Was hat sich mit dem Recht auf Reparatur geändert?
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 soll das Reparieren in der EU fördern. Die EU-Staaten mussten sie bis zum 31. Juli 2026 in ihr Recht übernehmen und ab diesem Tag anwenden. Weil sie über nationale Gesetze wirkt, ist der Zeitplan nicht überall gleich.
Für dich bringt sie drei Neuerungen:
- In der Gewährleistung: Wählst du bei einem Mangel die Reparatur, haftet der Verkäufer einmalig zwölf Monate länger, bei allen Waren vom Fahrrad bis zum Laptop.
- Nach der Gewährleistung: Für zehn Gerätegruppen muss der Hersteller auf deinen Wunsch reparieren.
- Mehr Transparenz: Hersteller informieren über ihre Reparaturdienste und nennen Richtpreise. Bis 31. Juli 2027 soll eine europäische Online-Plattform für Reparaturen bereitstehen.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 20.06.2025 | Neue EU-Vorgaben für Smartphones und Tablets, die ab diesem Tag erstmals in Verkehr kommen, etwa Ersatzteile für sieben Jahre |
| 31.07.2026 | Umsetzungsfrist; in Deutschland gelten die neuen Regeln |
| 01.10.2026 | Österreich: Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz gilt |
| 22.10.2026 | Italien: Umsetzungsdekret tritt in Kraft |
| 31.07.2027 | Europäische Online-Plattform für Reparaturen soll betriebsbereit sein |
Welche Geräte muss der Hersteller reparieren?
Die Reparaturpflicht gilt nur für Produktgruppen, für die eine EU-Verordnung Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt. Die Richtlinie zählt sie in Anhang II auf:
- Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte
- elektronische Displays wie Fernseher und Monitore
- Staubsauger
- Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets
- Haushaltswäschetrockner
- Waren mit Akkus für leichte Verkehrsmittel, etwa E-Scooter
- Schweissgeräte sowie Server und Datenspeicherprodukte
Kommen neue Produktverordnungen mit Reparaturvorgaben dazu, ergänzt die EU-Kommission die Liste. Kaffeemaschinen, Toaster und Kopfhörer zählen laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) nicht dazu, Laptops stehen ebenfalls nicht im Anhang.
Wichtig ist auch das Alter des Modells, denn die Pflicht reicht nur so weit wie die jeweilige Produktverordnung. Die EU-Ersatzteilregeln gelten laut EVZ für Modelle, die seit dem 1. März 2021 auf dem Markt sind, bei Smartphones und Tablets für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU in Verkehr kommen.
| Produktgruppe | Mindestdauer | Beispiele für Teile |
|---|---|---|
| Smartphones und Tablets | 7 Jahre | Akku, Display, Kameras, Ladebuchse, Lautsprecher |
| Fernseher und Monitore | 7 Jahre | Netzteil, Fernbedienung, Anschlussteile |
| Kühlgeräte | 7 Jahre, Türdichtungen 10 Jahre | Thermostat, Sensoren, Türgriffe, Einlegeböden |
| Waschmaschinen und Trockner | 10 Jahre | Trommel, Heizelemente, Stossdämpfer, Türdichtung |
| Geschirrspüler | 7 Jahre, Teile für Endnutzer 10 Jahre | Pumpen, Sprüharme, Geschirrkörbe, Türdichtungen |
Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem das Modell nicht mehr in der EU verkauft wird. Ersatzteile sollen laut EVZ in der Regel innerhalb von höchstens 15 Werktagen kommen, bei Smartphones und Tablets innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Für neue Smartphones und Tablets verlangt die EU zudem mindestens fünf Jahre Software-Updates.
Was muss der Hersteller dir bei einer Reparatur bieten?
Die Herstellerpflicht greift bei Defekten ausserhalb der Gewährleistung, also nach Ablauf der Frist oder etwa bei einem selbst verursachten Schaden. Solange die Gewährleistung läuft, ist der Verkäufer zuständig. Für den Hersteller gilt:
- Preis: Er repariert kostenlos oder zu einem angemessenen Preis. Ausserhalb der Gewährleistung zahlst meist du, aber nicht unangemessen viel.
- Dauer: Er repariert innerhalb einer angemessenen Frist, ab dem Zeitpunkt, an dem er das Gerät hat. Eine feste Zahl von Tagen nennt die Richtlinie nicht.
- Leihgerät: Er kann dir für die Reparaturzeit ein Ersatzgerät leihen, kostenlos oder gegen angemessene Gebühr, muss aber nicht.
- Ablehnung: Ist eine Reparatur unmöglich, muss er nicht reparieren und kann dir ein aufgearbeitetes Gerät anbieten. Er darf aber nicht ablehnen, nur weil schon einmal jemand anderes repariert hat.
- Ersatzteile und Richtpreise: Er bietet Teile und Werkzeuge zu einem Preis an, der nicht vom Reparieren abschreckt, und nennt Richtpreise für typische Reparaturen auf einer frei zugänglichen Website.
- Keine Sperren: Vertragsklauseln sowie Hardware- oder Softwaretechniken, die Reparaturen behindern, sind nur aus berechtigten, objektiven Gründen erlaubt, etwa zum Schutz geistigen Eigentums.
Sitzt der Hersteller ausserhalb der EU, übernimmt sein Bevollmächtigter die Pflicht, sonst der Importeur und zuletzt der Händler. Du darfst ausserdem jede Werkstatt deiner Wahl beauftragen. Worauf du bei einem aufgearbeiteten Ersatzgerät achtest, zeigt Refurbished-Handy kaufen: Zustand, Akku und Garantie prüfen.
Das Europäische Formular für Reparaturinformationen
Werkstätten können dir vor dem Auftrag ein einheitliches Formular mit Preis, Dauer und Bedingungen geben. Es ist freiwillig und kostenlos. Für eine nötige Fehlerdiagnose dürfen sie Kosten verlangen, wenn sie dich vorher informieren. Die Bedingungen im Formular gelten mindestens 30 Kalendertage; nimmst du in dieser Zeit an, muss die Werkstatt zu diesen Bedingungen reparieren.
Tipp: Frag vor der Abgabe, ob die Diagnose etwas kostet. Gibst du ein Handy ab, sichere vorher deine Daten, wie in Smartphone zur Reparatur geben: deine Daten vorbereiten beschrieben.
Gewährleistung: Wie bringt dir die Reparatur zwölf Monate mehr?
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, haftet in der EU der Verkäufer. Du kannst grundsätzlich zwischen Reparatur und Neulieferung wählen. Neu ist: Wählst du die Reparatur, verlängert sich die Haftung einmalig um zwölf Monate. Die EU-Staaten dürfen längere Fristen vorsehen.
In Deutschland gilt die Verlängerung laut Verbraucherzentrale Niedersachsen für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026, und zwar für alle Waren, etwa Smartphones, Laptops, Kaffeemaschinen, Fahrräder oder Autos. Für frühere Käufe gilt sie nicht, denn die Richtlinie nimmt Kaufverträge vor diesem Datum ausdrücklich aus.
Bevor der Händler den Mangel behebt, muss er dich über dein Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch und über die mögliche Verlängerung informieren. Er kann dir für die Reparaturzeit kostenlos ein Leihgerät geben, auch ein generalüberholtes, muss es aber nicht. Ein aufgearbeitetes Gerät als Ersatz darf er nur liefern, wenn du das ausdrücklich verlangst.
Auch fehlende Reparierbarkeit kann ein Mangel sein, etwa ein Laptop-Akku, der sich nicht tauschen lässt, so die Verbraucherzentrale. Scheitert die Reparatur, bleiben dir weitere Rechte, zum Beispiel eine Preisminderung.
Musterformulierung an den Händler
«Guten Tag, das am [Datum] bei Ihnen gekaufte Gerät [Modell, Seriennummer] hat folgenden Mangel: [kurze Beschreibung]. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wähle ich die Reparatur. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, bis wann die Reparatur erfolgt und dass sich die Gewährleistung dadurch um zwölf Monate verlängert. Freundliche Grüsse»
Wie sich die gesetzliche Gewährleistung von einer freiwilligen Herstellergarantie unterscheidet, erklärt Gerät defekt: Gewährleistung und Garantie richtig unterscheiden.
Ein Beispiel: Miriam entscheidet sich für die Reparatur
Fiktives Beispiel: Miriam aus Kassel kauft Mitte August 2026 eine neue Waschmaschine. Im Oktober bleibt nach dem Waschgang Wasser in der Trommel stehen. Der Händler bietet ihr am Telefon an, ein neues Gerät zu liefern oder die Maschine reparieren zu lassen, und weist sie auf die Verlängerung hin.
Miriam wählt die Reparatur, weil ihr die Maschine sonst gefällt und sie keinen zweiten Liefertermin braucht. Sie lässt sich ihre Wahl per E-Mail bestätigen. Ihre Gewährleistung endet damit nicht im August 2028, sondern im August 2029. Den Reparaturbeleg legt sie zum Kaufbeleg.
Bei ihren Eltern streikt der acht Jahre alte Geschirrspüler. Ein Modell, das vor März 2021 auf den Markt kam, fällt laut EVZ nicht unter die EU-Ersatzteilregeln. Miriam vergleicht deshalb Angebote des Herstellers und einer unabhängigen Werkstatt.
Was gilt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Nachbarländern?
Die Richtlinie wirkt über nationale Gesetze, deshalb unterscheiden sich Starttermin und Details. Die Schweiz ist nicht in der EU und hat eigene Regeln.
| Land | Rechtsstand | Gewährleistung und Reparatur | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Umsetzungsgesetz vom 16.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212), gilt ab 31.07.2026 | Bei Reparatur einmalig 12 Monate mehr, für Käufe ab 31.07.2026 | Kein bundesweiter Reparaturbonus; der Bundestag verlangt eine Prüfung von Fördermassnahmen |
| Österreich | Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG), gilt ab 01.10.2026 | Bei Reparatur 1 Jahr mehr, höchstens 3 Jahre ab Kauf, für Käufe ab 01.10.2026 | Bei Gebrauchtwaren mit auf 1 Jahr verkürzter Gewährleistung verlängert eine Reparatur auf 2 Jahre |
| Schweiz | Kein EU-Recht; Obligationenrecht (OR) | 2 Jahre, bei Occasionen 1 Jahr; vertraglich ausschliessbar | Kein gesetzlicher Anspruch auf Reparatur; nach Reparatur oder Ersatz beginnt die Frist laut Konsumentenschutz neu |
| Frankreich | Umsetzung laut Service-Public (September 2026) in Arbeit | Bisher 6 Monate mehr nach Reparatur, künftig 1 Jahr | Setzt der Verkäufer einen Austausch durch, beginnt eine neue Gewährleistung von 2 Jahren |
| Italien | Decreto legislativo Nr. 176/2026, in Kraft ab 22.10.2026 | Bei Reparatur einmal 12 Monate mehr | Die Wettbewerbsbehörde AGCM überwacht; Bussgelder grundsätzlich 5000 bis 50 000 Euro je Verstoss |
| Spanien | Umsetzungsstand im Amtsblatt BOE prüfen | Gesetzliche Garantie 3 Jahre | Ersatzteile mindestens 10 Jahre nach Produktionsende |
Schweiz: was du stattdessen tun kannst
In der Schweiz gelten weder die Herstellerpflicht noch die Verlängerung um zwölf Monate. Nach dem Obligationenrecht kannst du bei einem Mangel den Kauf rückgängig machen (Wandelung), eine Preisminderung oder bei Serienware Ersatz verlangen. Eine Reparatur sieht das Gesetz nicht vor, in der Praxis ist sie aber üblich.
Beschränkt dich der Vertrag auf eine Reparatur, kannst du laut Stiftung für Konsumentenschutz nach zwei bis drei erfolglosen Versuchen trotzdem Ersatz oder die Rückabwicklung verlangen. Melde einen Mangel sofort, sobald du ihn bemerkst.
Bei Streit beraten in Deutschland die Verbraucherzentralen, in Österreich und der Schweiz die Konsumentenschutzorganisationen. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fehler
- In der Gewährleistung sofort einen Austausch annehmen, ohne nach der Verlängerung durch Reparatur zu fragen.
- Annehmen, jedes Gerät falle unter die Herstellerpflicht; Kaffeemaschinen, Kopfhörer und Laptops stehen nicht auf der EU-Liste.
- Nach der Gewährleistung eine Gratisreparatur erwarten; der Hersteller darf einen angemessenen Preis verlangen.
- Glauben, eine freie Werkstatt verbaue spätere Herstellerreparaturen; allein deshalb darf der Hersteller nicht ablehnen.
- Die Wahl der Reparatur nur mündlich vereinbaren und den Reparaturbeleg wegwerfen.
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Häufige Fragen
Muss der Hersteller mein Smartphone kostenlos reparieren?
Nicht automatisch. Ausserhalb der Gewährleistung darf der Hersteller einen angemessenen Preis verlangen. Die Pflicht gilt zudem nur für Smartphones, die seit dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden, weil erst für sie die EU-Reparaturvorgaben gelten. Innerhalb der Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig, und die Reparatur ist für dich kostenlos.
Gilt die Verlängerung auch für Geräte, die ich vor dem 31. Juli 2026 gekauft habe?
Nein. Die Richtlinie nimmt Kaufverträge aus, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. In Deutschland zählen Käufe ab diesem Tag, in Österreich Käufe ab dem 1. Oktober 2026. Für ältere Käufe bleibt es bei der bisherigen Gewährleistung. Ob der Hersteller danach reparieren muss, hängt dagegen von den EU-Vorgaben für dein Modell ab.
Verlängert sich die Gewährleistung bei jeder Reparatur erneut?
Nein. Die Richtlinie sieht eine einmalige Verlängerung um zwölf Monate vor. Für Österreich hält die Wirtschaftskammer fest, dass es auch bei mehreren Reparaturen bei einem Jahr bleibt, insgesamt also höchstens drei Jahre ab Kauf. Einzelne EU-Staaten dürfen längere Fristen vorsehen. Bewahre die Belege jeder Reparatur trotzdem auf.
Was gilt in der Schweiz?
Die EU-Regeln gelten in der Schweiz nicht. Das Obligationenrecht gibt dir zwei Jahre Gewährleistung, bei Occasionen ein Jahr, aber keinen Anspruch auf Reparatur. Händler dürfen die Gewährleistung ausschliessen, wenn sie vor dem Kauf darauf hinweisen. Nach einer Reparatur oder einem Ersatz beginnt die Frist laut Stiftung für Konsumentenschutz neu.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von WarenQuellenstand:
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (BGBl. 2026 I Nr. 212)Quellenstand:
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Neues Recht auf Reparatur und längere GewährleistungQuellenstand:
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Recht auf ReparaturQuellenstand:
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Ersatzteile und EU-FristenQuellenstand:
- Wirtschaftskammer Österreich: Recht auf Reparatur und Änderungen im GewährleistungsrechtQuellenstand:
- Stiftung für Konsumentenschutz: Wann und wie lange gilt die Garantie?Quellenstand:
- Service-Public.fr: Neue Regeln zur Reparatur von Geräten (Französisch)Quellenstand:
- Normattiva: Decreto legislativo 25. September 2026, Nr. 176 (Italienisch)Quellenstand:
- Spanisches Verbraucherministerium: Längere Garantie- und Ersatzteilfristen (Spanisch)Quellenstand:



