Ein Beispiel: Logo vorhanden, Eintrag fehlt
Fiktives Beispiel: Sabine aus Graz sucht abends ein rezeptfreies Mittel gegen Heuschnupfen. Ein Shop mit österreichischer Telefonnummer, niedrigen Preisen und einem Logo mit rot-weiss-roter Flagge wirkt passend. Nach dem Klick auf das Logo öffnet sich eine Liste, doch die Adresse im Browser gehört nicht zum BASG. Sabine ruft das Fernabsatzregister des BASG über ihr eigenes Lesezeichen auf: Der Shop steht nicht darin. Sie bestellt bei einer eingetragenen Apotheke und muss nicht herausfinden, wer hinter dem ersten Shop steckt.
Was zeigt das EU-Sicherheitslogo, und was nicht?
Seit dem 1. Juli 2015 sollen alle legal tätigen Online-Apotheken und Arzneimittelhändler in der EU ein gemeinsames Logo zeigen. Grundlage sind die Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014. Das Logo trägt die Flagge des Landes, in dem der Händler registriert ist. Laut EU-Kommission sind nur Flaggen von EU-Staaten sowie von Norwegen, Island und Liechtenstein erlaubt; ein Logo mit der EU-Flagge ist nicht echt.
Weil sich ein Bild leicht kopieren lässt, hat das Logo laut BfArM für sich allein keine Aussagekraft. Entscheidend ist der Klick: Er muss zum Eintrag des Händlers im amtlichen Register führen. In Österreich ist das Logo für Humanarzneimittel grün, für Tierarzneimittel blau.
Wie prüfst du das Logo Schritt für Schritt?
- Anklicken: Das Logo muss dich zur Behörde führen, die zur Flagge passt, für Deutschland zum BfArM, für Österreich zum BASG.
- Adresse prüfen: Beim deutschen Register beginnt die Adresse laut BfArM nach «https://» mit «versandhandel.dimdi.de/», mit dem Schrägstrich direkt nach «.de». Beim österreichischen Register endet der Domainname auf «.basg.gv.at», etwa «fernabsatzregister.basg.gv.at». Über das Schloss-Symbol kannst du zusätzlich das Zertifikat ansehen.
- Eintrag vergleichen: Der Eintrag im deutschen Register nennt Kontaktdaten, Webadressen und die zuständige Aufsichtsbehörde. Passen Name und Webadresse zum Shop?
- Über das Register einkaufen: Öffne die Apotheke über den Link im Eintrag, nicht über die Zurück-Taste oder ein noch offenes Fenster.
Tipp: Noch einfacher: Speichere das Register deines Landes als Lesezeichen und suche den Shop direkt dort, wie in Wichtige Dienste als geprüfte Lesezeichen speichern beschrieben.
Wer darf in Deutschland, Österreich und der Schweiz versenden?
Jeder EU-Staat legt laut EU-Kommission selbst fest, was online verkauft werden darf, und kann etwa den Onlineverkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel verbieten. Die Schweiz hat eigene Regeln.
| Land | Wo du prüfst | Was gilt | Logo |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Versandhandels-Register des BfArM | Versand nur mit behördlicher Erlaubnis (§ 43 AMG). Versandapotheken dürfen laut BfArM rezeptfreie und rezeptpflichtige Arzneimittel versenden, andere Arzneimittelhändler nur rezeptfreie. | deutsche Flagge |
| Österreich | Fernabsatzregister des BASG | Online nur zugelassene, rezeptfrei erhältliche Arzneimittel, nur von registrierten Apotheken (§ 59 Abs. 9 AMG). | grün, österreichische Flagge |
| Schweiz | Kanton; Swissmedic für Meldungen | Nur Versandapotheken mit kantonaler Bewilligung; für jede Bestellung ein ärztliches Rezept. | kein EU-Logo möglich |
Woran erkennst du einen unseriösen Arzneimittelshop?
BASG und Swissmedic nennen ähnliche Warnsignale. Schon eines genügt, um die Bestellung abzubrechen:
- kein Sicherheitslogo oder eines ohne passenden Registereintrag
- kein Impressum, keine vollständige Firmenadresse
- rezeptpflichtige Mittel ausdrücklich ohne Rezept
- Schwerpunkt auf Potenz-, Schlankheits- oder Haarwuchsmitteln, Werbung mit «100 % Garantie»
- automatische Nachlieferungen und wiederholte Abbuchungen ohne neue Bestellung
Gefälschte Arzneimittel enthalten laut BASG den angegebenen Wirkstoff oft gar nicht oder in falscher Konzentration und können verunreinigt sein. Viele solche Shops werben in sozialen Netzwerken; dazu passt Gesundheitswerbung im Feed: fünf Fragen vor dem Vertrauen.
Was gilt in der Schweiz bei Bestellungen im Ausland?
EU-Recht gilt in der Schweiz nicht automatisch. Swissmedic rät grundsätzlich vom Bezug von Arzneimitteln aus unsicheren Internetquellen ab. Privatpersonen dürfen höchstens einen Monatsbedarf für sich selbst einführen, nicht für andere. Hält der Zoll eine Sendung zurück, prüft Swissmedic den Fall. Kann die Sendung nicht freigegeben werden, erhältst du einen Vorbescheid und kannst dazu Stellung nehmen. Ware, die die Gesundheit gefährdet oder aus illegaler Quelle stammt, wird vernichtet. Den Aufwand der Behörde bezahlst du, und die Krankenkasse erstattet solche Käufe nicht.
Was tust du, wenn du schon bei einem fragwürdigen Shop bestellt hast?
Nimm ein Mittel unklarer Herkunft nicht ein, bevor du mit einer Apotheke oder deiner Ärztin gesprochen hast. Eine allgemeine Anleitung ersetzt diese Beratung nicht.
- Bewahre Webadresse, Bestellbestätigung und Zahlungsbeleg auf.
- Hast du Kartendaten eingegeben oder siehst du unerwartete Abbuchungen, hilft Kartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben.
- Melde den Shop: in Österreich an enforcement@basg.gv.at, in der Schweiz an medicrime@swissmedic.ch. Laut BASG wird jede Meldung über eine illegale Webseite geprüft.
Häufige Fehler
- Das Logo für einen Beweis halten, ohne es anzuklicken.
- Nach dem Klick nur auf das Aussehen der Registerseite achten statt auf die Adresszeile.
- Einen Apothekennamen im Register finden, ohne die Webadresse zu vergleichen.
- Einer lokalen Telefonnummer vertrauen: Illegale Seiten geben sich laut BASG oft als einheimische Anbieter aus.
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Häufige Fragen
Ist eine Online-Apotheke ohne EU-Logo unseriös?
In der EU sollen alle legal tätigen Versender das Logo zeigen; fehlt es, bestellst du besser anderswo. In der Schweiz ist das anders: Schweizer Versandapotheken können das EU-Logo nicht tragen, weil nur Flaggen von EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein erlaubt sind. Dort zählt die kantonale Bewilligung, und jede Bestellung braucht ein ärztliches Rezept.
Kann ich in Österreich rezeptpflichtige Medikamente online bestellen?
Nicht über den österreichischen Fernabsatz. Laut BASG dürfen online nur Arzneimittel abgegeben werden, die zugelassen sind und rezeptfrei verkauft werden dürfen. Registrierte Apotheken findest du im Fernabsatzregister des BASG. Wirbt ein Shop damit, dass du ohne Rezept bestellen kannst, zählt das BASG das zu den Warnsignalen illegaler Seiten.
Was bedeutet die Flagge im Logo?
Sie zeigt das Land, in dem der Händler registriert ist, und der Klick muss zum Register genau dieses Landes führen. Eine österreichische Versandapotheke trägt also die österreichische Flagge und steht im Fernabsatzregister des BASG, eine deutsche im Register des BfArM. Zeigt das Logo die EU-Flagge statt einer Landesflagge, ist es laut EU-Kommission nicht echt.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- EU-Kommission: EU-Logo für den Onlineverkauf von Arzneimitteln (englisch)Quellenstand:
- BfArM: EU-Sicherheitslogo (englische Fassung)Quellenstand:
- BfArM: Registered Online Medicine Retailers (englische Fassung)Quellenstand:
- Gesetze im Internet: § 43 Arzneimittelgesetz (Apothekenpflicht und Versand)Quellenstand:
- BASG: Arzneimittel im Internet – FernabsatzQuellenstand:
- BASG: Medikamentenkauf auf illegalen WebseitenQuellenstand:
- Swissmedic: Leitfaden Arzneimittel aus dem InternetQuellenstand:
- Swissmedic: Illegale ArzneimittelimporteQuellenstand:



