Welche Daten sammelt ein Saugroboter?
Ein Saugroboter orientiert sich über viele Sensoren. Laut BSI nutzen manche Geräte Kameras zur Objekterkennung und erstellen eine Karte der Bodenfläche. Diese Daten werden verarbeitet und teils gespeichert, auch in einer Cloud. Die meisten Geräte sind internetfähig und lassen sich per App oder Sprache steuern.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Standortdaten eines Saugroboters eine genaue Ausmessung von Wohnräumen möglich machen. Ein Grossteil der Smart-Home-Geräte speichert Nutzerdaten in einer Cloud, also auf Servern des Herstellers oder von Drittanbietern.
Das BSI nennt einen zweiten Punkt: Ein Gerät mit 3D-Umgebungskartierung sowie Kamera- und Mikrofondaten kann unbeabsichtigt Daten übertragen und von aussen fremdgesteuert werden. Deshalb lohnt es sich, Einstellungen und Heimnetz bewusst einzurichten.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Fiktives Beispiel: Sabine aus Linz hat einen Saugroboter mit Kamera gekauft und sich bei der Einrichtung schnell durch alle Abfragen getippt. Zwei Wochen später zeigt die App eine genaue Karte ihrer Wohnung mit den Räumen «Kinderzimmer», «Schlafzimmer» und «Arbeitszimmer». Sabine fragt sich, wo diese Karte liegt.
Am Abend geht sie die Datenschutzeinstellungen durch. Die Karte behält sie für die Zimmerreinigung, die Räume heissen aber jetzt «Raum 1» bis «Raum 4». Funktionen, die Bilder aus der Wohnung aufs Handy schicken, schaltet sie ab, weil sie sie nie nutzt. Danach richtet sie im Router ein Gastnetz ein und verbindet den Roboter neu. Ihrer Familie erklärt sie, was die Kamera tut und wo sich das abstellen lässt.
Wo stellst du Karte und Kamera in der App ein?
Die Menüs unterscheiden sich je nach Hersteller und App-Version. Das BSI rät, die Datenschutzeinstellungen zu prüfen und an deine Bedürfnisse anzupassen. Die folgenden Schritte zeigen das am Beispiel der iRobot HOME App, weil der Hersteller sie auf einer deutschen Hilfeseite beschreibt.
iRobot HOME App: Kartierungsfunktionen ausschalten
- Wähle auf der Startseite der App «Konten».
- Wähle «Datenschutz» › «Kartierungsfunktionen».
- Wähle deinen Roboter.
- Wähle «Kartierungsfunktionen ein-/ausschalten».
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.irobot.de
Danach sendet der Roboter laut iRobot keine Raumdaten mehr an die Cloud-Server. Der Preis: Zeitpläne und Favoriten werden deaktiviert, ebenso Zeitschätzungen, die zielgerichtete Zimmerreinigung, Reinigungszonen und Schutzbereiche. Schaltest du die Funktion wieder ein, erstellst du die Karte neu. Wichtig: Die Karten liegen in der Cloud und nicht in der App. Sie bleiben also erhalten, wenn du nur die App deinstallierst.
Andere Hersteller: wonach du suchst
Bei anderen Marken heissen die Menüpunkte anders. Suche in den Einstellungen nach Bereichen zu Datenschutz, Karte, Kamera, Mikrofon oder Fernsteuerung und lies bei jeder Funktion nach, ob sie Daten an Server schickt.
| Funktion | Was anfallen kann | Deine Entscheidung |
|---|---|---|
| Raumkarte | Grundriss der Bodenfläche, je nach Gerät in der Cloud gespeichert | Behalten, wenn du Zimmerreinigung und Sperrzonen nutzt; Räume neutral benennen |
| Kamera zur Objekterkennung | Kameradaten aus deiner Wohnung | Nachlesen, ob Bilder das Gerät verlassen; Bildfunktionen abschalten, die du nicht nutzt |
| Mikrofon und Sprachsteuerung | Mikrofondaten | Abschalten, wenn du den Roboter nur per App oder Taste startest |
| App und Cloud-Verbindung | Steuerung von unterwegs, Daten auf Servern | Laut BSI ist Offline-Nutzung möglich, oft mit weniger Funktionen und Komfort |
Tipp: Mach vor dem Umstellen Bildschirmfotos der Einstellungen. Fehlt später eine Funktion, weisst du, welchen Schalter du geändert hast.
Wie sicherst du das WLAN für den Roboter ab?
Braucht der Roboter eine Verbindung, empfiehlt das BSI ein Gastnetzwerk im heimischen WLAN. Auch die Verbraucherzentrale rät zu getrennten Router-Netzwerken für PC und Smart Home. So bleibt der Roboter von Laptop und Dateien getrennt. Wie du deinen Router dafür prüfst, zeigt WLAN zu Hause prüfen: fünf Fragen an deinen Router.
Ein noch so guter Roboter schützt dich laut BSI nicht, wenn das Heimnetz schlecht abgesichert ist. Halte Router, Smartphone und App aktuell und installiere Updates zeitnah. Verlangt die App ein Passwort, wähle ein eigenes, starkes. Bist du länger weg, schalte den Roboter aus und trenne ihn vom Netz. Dasselbe Prinzip gilt für den Fernseher: Smart-TV einrichten: Werbung, Tracking und Updates einstellen.
Welche Fragen klärst du vor dem Kauf?
BSI und Verbraucherzentrale nennen diese Fragen für die Zeit vor dem Kauf:
- Welche Daten erhebt die App, welche Zugriffsrechte verlangt sie, und wohin gehen die Daten?
- Wo stehen die Server der Cloud, und welche Rechtsgrundlage gilt dort?
- Wie lange und wie häufig liefert der Hersteller Sicherheitsupdates?
- Lässt sich der Roboter auch ohne Cloud-Verbindung sinnvoll nutzen?
Gebrauchte Geräte können laut Verbraucherzentrale manipuliert sein, oder frühere Besitzer haben weiter Zugriff auf Daten. Setz ein gebrauchtes Gerät deshalb zurück und richte es mit deinem eigenen Konto neu ein.
| Datum | Was gilt | Was das für Saugroboter heisst |
|---|---|---|
| 1. August 2025 | Delegierte Verordnung (EU) 2022/30, Geltungsbeginn verschoben durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444 | Funkanlagen, die selbst über das Internet kommunizieren und personenbezogene Daten verarbeiten können, brauchen Schutzvorrichtungen für Daten und Privatsphäre |
| 11. September 2026 | Meldepflichten des Cyberresilienzgesetzes, Verordnung (EU) 2024/2847 | Gelten seit diesem Tag für Hersteller |
| 11. Dezember 2027 | Hauptpflichten des Cyberresilienzgesetzes | Hersteller müssen Schwachstellen über den Lebenszyklus ihrer Produkte behandeln; erfasst sind laut EU-Kommission etwa Haushaltsgeräte |
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Diese EU-Verordnungen gelten dort nicht automatisch.
Wie verlangst du Auskunft oder Löschung beim Hersteller?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kannst du beim Hersteller Auskunft verlangen, welche Daten er über dich speichert und verarbeitet, und du hast ein Recht auf Löschung. Laut EU-Kommission muss das Unternehmen ohne unangemessene Verzögerung antworten, spätestens innerhalb eines Monats. Löschen lassen kannst du etwa Daten, die nicht mehr benötigt oder unrechtmässig verarbeitet werden. Das Recht ist aber nicht absolut: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können vorgehen.
Die Kontaktadresse für Datenschutzfragen suchst du in der Datenschutzerklärung der App. Schreib schriftlich, etwa per E-Mail, und bewahre eine Kopie auf. Zum Beispiel: «Guten Tag, ich nutze Ihren Saugroboter mit dem Konto [deine E-Mail-Adresse]. Bitte teilen Sie mir mit, welche personenbezogenen Daten Sie über mich speichern, ausdrücklich auch Raumkarten, Fotos und Videoaufnahmen, wo diese gespeichert sind und an wen Sie sie weitergeben. Freundliche Grüsse»
| Land | Rechtsrahmen und Frist | Zuständige Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | DSGVO; Antwort spätestens innerhalb eines Monats | Datenschutzbehörde des Bundeslandes | Privatunternehmen werden laut BfDI meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, mit einigen Ausnahmen |
| Österreich | DSGVO; Antwort spätestens innerhalb eines Monats | Datenschutzbehörde (DSB) | Beschwerde grundsätzlich kostenlos, innerhalb eines Jahres ab Kenntnis, spätestens drei Jahre nach dem Vorfall; Kopie deines Antrags beilegen |
| Schweiz | Datenschutzgesetz (DSG), kein EU-Recht; Auskunft in der Regel innert 30 Tagen | EDÖB; persönliche Ansprüche über das Zivilgericht | Auskunft grundsätzlich kostenlos, ausnahmsweise höchstens 300 Franken; bei Streit ums Auskunftsrecht keine Gerichtskosten |
In der Schweiz wendest du dich zuerst selbst an den Hersteller; der EDÖB setzt deine persönlichen Ansprüche nicht für dich durch. Bei einem konkreten Streit kann eine individuelle Beratung nötig sein; dieser Ratgeber ersetzt sie nicht.
Was tust du vor Verkauf, Weitergabe oder Entsorgung?
Die Verbraucherzentrale rät, vor dem Verkauf sicherzustellen, dass keine sensiblen Datenspuren wie deine WLAN-Zugangsdaten mehr auf dem Gerät sind, und im Zweifel den Hersteller zu fragen. Bei iRobot gibt es dafür einen eigenen Weg in der App.
iRobot-Apps: Roboter zurücksetzen und aus dem Konto entfernen
- Roomba Home App (neu): Tippe im Tab «Roboter» oben rechts auf die drei Punkte.
- Wähle «Über Roomba» und dann «Auf Werkseinstellungen zurücksetzen und Roboter entfernen».
- iRobot HOME App (klassisch): Öffne «Produkteinstellungen» › «Über (Name des Roboters)» › «Gerät aus Konto entfernen».
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.irobot.de
Laut iRobot entfernt das Zurücksetzen über die App den Roboter aus der App und hebt die Verknüpfung der gespeicherten Daten mit der iRobot-Cloud auf. Setzt du ihn nur über die Tasten am Gerät zurück, bleiben Cloud-Daten, App-Daten und Kontoverknüpfungen erhalten.
Brauchst du das Herstellerkonto danach nicht mehr, kannst du es schliessen. Wie du vorher Daten und Verknüpfungen prüfst, zeigt Ein altes Konto schliessen: zuerst Daten und Verknüpfungen prüfen.
Häufige Fehler
- Bei der Einrichtung alle Abfragen bestätigen, ohne zu lesen, wofür Karte, Kamera und Mikrofon genutzt werden.
- Annehmen, dass mit der App auch die Karte verschwindet: Bei iRobot liegen die Karten in der Cloud und bleiben nach dem Deinstallieren erhalten.
- Den Roboter nur über die Tasten zurücksetzen und verkaufen, obwohl so Cloud-Daten und Kontoverknüpfung bestehen bleiben.
- Den Roboter im selben WLAN wie Laptop und Netzwerkspeicher betreiben statt in einem Gastnetz.
- Familie, Mitbewohnende oder Reinigungskräfte nicht darüber informieren, dass der Roboter eine Kamera hat.
Deine Checkliste
Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.
Häufige Fragen
Funktioniert ein Saugroboter auch ohne App und Internet?
Laut BSI ist eine Offline-Nutzung möglich, sie geht aber oft mit Einschränkungen bei Funktion und Komfort einher. Wie stark, hängt vom Modell ab. Prüfe vor dem Kauf, ob sich das Gerät ohne Konto starten lässt und welche Funktionen dann bleiben. Ein vorhandenes Gerät kannst du testweise ohne WLAN-Verbindung laufen lassen.
Wird die Raumkarte gelöscht, wenn ich die App deinstalliere?
Bei iRobot nicht: Die intelligenten Raumpläne liegen laut Hersteller in der Cloud und nicht in der App, sie bleiben also nach dem Deinstallieren erhalten. Erst das Zurücksetzen über die App hebt die Verknüpfung mit der Cloud auf. Andere Hersteller regeln das womöglich anders; frag im Zweifel nach, wo die Karte gespeichert ist.
Was gilt in der Schweiz?
Die DSGVO und die neuen EU-Verordnungen gelten in der Schweiz nicht automatisch, massgeblich ist das Datenschutzgesetz. Laut EDÖB erteilt ein Unternehmen Auskunft in der Regel innert 30 Tagen und grundsätzlich kostenlos; nur bei unverhältnismässigem Aufwand darf es höchstens 300 Franken verlangen. Antwortet es nicht, kannst du beim Zivilgericht klagen, für Streit ums Auskunftsrecht ohne Gerichtskosten.
Woran erkenne ich, wie lange mein Roboter Updates bekommt?
Das BSI rät, vor dem Kauf zu klären, wie lange Softwareupdates für das Gerät verfügbar sind. Die Verbraucherzentrale rät, beim Hersteller nachzufragen, wie lange und wie häufig er Sicherheitsupdates liefert. Steht nichts in den Produktangaben, frag vor dem Kauf schriftlich nach. Ab dem 11. Dezember 2027 müssen Hersteller in der EU Schwachstellen über den Lebenszyklus ihrer Produkte behandeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- BSI: Smarter Staubsauger – Saugroboter sicher nutzenQuellenstand:
- Verbraucherzentrale: Smart Home – das «intelligente Zuhause»Quellenstand:
- iRobot-Hilfe: Imprint Intelligenter Raumplan – DatenschutzQuellenstand:
- BfDI: BetroffenenrechteQuellenstand:
- EU-Kommission: Kann ich ein Unternehmen auffordern, meine Daten zu löschen? (Seite auf Englisch)Quellenstand:
- Österreichische Datenschutzbehörde: BeschwerdeQuellenstand:
- EDÖB: Häufig gestellte Fragen zum DatenschutzQuellenstand:
- EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zu FunkanlagenQuellenstand:
- EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444 zum GeltungsbeginnQuellenstand:
- EU-Kommission: CyberresilienzgesetzQuellenstand:



