht. Steht es in vielen Shops oder in einer Anzeige aus einer anderen Stadt, zeigt es kaum das angebotene Stück. Was Herkunftsangaben wie Content Credentials aussagen, erklärt KI-Kennzeichnung verstehen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt, wie KI ganze Fake-Shops samt Produktfotos, Impressum, Bewertungen und erfundenen Ladenbesitzern erstellt. Die Watchlist Internet warnt vor Shops, die mit deutschen oder österreichischen Städtenamen wie heimische Händler wirken, aber aus Asien versenden und oft minderwertige Ware liefern. Eine Rücksendung ist dann oft gar nicht oder nur sehr teuer möglich.
- Vergleiche Rücksendeadresse und Impressum: Bei solchen Shops stimmen sie laut Watchlist Internet nicht immer überein.
- Nutze den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen oder in Österreich den Fake-Shop Detector der Watchlist Internet.
- Weitere Prüfungen: Unbekannter Modeshop: sieben Prüfungen vor der ersten Bestellung.
Wie bekommst du echte Fotos vom Verkäufer?
Bei Kleinanzeigen ist die Bitte um eigene Fotos die einfachste Prüfung. Formuliere sie so, dass ein Katalog- oder KI-Bild nicht reicht.
- Schreibe über die Plattform. Will der Verkäufer auf Messenger oder E-Mail wechseln, lies Kaufgespräch soll den Marktplatz verlassen.
- Gib Blickwinkel und Details vor: Rückseite, Etikett, vorhandene Kratzer.
- Bitte um einen Zettel mit deinem Vornamen und dem Datum im Bild oder um ein kurzes Video rundherum.
- Frage gezielt nach dem Zustand und lass dir wichtige Eigenschaften schriftlich zusichern.
- Wenn möglich: besichtigen und erst bei der Abholung zahlen.
Musterformulierung
«Guten Tag, Ihr Angebot interessiert mich. Können Sie mir zwei eigene Fotos schicken, von der Rückseite und vom Etikett, mit einem Zettel daneben, auf dem ‹[dein Vorname]› und das heutige Datum stehen? Gibt es Kratzer, Flecken oder Reparaturen? Freundliche Grüsse»
Tipp: Bleibt es bei denselben makellosen Bildern oder drängt der Verkäufer zur Zahlung, ist das auch eine Antwort. Du musst keine Fälschung beweisen, um auf einen Kauf zu verzichten.
Welche Rechte hast du, wenn die Ware anders aussieht?
Entscheidend ist, von wem du kaufst. Laut dem EU-Portal Your Europe sollte Ware der Beschreibung entsprechen. Sonst muss ein Händler sie reparieren oder ersetzen, ersatzweise den Preis mindern oder erstatten. Die Gewährleistung beträgt mindestens zwei Jahre. Onlinekäufe kannst du, mit Ausnahmen, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.
Gebrauchtware von Privatpersonen fällt nicht unter die EU-Verbraucherregeln, deshalb müssen Marktplätze angeben, ob ein Händler verkauft. In Deutschland kann eine Privatperson die Gewährleistung ausschliessen. Verschweigt sie aber Schäden oder macht falsche Angaben, ist das laut Verbraucherzentrale Hamburg arglistige Täuschung, und du kannst deine Rechte trotzdem einfordern.
Die Verbraucherzentralen raten von Vorkasse und von Zahlungen mit «Freunde & Familie» ab. Mehr dazu in Secondhand kaufen: fünf Fragen vor einer Vorauszahlung.
Muss ein Händler KI-Bilder kennzeichnen?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Als Deepfake zählen auch KI-Bilder, die echten Gegenständen ähneln und fälschlich echt wirken. Wer sie nicht rein privat einsetzt, muss sie offenlegen, erklärt die KI-Servicestelle der österreichischen RTR. Ob ein Produktbild darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab. Ein fehlender Hinweis beweist also nicht, dass ein Foto echt ist.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen in Deutschland die Verbraucherzentralen, bei Käufen in einem anderen EU-Land die Europäischen Verbraucherzentren.
Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die KI-Verordnung und die EU-Verbraucherregeln gelten dort nicht automatisch. Laut Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 will der Bundesrat die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und das Schweizer Recht dafür anpassen.
| Land | Kauf beim Händler | Kauf von Privat | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 14 Tage Widerruf online, mindestens 2 Jahre Gewährleistung | Gewährleistung ausschliessbar, nicht bei arglistiger Täuschung | Verbraucherzentralen |
| Österreich | 14 Tage Widerruf online, mindestens 2 Jahre Gewährleistung | EU-Verbraucherregeln gelten nicht | Watchlist Internet: Meldeformular «Internetfalle melden» |
| Schweiz | Kein allgemeines Widerrufsrecht bei Internetkäufen; Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei Gebrauchtem mindestens 1 Jahr; AGB sind massgebend | Mängelrechte nach Obligationenrecht, vertraglich abänderbar | Stiftung für Konsumentenschutz, FRC, ACSI |
| Anderes EU-Land | EU-Regeln wie in Deutschland und Österreich | EU-Verbraucherregeln gelten nicht | Europäische Verbraucherzentren |
In der Schweiz zeigen die AGB des Anbieters, ob du zurückgeben kannst. Einen Mangel meldest du laut SECO sofort, am besten schriftlich. Dann kannst du den Kauf rückgängig machen, den Preis mindern oder Ersatz verlangen.
Häufige Fehler
- Ein makelloses Bild für einen Beleg halten, dass Gebrauchtes wie neu ist.
- Sich auf einen KI-Detektor verlassen.
- Ein Symbolfoto akzeptieren, statt Originalbilder zu verlangen.
- Für weitere Fotos auf Messenger wechseln und dort vorab zahlen.
- Beim Kauf von Privat dasselbe Rückgaberecht wie im Onlineshop erwarten.
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Häufige Fragen
Kann ich ein KI-Bild sicher erkennen?
Nicht immer. Unpassende Schatten, abbrechende Muster oder fehlerhafte Schrift sind Hinweise, doch gute KI-Bilder zeigen sie oft nicht, und laut BSI garantieren auch KI-Detektoren keine zuverlässige Erkennung. Verlass dich auf Prüfbares: eigene Fotos des Verkäufers, eine Besichtigung und einen geschützten Zahlungsweg.
Was mache ich, wenn der Verkäufer keine echten Fotos schickt?
Dann fehlt dir die wichtigste Prüfung, und du kannst ohne Begründung verzichten. Ist eine Abholung möglich, sieh dir das Stück vor Ort an und zahle erst dann. Leiste keine Vorauszahlung für etwas, das du nur von makellosen Bildern kennst, auch wenn der Preis verlockend ist.
Die Ware sieht ganz anders aus als auf dem Bild. Was nun?
Wende dich schriftlich an den Verkäufer und speichere Angebot, Bilder und Nachrichten. Bei einem Händler in der EU kannst du Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Erstattung verlangen und Onlinekäufe meist innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Beim Kauf von Privat sind deine Rechte enger. Im Einzelfall helfen in Deutschland die Verbraucherzentralen, in der Schweiz die Konsumentenorganisationen.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- BSI: Erkennung KI-generierter BilderQuellenstand:
- Verbraucherzentrale Hamburg: Secondhand, gebrauchte Dinge günstig kaufenQuellenstand:
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Wie Künstliche Intelligenz täuschend echte Fake-Shops erstelltQuellenstand:
- Watchlist Internet: Irreführende Werbung problematischer Online-ShopsQuellenstand:
- Your Europe (EU): Ihre Rechte beim Einkaufen in der EUQuellenstand:
- RTR KI-Servicestelle: Transparenzpflichten nach der KI-VerordnungQuellenstand:
- AI Act Service Desk (EU-Kommission): Zeitplan für die Umsetzung des KI-GesetzesQuellenstand:
- SECO: Probleme nach dem KaufQuellenstand:
- Bundesrat: Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 zur Regulierung künstlicher IntelligenzQuellenstand:



