Bezahlen und Online-Banking

Kredit abgelehnt: Bonitätsprüfung und Score erklären lassen

Die Bank sagt Nein zum Kredit, oft mit einer kurzen Nachricht und ohne Begründung. Du kannst trotzdem herausfinden, welche Daten und welcher Score eine Rolle gespielt haben, deine Einträge bei den Auskunfteien kostenlos prüfen und Fehler berichtigen lassen. Ab dem 20. November 2026 kommen in der EU zusätzliche Rechte bei der Kreditwürdigkeitsprüfung dazu.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Geöffneter Brief ohne lesbaren Text auf einem Tisch, daneben eine Lesebrille und ein Laptop mit unscharfem Diagramm
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle, deren Kredit-, Raten- oder Leasingantrag abgelehnt wurde
Zeitbedarf
30 Minuten für die Anfragen, Antwort meist innerhalb eines Monats
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Ablehnungsschreiben, Ausweis, Belege zu strittigen Einträgen
Gilt für
DE, AT, CH; EU-Regeln ab 20. November 2026

Das Wichtigste zuerst

  • Frag die Bank schriftlich, welche Daten, welche Auskunftei und welcher Score in die Entscheidung eingeflossen sind.
  • Fordere bei SCHUFA, KSV1870, ZEK oder anderen Stellen, die Bonitätsdaten speichern, die kostenlose Auskunft über deine Daten an.
  • Lass falsche Einträge mit Belegen berichtigen; hilft das nicht, wende dich an die Datenschutzbehörde.

Wie kann so ein Fall aussehen?

Fiktives Beispiel: Anna, 38, aus Leipzig möchte ein gebrauchtes Auto mit einem Ratenkredit über 9000 Euro finanzieren. Sie stellt den Antrag online bei ihrer Hausbank. Nach wenigen Minuten erscheint die Meldung, der Kredit könne leider nicht gewährt werden. Eine Begründung fehlt.

Anna schreibt der Bank und fragt, ob automatisiert entschieden wurde und welche Auskunftei abgefragt wurde. Gleichzeitig fordert sie bei der SCHUFA die kostenlose Datenkopie an. Darin findet sie eine offene Forderung aus einem alten Handyvertrag, die sie längst bezahlt hat. Sie schickt der Auskunftei und dem früheren Mobilfunkanbieter eine Kopie ihres Kontoauszugs und verlangt die Berichtigung. Eine Zusage ist damit nicht garantiert. Aber ihr nächster Antrag wird auf Grundlage richtiger Daten geprüft.

Welche Rechte hast du nach einer Ablehnung?

Auch eine gute Bewertung verpflichtet eine Bank nicht, dir einen Kredit zu geben. Du hast aber das Recht, die Entscheidung nachzuvollziehen. Ein Teil dieser Rechte gilt schon heute nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere kommen mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 dazu, die ab dem 20. November 2026 anzuwenden ist.

Deine Rechte rund um die Kreditwürdigkeitsprüfung (Rechtsstand 18. Oktober 2026)
RechtWas du verlangen kannstGrundlage
AuskunftKostenlose Kopie deiner gespeicherten Daten; bei automatisierten Entscheidungen auch verständliche Angaben zur LogikArt. 15 DSGVO (EU)
BerichtigungKorrektur falscher Daten, grundsätzlich innerhalb eines MonatsArt. 16 DSGVO (EU)
Menschliche PrüfungEin Mensch prüft eine rein automatisierte Entscheidung; du kannst deinen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechtenArt. 22 DSGVO (EU)
Erklärung der PrüfungBei automatisierter Verarbeitung: Eingreifen eines Menschen, verständliche Erläuterung der Bewertung, eigener Standpunkt, Überprüfung von Bewertung und KreditentscheidungRichtlinie (EU) 2023/2225, ab 20. November 2026
Info zur DatenbankabfrageBei Ablehnung wegen einer Datenbankabfrage: unverzüglich und kostenlos Ergebnis, Name der Datenbank und berücksichtigte DatenkategorienRichtlinie (EU) 2023/2225, ab 20. November 2026
SchweizAuskunft, Berichtigung, eigener Standpunkt und manuelle Überprüfung bei automatisierten EinzelentscheidungenDatenschutzgesetz (DSG); EU-Richtlinie gilt nicht

Die Richtlinie muss von jedem EU-Staat in nationales Recht übernommen werden. Wo die Regeln genau stehen, ergibt sich aus dem Gesetz deines Landes. Für Kredite über 100 000 Euro gilt sie grundsätzlich nicht, ausser es geht um einen unbesicherten Kredit für die Renovierung einer Wohnimmobilie. Für die Prüfung sollen nur notwendige und verhältnismässige Angaben genutzt werden, etwa zu Einkommen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen. Gesundheitsdaten und Informationen aus sozialen Netzwerken gehören laut Richtlinie nicht dazu.

Ging es um einen Ratenkauf im Onlineshop, lohnt sich zusätzlich ein Blick in den Ratgeber Ratenkauf und Später-Zahlen ab 20. November 2026.

Was ist ein Score und was muss man dir dazu erklären?

Auskunfteien sammeln Daten zu deinem Zahlungsverhalten, zum Beispiel SCHUFA, Experian oder CRIF in Deutschland und der KSV1870 in Österreich. Daraus berechnen sie einen Score: einen Wert, der ausdrücken soll, wie wahrscheinlich du künftige Zahlungen leistest. Jede Auskunftei gewichtet anders. Deine Bonität kann deshalb je nach Auskunftei unterschiedlich ausfallen.

Zwei Urteile des Gerichtshofs der EU (EuGH) stärken deine Position. Am 7. Dezember 2023 entschied er in der Rechtssache C-634/21: Schon das automatisierte Erstellen eines Scores durch eine Auskunftei ist eine automatisierte Entscheidung, wenn die Bank ihre Entscheidung über den Vertrag massgeblich darauf stützt. Am 27. Februar 2025 stellte er in der Rechtssache C-203/22 klar, dass du eine Erklärung der Verfahren und Grundsätze verlangen kannst, die bei deinem Ergebnis konkret angewandt wurden. Eine blosse mathematische Formel genügt dafür nicht.

Beruft sich eine Auskunftei auf Geschäftsgeheimnisse, darf sie die Erklärung nicht einfach selbst verweigern. Sie muss die geschützten Angaben der Aufsichtsbehörde oder dem Gericht vorlegen, die dann abwägen.

In Deutschland führt die SCHUFA schrittweise einen neuen Score mit Werten zwischen 100 und 999 ein; ab 776 Punkten gilt die Bonität als «hervorragend». Weil die Umstellung schrittweise läuft, kann für eine Bank noch ein anderer Score massgeblich sein. In der Schweiz muss eine Auskunftei bei Score-Werten die Grundannahmen der Berechnung offenlegen.

Wie fragst du bei der Bank und den Auskunfteien nach?

  1. Bitte die Bank schriftlich um eine Erklärung: Wurde automatisiert entschieden? Welche Auskunftei wurde abgefragt, welche Daten haben eine Rolle gespielt? Verlange bei einer automatisierten Entscheidung die Prüfung durch einen Menschen.
  2. Fordere bei den Auskunfteien die kostenlose Auskunft an. Bei der SCHUFA heisst sie «Datenkopie nach Art. 15 DSGVO», bei Experian und CRIF «Selbstauskunft». Beim KSV1870 bestellst du sie online, per E-Mail oder per Post.
  3. Stelle den Antrag schriftlich oder über das Online-Formular der Auskunftei, nicht am Telefon. Eine Begründung brauchst du nicht.
  4. Lege in Deutschland eine Ausweiskopie nur bei, wenn die Auskunftei dich sonst nicht eindeutig erkennen kann, und schwärze nicht benötigte Angaben. In der Schweiz empfiehlt der EDÖB bei Anfragen per Post eine Ausweiskopie, auf der Name und Geburtsdatum lesbar bleiben.
  5. Notiere das Datum. In der EU muss die Antwort spätestens nach einem Monat kommen; in Ausnahmefällen kann die Frist auf höchstens drei Monate verlängert werden. In der Schweiz gilt in der Regel eine Frist von 30 Tagen.

Musterformulierung für die Bank

«Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kreditantrag vom [Datum] wurde abgelehnt. Ich bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die zu mir gespeicherten Daten und darüber, ob die Entscheidung automatisiert getroffen wurde. Bitte nennen Sie mir die abgefragten Auskunfteien und die berücksichtigten Datenkategorien und erläutern Sie verständlich, wie die Bewertung zustande kam. Falls automatisiert entschieden wurde, verlange ich die Überprüfung durch eine Person. Mein Standpunkt: [kurze Begründung]. Freundliche Grüsse, [Name, Adresse, Geburtsdatum]»

Tipp: Die kostenlose Auskunft genügt, um deine Daten zu prüfen. Kostenpflichtige Bonitätsauszüge brauchst du dafür nicht. Antworten legst du am besten so ab, dass du sie wiederfindest: Rechnungen und Briefe wiederfinden.

Wie lässt du falsche Einträge berichtigen?

Prüfe in der Auskunft jeden Eintrag: Stimmen Name, Adresse und Geburtsdatum? Stehen dort Verträge, die du nie abgeschlossen hast? Ist eine bezahlte Forderung noch als offen vermerkt?

  1. Schreibe der Auskunftei formlos, welche Angaben konkret falsch sind und wie sie richtig lauten.
  2. Lege Belege bei, etwa einen Kontoauszug oder eine Bestätigung des Gläubigers. Wie du Papierbelege gut lesbar digitalisierst, zeigt Ein Dokument scannen.
  3. Fordere auch das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat, auf, ihn bei der Auskunftei korrigieren oder löschen zu lassen.
  4. Bleibt die Antwort aus oder überzeugt sie dich nicht, kannst du dich bei der Datenschutzbehörde beschweren. In der EU informiert sie dich innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis.

Die Berichtigung ist kostenlos. Die österreichische Datenschutzbehörde rät, Auskunft und Löschung nicht gleichzeitig zu verlangen. Sinnvoll ist die Reihenfolge: zuerst sehen, was gespeichert ist, dann gezielt korrigieren.

Wie lange Einträge gespeichert bleiben, hängt von Land und Art des Eintrags ab. Der KSV1870 nennt je nach Eintrag 90 Tage bis 7 Jahre. In der Schweiz dürfen die Daten einer Auskunftei laut EDÖB nicht älter als zehn Jahre sein.

Was gilt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Nachbarländern?

Länderübersicht: Auskunft und nächste Stelle (Stand 18. Oktober 2026)
LandWichtige DatenbankenSo bekommst du deine DatenWenn es nicht weitergeht
DeutschlandSCHUFA, Experian, CRIFKostenlose Datenkopie oder Selbstauskunft, formlos und ohne BegründungZuständige Datenschutzaufsicht; Beratung bei der Verbraucherzentrale
ÖsterreichKSV1870 und weitere AuskunfteienAuskunft nach Art. 15 DSGVO gratis, online, per E-Mail oder PostBeschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB)
SchweizZEK (nur für Mitglieder wie Banken), IKO bei Konsumkrediten, WirtschaftsauskunfteienAuskunft nach Art. 25 DSG, grundsätzlich kostenlos, in der Regel innerhalb von 30 TagenSchlichtung, dann Klage beim Zivilgericht am Wohnort; Anzeige beim EDÖB
FrankreichFICP der Banque de France (Zahlungsstörungen bei Krediten, Überschuldungsverfahren)Bei der Banque de France online, per Post oder am Schalter, mit AusweiskopieBerichtigung beim meldenden Institut; Beschwerde bei der CNIL
ItalienPrivate Kreditinformationssysteme (SIC)Auskunft beim Betreiber des SIC oder beim meldenden Institut, Antwort innerhalb eines MonatsBeschwerde beim Garante per la protezione dei dati personali
SpanienCIRBE der Banco de España; gemeinsame Kreditinformationssysteme (Schuldnerdateien)Kostenloser Risikobericht über das Online-Portal der Banco de España; kostenlose Auskunft bei der verantwortlichen StelleBeschwerde bei der Banco de España (CIRBE) oder der Datenschutzbehörde AEPD

Tipp: In der Schweiz gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie nicht. Vor einem Konsumkredit muss der Kreditgeber aber die Kreditfähigkeit prüfen. Die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) dient dazu, eine Überschuldung zu vermeiden.

Wann brauchst du persönliche Beratung?

Die Schritte oben kannst du allein erledigen. Geht es um einen Streit mit einem Gläubiger, um hohe Beträge oder um drohende Überschuldung, lass dich individuell beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung. Dieser Ratgeber erklärt deine Rechte allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

In der Schweiz kannst du dein Auskunftsrecht nach Ablauf der Frist gerichtlich durchsetzen. Zuerst reichst du ein Schlichtungsgesuch ein. Kommt es zu keiner Einigung, erhältst du eine Klagebewilligung und kannst beim Zivilgericht klagen. Eine Anwältin oder einen Anwalt brauchst du dafür nicht zwingend. Gerichtskosten fallen in Datenschutzstreitigkeiten laut EDÖB nicht an, eigene Anwaltskosten aber schon.

Häufige Fehler

  • Für die Auskunft bezahlen: Die Auskunft über deine eigenen Daten ist kostenlos; kostenpflichtige Bonitätsprodukte sind dafür nicht nötig.
  • Nur telefonisch nachfragen: Ohne schriftliche Spur kannst du später kaum belegen, wann du was verlangt hast.
  • Nur eine Auskunftei prüfen: Banken können unterschiedliche Stellen abfragen, und jede rechnet mit eigenen Gewichtungen.
  • Den Ausweis ungeschwärzt mitschicken, obwohl die Auskunftei dich auch ohne ihn eindeutig erkennen kann.
  • Sofort bei der nächsten Bank neu beantragen, bevor ein falscher Eintrag berichtigt ist: Sie sieht womöglich denselben Fehler.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Muss die Bank mir sagen, warum mein Kredit abgelehnt wurde?

Dass eine Ablehnung am Score lag, erfährst du im Alltag selten, schreibt die Verbraucherzentrale. Wurde automatisiert entschieden, hast du nach der DSGVO aber Anspruch auf aussagekräftige Informationen zur Logik und auf eine Prüfung durch einen Menschen. Ab dem 20. November 2026 sieht die EU-Verbraucherkreditrichtlinie bei automatisierter Prüfung zusätzlich eine verständliche Erläuterung der Bewertung vor. Lehnt die Bank wegen einer Datenbankabfrage ab, muss sie dich dann darüber informieren.

Ist die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?

Ja. Die SCHUFA nennt sie «Datenkopie nach Art. 15 DSGVO», Experian und CRIF sprechen von «Selbstauskunft». Du kannst sie formlos und ohne Begründung beantragen. Die Verbraucherzentrale warnt vor kostenpflichtigen Angeboten für diese eigentlich kostenlose Auskunft. Nur bei exzessiven Anfragen dürfen Auskunfteien ein Entgelt verlangen.

Wie oft kann ich meine Daten bei einer Auskunftei abfragen?

Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Du kannst die Auskunft erneut verlangen, wenn sich deine Daten voraussichtlich geändert haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mindestens einmal im Jahr nachzusehen. In der Schweiz ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos; nur bei unverhältnismässigem Aufwand können Gebühren bis 300 Franken anfallen.

Gilt die neue EU-Regel auch in der Schweiz?

Nein. Die Richtlinie (EU) 2023/2225 ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht automatisch. Dort muss der Kreditgeber vor einem Konsumkredit die Kreditfähigkeit prüfen, und das Datenschutzgesetz gibt dir ein Auskunftsrecht. Bei einer automatisierten Einzelentscheidung kannst du deinen Standpunkt darlegen und eine manuelle Überprüfung verlangen. Bei Score-Werten muss die Auskunftei die Grundannahmen der Berechnung offenlegen.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. Verbraucherzentrale: Scoring mit Kundendaten – so verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.Quellenstand:
  2. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/2225 über VerbraucherkreditverträgeQuellenstand:
  3. EUR-Lex: EuGH-Urteil vom 27. Februar 2025, Rechtssache C-203/22 (mit Verweis auf C-634/21)Quellenstand:
  4. KSV1870: Hilfe und Kontakt für PrivatpersonenQuellenstand:
  5. Datenschutzbehörde (AT): Ihre Rechte als betroffene PersonQuellenstand:
  6. EDÖB (CH): Kredit und InkassoQuellenstand:
  7. EDÖB (CH): AuskunftsrechtQuellenstand:
  8. EDÖB (CH): Meine Rechte kennen und durchsetzenQuellenstand: