Gesundheit digital

Videosprechstunde: Termin vorbereiten, Datenschutz und Kosten

In Deutschland können fast alle Arztgruppen und auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Termine per Video anbieten: Du sprichst mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Psychotherapeutin, ohne ins Wartezimmer zu gehen. Damit die Zeit deinem Anliegen gehört und nicht der Technik, lohnt sich ein kurzer Test am Vortag. Hier erfährst du, worauf du bei Datenschutz und Anbieter achtest und was in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei den Kosten gilt.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Person von hinten auf einem Sofa mit einer Decke, vor ihr ein Laptop mit unscharfem Videoanruf und daneben eine Tasse Tee
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle mit einem Arzt- oder Therapietermin per Video
Zeitbedarf
15 Minuten am Vortag
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Internet
Gilt für
DE, AT, CH

Das Wichtigste zuerst

  • Öffne den Link der Praxis schon am Vortag und erlaube Kamera und Mikrofon.
  • Leg Beschwerden, Medikamente und Fragen schriftlich bereit und such dir einen ruhigen Raum mit Licht von vorne.
  • Nutze den Videodienst, den deine Praxis vorgibt. Bei Plattformen aus dem Netz klärst du vor der Buchung, wer behandelt, was es kostet und ob deine Versicherung zahlt.

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Die Praxis vereinbart mit dir einen Termin und schickt dir die Zugangsdaten. In Deutschland bekommst du beides laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) von der Praxis oder über den Patientenservice 116117. Melde dich etwa zehn Minuten vor dem Termin an. Ein eigenes Konto beim Videodienst musst du dafür nicht anlegen.

Nach der Anmeldung läuft ein kurzer automatischer Technik-Test. Danach wartest du in einem Online-Wartezimmer, bis die Ärztin oder der Arzt das Gespräch beginnt. Gib deinen Namen korrekt ein, denn die Praxis ordnet dich darüber zu. Kennt dich die Praxis noch nicht, hältst du zu Beginn deine elektronische Gesundheitskarte in die Kamera.

Vor der ersten Videosprechstunde gibst du deine Einwilligung, je nach System beim Videodienst oder direkt in der Praxis. Auch Psychotherapie ist per Video möglich. Die erste Sprechstunde und die erste Probesitzung sollen laut KBV aber möglichst in der Praxis stattfinden.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Fiktives Beispiel: Anna aus Leipzig hat seit einer Woche einen juckenden Ausschlag am Unterarm. Ihre Hausarztpraxis bietet ihr für den nächsten Morgen eine Videosprechstunde an und schickt ihr per E-Mail einen Link. Am Abend öffnet Anna den Link am Laptop, erlaubt im Browser Kamera und Mikrofon und notiert, seit wann der Ausschlag besteht, welche Creme sie schon benutzt hat und welche Medikamente sie regelmässig nimmt.

Am Morgen meldet sie sich zehn Minuten vor dem Termin an und setzt sich so, dass das Tageslicht von vorne kommt. Die Ärztin sieht sich die Stelle über die Kamera an, stellt einige Fragen und verordnet eine Salbe. Ist es in einer Woche nicht besser, kommt Anna in die Praxis. Weil ihre Notizen bereitlagen, blieb im Gespräch keine Frage offen.

Kamera und Mikrofon: wie testest du die Technik?

Laut KBV genügen ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Die Sprechstunde läuft über eine Internetseite des Videodienstes. Damit diese Seite dich sehen und hören kann, muss dein Browser Kamera und Mikrofon für sie zulassen. Fragt der Browser beim Öffnen des Links nach, wähle «Beim Besuch der Website zulassen» oder «Dieses Mal erlauben». Hast du früher einmal «Nie erlauben» gewählt, änderst du die Einstellung so:

Chrome am Computer

  1. Öffne Chrome und wähle oben rechts das Dreipunkt-Menü › Einstellungen.
  2. Wähle Datenschutz und Sicherheit › Website-Einstellungen.
  3. Wähle unter «Berechtigungen» zuerst Kamera und danach Mikrofon.
  4. Steht die Seite des Videodienstes in der Liste der Websites, die Kamera oder Mikrofon nicht verwenden dürfen, wähle sie aus und stelle die Berechtigung auf «Zulassen».
  5. Öffne danach den Link der Praxis noch einmal und prüfe, ob Bild und Ton funktionieren.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com

Chrome auf Android

  1. Öffne Chrome und tippe rechts neben der Adressleiste auf das Dreipunkt-Menü › Einstellungen.
  2. Tippe auf Website-Einstellungen und dann auf Kamera oder Mikrofon.
  3. Ist «Websites dürfen nicht Ihr Mikrofon oder Ihre Kamera verwenden» gewählt, wähle «Websites können nach Ihrem Mikrofon oder Ihrer Kamera fragen».
  4. Steht die Seite des Videodienstes unter «Blockiert», tippe auf sie und dann auf «Zulassen».

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com

Auf dem Smartphone kann es sein, dass zusätzlich der Browser oder die App selbst eine Berechtigung für Kamera und Mikrofon braucht. Wie du solche Freigaben findest und bewusst setzt, erklärt der Ratgeber App-Berechtigungen prüfen. Safari, Firefox oder Edge haben eigene Menüs; den Weg nennt die Hilfeseite des jeweiligen Browsers.

Tipp: Nutze für die Sprechstunde dein WLAN zu Hause und nicht ein offenes Netz unterwegs. Welche Verbindung zu welcher Aufgabe passt, steht in WLAN unterwegs.

Was legst du dir vor dem Termin bereit?

Gute Notizen helfen dir, im Gespräch nichts zu vergessen, auch wenn die Verbindung einmal ruckelt. Schreib sie auf Papier, dann musst du während des Videos nicht zwischen Fenstern wechseln.

  • Beschwerden: seit wann, wie stark, was hilft oder sie verschlimmert, dazu eventuell Fiebermesswerte mit Uhrzeit.
  • Medikamente: Name und Dosis aller Mittel, die du regelmässig nimmst, auch frei verkäufliche, dazu bekannte Allergien.
  • Unterlagen: die Karte deiner Krankenversicherung oder deine Versichertennummer und aktuelle Befunde, die die Praxis noch nicht hat.
  • Fragen: zwei oder drei Fragen, die du auf jeden Fall stellen willst.
  • Ersatzweg: eine Telefonnummer, unter der dich die Praxis erreicht, falls das Video abbricht.

Wähle einen Raum, in dem dich niemand mithört, und schliesse die Tür. Die KBV nennt für die Videosprechstunde einen vertraulichen und störungsfreien Rahmen; sorge auch auf deiner Seite dafür. Das Licht sollte von vorne kommen, nicht aus einem Fenster hinter dir. Kopfhörer machen das Gespräch verständlicher und privater.

Per Video kann niemand abtasten, abhören oder Blut abnehmen. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet deshalb, ob die Videosprechstunde für dein Anliegen reicht, und bittet dich sonst in die Praxis. Bei Anzeichen eines Notfalls ist ein Videotermin nicht der richtige Weg: Ruf den Notruf an. Für Österreich nennt das Gesundheitsportal die Rettung unter 144 und den Euronotruf 112.

Woran erkennst du einen seriösen Videodienst?

Bietet deine eigene Praxis die Videosprechstunde an, wählt sie auch den Dienst aus. In Deutschland muss dieser Videodienst von einer unabhängigen Stelle zertifiziert sein; die KBV veröffentlicht eine Liste der zertifizierten Anbieter. Die Übertragung ist während der ganzen Sitzung Ende-zu-Ende-verschlüsselt, die Videosprechstunde muss werbefrei sein, und aufzeichnen darf die Praxis sie laut KBV nur mit deiner Einwilligung.

Anders ist es bei Plattformen, die du selbst über eine Anzeige oder Suchmaschine findest. Prüfe dort vor der Buchung:

  • Wer behandelt dich? Name, Fachrichtung und das Land, in dem die Ärztin oder der Arzt zugelassen ist.
  • Wer betreibt die Plattform? Ein vollständiges Impressum mit Anschrift und Kontakt.
  • Was kostet es? Der Preis sollte feststehen, bevor du Zahlungsdaten eingibst.
  • Was passiert mit deinen Daten? Eine verständliche Datenschutzerklärung, die sagt, wer deine Angaben speichert und wie lange.
  • Gibt es ein echtes Gespräch? Ein reiner Online-Fragebogen ersetzt keine Sprechstunde.

In der Schweiz kannst du Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Medizinalberuferegister (MedReg) des Bundesamts für Gesundheit nachschlagen. Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen dort eingetragen sein; öffentlich sind unter anderem Diplom, Weiterbildungen und kantonale Berufsausübungsbewilligungen. Wie du Gesundheitsinfos im Netz allgemein einordnest, steht in Gesundheitsinformationen prüfen.

Wer bezahlt die Videosprechstunde in DE, AT und CH?

Ob du etwas bezahlst, hängt davon ab, wer dich behandelt und wie du versichert bist. Bei deiner eigenen Kassenpraxis ist die Lage meist einfach, bei kommerziellen Plattformen und privaten Verträgen lohnt sich die Frage vor dem Termin.

Länderbox: Kosten und Besonderheiten (Stand 18.10.2026)
LandWas giltWas du prüfst
DeutschlandGesetzlich Versicherte: Die Praxis rechnet die Videosprechstunde über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Der Videodienst muss zertifiziert sein.Privat versichert oder Plattform: Erstattung vorher mit Versicherung klären.
ÖsterreichOb die Ordination eine Behandlung per Video anbietet und mit der Kasse verrechnet, erfährst du direkt dort oder bei deinem Krankenversicherungsträger.Gesundheitsberatung am Telefon unter 1450, Ärztefunkdienst unter 141.
SchweizEU-Recht gilt nicht automatisch. Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Ärztinnen und Ärzte ambulante Behandlungen mit TARDOC und ambulanten Pauschalen ab.Ob eine Videokonsultation bezahlt wird, klärst du mit Praxis oder Krankenversicherer. Auf der Rechnung steht Tarifcode 007 (TARDOC) oder 005 (Pauschalen); Unregelmässigkeiten meldest du deinem Krankenversicherer.

Frag bei einer kommerziellen Plattform immer vorher bei deiner Krankenkasse oder Krankenversicherung nach, ob sie den Betrag übernimmt. Eine verbindliche Auskunft zu deinem Vertrag kann nur sie geben.

Krankschreibung und Rezept per Video: was ist möglich?

In Deutschland kann dich die Praxis per Video krankschreiben, wenn sich deine Beschwerden so beurteilen lassen. Laut KBV gilt: Kennt dich die Praxis, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage möglich, sonst für bis zu drei Tage. Eine Folgebescheinigung per Video gibt es nur, wenn du für die vorherige Krankschreibung persönlich untersucht wurdest. Einen Anspruch auf eine Krankschreibung per Video hast du nicht.

Auch Rezepte und Überweisungen sind in der Videosprechstunde erlaubt; ob das in deinem Fall passt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Kennt dich die Praxis noch nicht, sollen Arzneimittel laut KBV nur ausnahmsweise in medizinisch vertretbaren Einzelfällen verschrieben werden, Betäubungsmittel gar nicht. Wie du ein elektronisches Rezept einlöst, erklärt E-Rezept einlösen.

Häufige Fehler

  • Den Link erst eine Minute vor dem Termin öffnen: Fehlen die Freigaben für Kamera und Mikrofon, geht die Gesprächszeit mit Technik verloren.
  • Im Zug, im Grossraumbüro oder im Café über die eigene Gesundheit sprechen, wo andere mithören.
  • Mit dem Fenster im Rücken sitzen: Gegenlicht macht Gesicht und Hautstellen schwer erkennbar.
  • Eine Krankschreibung per Video fest einplanen: Die Praxis entscheidet, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
  • Eine Plattform aus einer Werbeanzeige buchen, ohne vorher behandelnde Person, Kosten und Erstattung zu prüfen.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Videosprechstunde eine App oder ein Konto?

Bei einer Kassenpraxis in Deutschland meist nicht. Laut Patienteninformation der KBV meldest du dich mit den Zugangsdaten der Praxis an, ohne ein eigenes Konto anzulegen. Es genügen ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und Internetverbindung. Was dein Videodienst genau braucht, steht in den Hinweisen, die dir die Praxis zusammen mit dem Termin schickt.

Wird das Gespräch aufgezeichnet?

Bei einer Videosprechstunde mit deiner Kassenpraxis in Deutschland nur, wenn du einwilligst. Das Gespräch bleibt vertraulich, die Übertragung ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und werbefrei. Achte trotzdem auf deine eigene Seite: Wer im selben Raum mithört, wird durch keine Verschlüsselung ausgeschlossen. Wähle deshalb einen Ort, an dem du ungestört sprechen kannst.

Woran erkenne ich, dass der Videodienst meiner Praxis geprüft ist?

In Deutschland darf eine Kassenpraxis für die Videosprechstunde nur einen zertifizierten Videodienst nutzen. Zertifiziert wird er von unabhängigen Stellen, nicht von der KBV selbst. Die KBV veröffentlicht aber eine Liste der zertifizierten Anbieter. Steht der Dienst aus deiner Einladung dort, erfüllt er die Vorgaben, etwa Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Werbefreiheit. In Österreich und der Schweiz fragst du die Praxis, welchen Dienst sie verwendet.

Was mache ich, wenn die Verbindung abbricht?

Öffne den Link erneut und warte im Online-Wartezimmer. Klappt das nicht, ruf die Praxis an oder warte auf einen Rückruf unter der Nummer, die du vorher angegeben hast. Deshalb lohnt es sich, die Telefonnummer schon bei der Terminvereinbarung zu hinterlegen und das Handy während der Sprechstunde in Reichweite zu haben, auch wenn du am Laptop sitzt.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. KBV: Videosprechstunde (Themenseite mit Liste der zertifizierten Videodienstanbieter)Quellenstand:
  2. KBV: Patienteninformation VideosprechstundeQuellenstand:
  3. Google Chrome-Hilfe: Kamera und Mikrofon in Chrome verwendenQuellenstand:
  4. Google Chrome-Hilfe: Kamera und Mikrofon in Chrome verwenden (Android)Quellenstand:
  5. BAG: TARDOC und ambulante PauschalenQuellenstand:
  6. BAG: Medizinalberuferegister MedRegQuellenstand:
  7. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Notrufnummern und Gesundheitsberatung 1450Quellenstand: