Verbraucherrechte und Verträge online

Gerät defekt: Gewährleistung und Garantie richtig unterscheiden

Die Küchenmaschine streikt nach gut einem Jahr, und im Geschäft heisst es: «Wenden Sie sich an den Hersteller.» Ob das stimmt, hängt davon ab, welches Recht du nutzt: die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer oder eine freiwillige Garantie. Hier ordnest du beide Wege und meldest den Mangel richtig.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Küchengerät mit abgenommenem Deckel auf einer Arbeitsfläche, daneben ein Kassenbon und eine Bedienungsanleitung ohne lesbaren Text.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle, die ein defektes Gerät bei einem Händler gekauft haben
Zeitbedarf
15 Minuten für Prüfung und Mängelanzeige
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Kassenbon oder Rechnung, Garantieschein, Fotos vom Fehler
Gilt für
DE, AT, CH; Länderbox mit FR, IT, ES

Das Wichtigste zuerst

  • Melde den Mangel zuerst schriftlich beim Verkäufer: Die gesetzliche Gewährleistung gilt in der EU mindestens zwei Jahre ab Lieferung, Reparatur oder Ersatz sind kostenlos.
  • Eine Herstellergarantie kommt freiwillig dazu und lohnt sich, wenn sie mehr abdeckt oder länger läuft.
  • In der Schweiz zählen zuerst Kaufvertrag und AGB; melde Mängel dort unverzüglich.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer, also gegenüber dem Geschäft oder Onlineshop, bei dem du gekauft hast. Er haftet für Mängel, die bei der Lieferung schon bestanden, auch wenn sie sich erst später zeigen. In der EU gilt dafür seit dem 1. Januar 2022 die Warenkaufrichtlinie: mindestens zwei Jahre Frist, Reparatur oder Ersatz kostenlos.

Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, manchmal des Händlers. Sie kann kostenlos sein oder Geld kosten. Was sie abdeckt, wie lange sie läuft und wie du sie nutzt, legt der Garantiegeber fest. In der EU kommt sie zu deinen gesetzlichen Rechten hinzu und schränkt sie nicht ein.

In Deutschland muss eine Garantieerklärung unter anderem darauf hinweisen, dass deine gesetzlichen Rechte unentgeltlich sind und durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; ausserdem nennt sie Garantiegeber, Verfahren und Bedingungen (§ 479 BGB).

Gewährleistung und Garantie im Vergleich
MerkmalGesetzliche GewährleistungGarantie
GrundlageGesetz, in der EU auf Basis der Richtlinie (EU) 2019/771Freiwillige Erklärung im Garantieschein oder in der Werbung
AnsprechpartnerVerkäuferGarantiegeber, meist der Hersteller
DauerMindestens zwei Jahre ab Lieferung, je nach Land längerWie im Garantieschein angegeben
Was abgedeckt istMängel, die bei der Lieferung bestandenWas die Garantiebedingungen nennen
Kosten für dichReparatur oder Ersatz kostenlosJe nach Bedingungen; manche Garantien kosten Aufpreis
NachweisIm ersten Jahr wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung bestandBei einer Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein Mangel in der Laufzeit ein Garantiefall ist (§ 443 Abs. 2 BGB)

Seit dem 27. September 2026 müssen Geschäfte und Onlineshops in der EU einen einheitlichen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen, im Laden etwa als Poster oder nahe der Kasse. Ein QR-Code darauf führt zu den Regeln je Land. Das ebenfalls neue Garantie-Label steht nur für eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die kostenlos ist, die ganze Ware abdeckt und länger als zwei Jahre gilt. Beide Zeichen schaffen keine neuen Rechte, sie machen bestehende sichtbar.

Gefällt dir ein Onlinekauf einfach nicht, geht es nicht um Gewährleistung, sondern um den Widerruf; dazu mehr unter Widerrufsbutton im Onlineshop.

Fiktives Beispiel: die Küchenmaschine nach 14 Monaten

Fiktives Beispiel: Mira aus Kassel hat vor 14 Monaten in einem Elektrofachgeschäft eine Küchenmaschine gekauft. Nun bleibt der Motor nach wenigen Sekunden stehen. Laut dem beigelegten Garantieschein deckt der Hersteller Defekte am Motor drei Jahre lang ab; Mira muss den Fall dafür auf der Website des Herstellers anmelden. Im Geschäft rät man ihr, sich direkt an den Hersteller zu wenden.

Mira prüft beide Wege. Die Gewährleistung läuft noch zehn Monate, und dafür bleibt das Geschäft zuständig. Weil der Defekt aber erst nach mehr als einem Jahr auftritt, müsste sie im Streitfall belegen, dass der Fehler schon beim Kauf angelegt war. Für die Garantie zählt dagegen nur, ob der Motor laut Garantieschein abgedeckt ist. Mira meldet den Fall beim Hersteller, legt Kassenbon und ein kurzes Video vom Fehler bei und notiert sich das Ende der Gewährleistung. Lehnt der Hersteller ab, kann sie sich bis dahin immer noch an das Geschäft wenden.

Welche Fristen gelten in deinem Land?

Die EU legt Mindestregeln fest, die Länder dürfen mehr Schutz bieten. Die Frist läuft ab Lieferung oder Übergabe. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand; der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen. Danach liegt der Nachweis bei dir, was laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ohne Gutachten oft schwierig ist.

Länderbox: gesetzliche Gewährleistung bei Neuware vom Händler (Rechtsstand Oktober 2026)
LandFristVermutung zugunsten der KundschaftBesonderheit
Deutschland2 Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB)1 Jahr (§ 477 BGB)Kaufverträge ab 31. Juli 2026: nach einer Nachbesserung verlängert sich die Verjährung einmalig um 12 Monate (§ 475e Abs. 5 BGB)
Österreich2 Jahre ab Übergabe; Ansprüche verjähren 3 Monate danach (§§ 10, 28 VGG)1 Jahr (§ 11 VGG)Verträge ab 1. Oktober 2026: nach einer Verbesserung 12 Monate länger (§ 10 Abs. 2a VGG)
Schweiz2 Jahre (Art. 210 OR)Keine EU-Regel; massgebend ist das ORMangel unverzüglich rügen; AGB dürfen die Rechte anders regeln, die Frist aber nicht verkürzen
Frankreich2 Jahre, auch für Gebrauchtware2 Jahre bei NeuwareBei Gebrauchtware gilt die Vermutung in der Regel 1 Jahr
Italien2 Jahre ab Lieferung; Klagen verjähren nach 26 Monaten1 JahrAnsprechpartner ist der Verkäufer, der Hersteller nur bei Direktverkauf
Spanien3 Jahre2 Jahre bei NeuwareGebrauchtware: kürzere Frist möglich, mindestens 1 Jahr

Schweiz: EU-Recht gilt hier nicht automatisch. Die Gewährleistung steht im Obligationenrecht (Art. 197 ff. OR). Als Rechte nennt das SECO das Rückgängigmachen des Kaufs, die Preisminderung oder Ersatz. Diese Regeln sind aber nicht zwingend: Der Verkäufer darf sie in seinen AGB anders regeln, nur die zweijährige Frist darf er gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten nicht verkürzen. Lies deshalb Kaufvertrag, AGB und Garantieschein genau und melde einen Mangel unverzüglich, am besten schriftlich.

Gebrauchte Ware: Beim Händler dürfen die EU-Länder eine kürzere Frist zulassen, aber nicht unter einem Jahr: in Deutschland nur durch ausdrückliche Vereinbarung, in Österreich nur, wenn das im Einzelnen ausgehandelt wird. Auch in der Schweiz ist ein Jahr möglich, in Frankreich bleibt es bei zwei Jahren. Für Käufe von Privatpersonen gelten diese Verbraucherregeln nicht.

Wie gehst du Schritt für Schritt vor?

  1. Fehler festhalten: Mach Fotos oder ein kurzes Video und notiere, wann der Mangel zum ersten Mal auftrat.
  2. Kaufbeleg suchen: Kassenbon, Rechnung oder Bestellbestätigung zeigen Kaufdatum und Verkäufer. Wie du Belege griffbereit ablegst, zeigt Digitale Belege wöchentlich ablegen.
  3. Weg wählen: Läuft die Gewährleistung noch, wende dich an den Verkäufer. Nutze die Garantie zusätzlich oder stattdessen, wenn sie mehr abdeckt oder die Gewährleistung vorbei ist.
  4. Mangel schriftlich melden: per E-Mail, Brief oder Kontaktformular, mit Rechnungs- oder Bestellnummer. Verlange Reparatur oder Ersatz.
  5. Antwort festhalten: Notiere, bis wann du eine Rückmeldung erwartest, und bewahre die Antwort des Verkäufers auf.
  6. Gerät übergeben: Sichere vorher deine Daten, wenn das Gerät einen Speicher hat; siehe Smartphone zur Reparatur geben.

Reparatur oder Ersatz müssen kostenlos, in angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für dich erfolgen; die Transportkosten trägt laut EVZ der Verkäufer. Du wählst grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatz. Der Verkäufer darf die andere Lösung anbieten, wenn deine Wahl unmöglich oder unverhältnismässig teuer wäre.

Gelingt die Nachbesserung nicht, verweigert der Verkäufer sie oder tritt der Mangel erneut auf, kannst du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die Rechte aus der Gewährleistung lassen sich in der EU nicht per AGB ausschliessen.

Wie formulierst du die Mängelanzeige?

Eine kurze, sachliche Meldung genügt. Passe diese Musterformulierung an deinen Fall an:

«Guten Tag. Am [Datum] habe ich bei Ihnen [Gerät, Modell] gekauft, Rechnungs- oder Bestellnummer [Nummer]. Seit [Datum] zeigt das Gerät folgenden Mangel: [kurze Beschreibung]. Fotos und Kaufbeleg liegen bei. Ich mache meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend und bitte um [Reparatur oder Ersatzlieferung]. Bitte teilen Sie mir bis [Datum] mit, wie ich Ihnen das Gerät übergeben kann. Freundliche Grüsse, [Name]»

In Österreich spricht das Gesetz von Verbesserung und Austausch; die Vorlage passt trotzdem. In der Schweiz schreibst du «Mängelrüge» in den Betreff und schickst die Meldung gleich nach der Entdeckung ab.

Tipp: Lege Meldung, Antwort und Fotos zusammen ab, damit du später alles beisammen hast. Eine einfache Ablage dafür zeigt Onlinebestellung dokumentieren.

Was gilt bei einer Reparatur seit Sommer 2026?

Die EU-Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 hat die Warenkaufrichtlinie ergänzt. Behebt der Verkäufer einen Mangel durch Reparatur, verlängert sich seine Haftung einmal um zwölf Monate. Vorher muss er dich über dein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz und über diese Verlängerung informieren. Während der Reparatur kann er dir ein Leihgerät geben. Für Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, gilt die Änderung nicht.

In Deutschland steht die Verlängerung in § 475e Abs. 5 BGB. In Österreich gilt sie für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden (§ 10 Abs. 2a VGG). In der Schweiz gilt die EU-Regel nicht. Frag vor deiner Entscheidung, wie lange die Reparatur dauert und ob du ein Leihgerät bekommst.

Wer hilft, wenn der Händler ablehnt?

In Deutschland helfen die Verbraucherzentralen weiter. Hast du bei einem Händler in einem anderen EU-Land, in Island oder Norwegen gekauft, unterstützt dich das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos, wenn du in Deutschland wohnst. Es gehört zu einem Netz von Verbraucherzentren in diesen Ländern; in Österreich ist das dortige Europäische Verbraucherzentrum die Anlaufstelle für Käufe im EU-Ausland.

In der Schweiz nennt das SECO die Stiftung für Konsumentenschutz, die Fédération romande des consommateurs (FRC) und die ACSI im Tessin als Anlaufstellen. Geht es um viel Geld oder bestreitet der Verkäufer den Mangel grundsätzlich, lass dich individuell beraten. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fehler

  • Sich vom Geschäft ohne Weiteres an den Hersteller verweisen lassen: Für die Gewährleistung bleibt der Verkäufer zuständig, auch wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist.
  • Garantiezeit und Gewährleistungsfrist gleichsetzen: Ein Jahr Herstellergarantie heisst nicht, dass deine Rechte nach einem Jahr enden.
  • Den Mangel nur am Telefon melden: Ohne schriftliche Meldung lässt sich später schwer zeigen, wann du reklamiert hast.
  • Den Kaufbeleg nicht aufbewahren: Ohne Kaufdatum und Verkäufer wird jede Reklamation mühsam.
  • In der Schweiz mit der Mängelrüge warten oder die AGB nicht lesen: Dort entscheiden Vertrag und rasche Meldung über deine Rechte.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Darf mich der Händler an den Hersteller verweisen?

Für die gesetzliche Gewährleistung bleibt in der EU der Verkäufer dein Ansprechpartner. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland darf er dich nicht mit dem Hinweis «Garantie abgelaufen» an den Hersteller weiterschicken. Du darfst den Garantieweg aber freiwillig wählen, wenn er für dich einfacher ist. In der Schweiz kommt es auf Kaufvertrag und AGB an; frag dort nach, was vereinbart ist.

Was gilt, wenn der Defekt nach mehr als einem Jahr auftritt?

Die Gewährleistung läuft weiter, in Deutschland und Österreich bis zwei Jahre nach Lieferung. Nach dem ersten Jahr wird aber nicht mehr vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Dann musst du das belegen, was ohne Gutachten oft schwierig ist. Eine Garantie kann in dieser Lage einfacher sein, weil sie eigenen Bedingungen folgt. In Frankreich und Spanien gilt die Vermutung bei Neuware zwei Jahre lang.

Lohnt sich eine kostenpflichtige Garantieverlängerung?

Das hängt davon ab, was sie zusätzlich bietet. Laut EVZ lohnt sie sich nur, wenn sie einen echten Zusatznutzen hat. Vergleiche Laufzeit, abgedeckte Schäden und Ausschlüsse mit deinen gesetzlichen Rechten. Deckt sie nur die ersten zwei Jahre und nur Mängel ab, überschneidet sie sich weitgehend mit dem, was dir der Verkäufer ohnehin schuldet.

Verlängert eine Reparatur die Gewährleistung?

Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 sieht das EU-Recht vor, dass sich die Haftung des Verkäufers nach einer Reparatur einmal um zwölf Monate verlängert. In Deutschland regelt das § 475e Abs. 5 BGB, in Österreich gilt es für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. In der Schweiz gilt die EU-Regel nicht; massgebend sind OR und Vertrag.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des WarenkaufsQuellenstand:
  2. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von WarenQuellenstand:
  3. Gesetze im Internet: § 475e BGB, Sonderbestimmungen für die VerjährungQuellenstand:
  4. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Gesetzliche Gewährleistung & Garantie – was ist der Unterschied?Quellenstand:
  5. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Neues EU-Gewährleistungslabel – Verbraucherrechte ab 27. September auf einen BlickQuellenstand:
  6. RIS: Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), geltende FassungQuellenstand:
  7. SECO: Probleme nach dem KaufQuellenstand:
  8. Ministero delle Imprese e del Made in Italy: Durata della garanzia legale per i beni nuovi e per quelli di seconda mano (auf Italienisch)Quellenstand: