Reisen und Mobilität

Mit Schweizer Handyabo in die EU: Roaming-Kosten begrenzen

Skiwoche in Österreich, Badeferien in Italien oder ein Einkauf gleich hinter der Grenze: Mit einem Schweizer Handyabo bist du in der EU im Roaming, und die EU-Regel «Roaming zu Inlandspreisen» gilt für dich nicht. Seit 2021 geben dir aber Schweizer Regeln wie die Kostenlimite mehr Kontrolle. Hier vergleichst du deine Möglichkeiten und stellst Abo und Handy so ein, dass die Rechnung keine Überraschung bringt.

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Skier lehnen an einem Holzzaun, davor hält eine behandschuhte Hand ein Smartphone, im Hintergrund verschneite Berge.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Alle mit einem Abo oder Prepaid-Angebot eines Schweizer Anbieters
Zeitbedarf
20 Minuten vor der Reise
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Handy, Zugang zum Kundenkonto oder zur App deines Anbieters
Gilt für
Schweizer Abos auf Reisen in EU und EWR, Grenzregionen der Schweiz

Das Wichtigste zuerst

  • Mit einem Schweizer Abo gilt in der EU kein Roaming zu Inlandspreisen: Was du zahlst, legt dein Tarif fest.
  • Prüfe vor der Reise, ob dein Abo EU-Roaming enthält, buche sonst eine Roaming-Option und setze die Kostenlimite auf einen Betrag, den du verkraftest.
  • Schalte Datenroaming aus, wenn du es nicht brauchst, auch zu Hause in Grenznähe.

Ein Beispiel: Seraina plant ihre Skiwoche

Fiktives Beispiel: Seraina aus Chur fährt mit zwei Freundinnen für eine Skiwoche nach Vorarlberg. Ihr Abo enthält kein Roaming. Eine Woche vor der Abreise öffnet sie die App ihres Anbieters.

Dort steht ihre Kostenlimite für Roaming: 200 Franken pro Monat. Sie senkt sie auf 60 Franken, bucht eine Roaming-Option mit Daten für die EU und legt den Start auf den Anreisetag. Die Combox schaltet sie für die Ferienwoche aus. Im Hotel nutzt sie das WLAN, auf der Piste die Option.

Ihre Freundin Nina aus Buchs im St. Galler Rheintal erhält eines Abends zu Hause eine SMS mit Roamingpreisen: Ihr Handy hat sich in ein ausländisches Netz eingebucht. Sie schaltet Datenroaming aus und erst in Österreich wieder ein, wo ihre gebuchte Option gilt.

Warum gilt «Roaming zu Inlandspreisen» nicht für dein Schweizer Abo?

Die Regel «Roaming zu Inlandspreisen», englisch «Roam like at home», ist in der EU-Roamingverordnung (EU) 2022/612 geregelt, deren Geltung bis 2032 festgelegt ist. Sie schützt Kundinnen und Kunden von Anbietern aus der EU. Laut dem EU-Portal «Ihr Europa» gilt sie in allen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Moldau und der Ukraine. Andere Länder deckt sie nicht ab.

Die Schweiz macht nicht mit. Laut dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) liessen sich Roamingpreise für Endkunden nur regulieren, wenn ein internationales Abkommen die Vorleistungspreise zwischen den Anbietern regelt. Ein solches Abkommen gibt es derzeit nicht (BAKOM-Seite vom 16. Januar 2025). Was du in Deutschland oder Spanien zahlst, bestimmt also dein Schweizer Anbieter. Laut der Schlichtungsstelle ombudscom kosten SMS, Anrufe und Internet im Ausland ein Mehrfaches des Inlandpreises.

Länderbox: welche Roamingregel für welches Abo gilt (Stand: 18. Oktober 2026)
Abo ausUnterwegs in der EUUnterwegs in der Schweiz
SchweizKeine EU-Regel: Preis laut Tarif, geschützt durch Kostenlimite, Info-SMS und weitere Schweizer Regeln seit 2021Inlandstarif; in Grenznähe kann sich das Handy in ein ausländisches Netz einbuchen
Deutschland, Österreich und andere EU-LänderRoaming zu Inlandspreisen in EU, EWR, Moldau und UkraineKein Roaming zu Inlandspreisen, Preis laut Tarif; die EU-Roamingverordnung verlangt aber auch hier eine Info-SMS und in der Regel eine voreingestellte Kostengrenze für Daten

Wer mit einem deutschen oder österreichischen Abo in die Schweiz reist, findet die Regeln für die andere Richtung im Ratgeber Roaming in Europa: wo es gratis bleibt und wo es teuer wird.

Welche Schutzregeln hast du mit einem Schweizer Abo?

Mit dem revidierten Fernmeldegesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2021, gelten eigene Schweizer Roamingregeln (Art. 12abis FMG und Art. 10a bis 10d der Verordnung über Fernmeldedienste); für einen Teil davon galt laut den Erläuterungen des UVEK eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Sie senken keine Preise, machen die Kosten aber sichtbar und begrenzbar.

  • Info-SMS: Bei jedem Auslandaufenthalt schickt dir dein Anbieter ohne Verzögerung eine kostenlose, leicht verständliche SMS mit den maximalen Kosten für Anrufe, SMS und Daten.
  • Kostenlimite: Beim Vertragsabschluss wird eine Kostenlimite für Roaming festgelegt. Du kannst sie jederzeit anpassen. Laut den Erläuterungen des UVEK zur Verordnung wird Roaming gesperrt, sobald die Limite erreicht ist.
  • Genaue Abrechnung: Roaming wird sekunden- bzw. kilobytegenau abgerechnet.
  • Roaming-Optionen: Den Startzeitpunkt einer Option wählst du frei, und ihr Guthaben verfällt während 12 Monaten nicht. Kaufen kannst du sie laut den Erläuterungen auch, ohne dass Datenroaming eingeschaltet ist.
  • Flugzeug und Schiff: Roaming ist dort standardmässig gesperrt und lässt sich unabhängig von den übrigen Roamingdiensten ein- und ausschalten. Laut den Erläuterungen gilt das auch für Verbindungen über Satellit, und deren Kosten zählen zur Kostenlimite.
  • Freie Wahl: Dein Anbieter darf dir nicht aktiv erschweren oder verunmöglichen, im Ausland Roamingdienste anderer Anbieter zu nutzen.

Eine gesetzliche Preisobergrenze für Roaming gibt es in der Schweiz nicht. Die Kostenlimite ist deshalb dein wichtigstes Werkzeug.

Abo-Roaming, Option oder Reise-eSIM: welcher Weg passt zu deiner Reise?

Die Wege unterscheiden sich darin, wie du zahlst, ob deine Schweizer Nummer erreichbar bleibt und wie gut du die Kosten im Griff hast. Die ombudscom rät, zuerst die Auslandstarife des eigenen Anbieters anzusehen und eine Option zu prüfen. Wer regelmässig im selben Land ist, kann dort ein zusätzliches Abo zum Lokaltarif lösen.

Vergleich: Wege zu mobilem Internet in der EU mit einem Schweizer Abo
WegSo zahlst duDeine Schweizer NummerPasst, wenn …Darauf achtest du
Roaming im Abo enthaltenIm Monatspreis, im Rahmen des InklusivvolumensErreichbardu oft und kurz in der EU bistWelche Länder und wie viel Volumen enthalten sind, was danach gilt
Roaming-Option deines AnbietersEinmalpreis im VorausErreichbardu eine bestimmte Reise planstStarttag frei wählen, Guthaben mindestens 12 Monate gültig, Ländergruppe prüfen
Standardtarif ohne OptionPro Sekunde bzw. Kilobyte nach TarifErreichbardu nur ausnahmsweise kurz telefonierstDeutlich höhere Preise als im Inland; nur die Kostenlimite bremst
Reise-eSIM eines anderen AnbietersDatenpaket im VorausErreichbar nur, wenn die Schweizer SIM eingeschaltet bleibtdu viele Daten brauchst und kein EU-Roaming im Abo hastDatenroaming der Schweizer SIM aus; Bedingungen der eSIM lesen
Zusätzliches Abo im ReiselandLokaltarif des LandesZusätzliche lokale Nummerdu regelmässig ins selbe Land fährstVertragsdauer und Kündigung dort
Nur WLAN, Datenroaming ausKeine Roamingkosten für DatenAnrufe und SMS bleiben möglich, nach Tarifdu unterwegs kaum Daten brauchstKarten und Tickets vorher herunterladen

Fünf Fragen vor der Entscheidung

  1. Enthält dein Abo bereits Roaming für die EU, und gilt es für alle Länder deiner Reise?
  2. Wie viele Tage bist du unterwegs, und wofür brauchst du Daten: Karten, Fahrpläne, Messenger, Skigebiets-App?
  3. Musst du unter deiner Schweizer Nummer erreichbar sein, etwa für SMS-Codes deiner Bank?
  4. Fährst du regelmässig ins selbe Nachbarland?
  5. Wie viel darfst du schlimmstenfalls ausgeben? Dieser Betrag ist deine Kostenlimite.

Willst du ein Datenpaket eines anderen Anbieters prüfen, hilft dir Reise-eSIM kaufen: Angebote vergleichen und Fallen vermeiden beim Vergleich und bei der Einrichtung.

Wie stellst du Kostenlimite, Option und Handy vor der Abreise ein?

  1. Öffne das Kundenkonto oder die App deines Anbieters, prüfe die Kostenlimite und setze sie auf den Betrag, den du höchstens ausgeben willst.
  2. Enthält dein Abo kein Roaming für die EU, buche eine Option und wähle als Start den ersten Reisetag.
  3. Schalte die Combox vor der Reise aus. Das Abhören aus dem Ausland kann laut BAKOM Roamingkosten auslösen, laut ombudscom auch jede Aufnahme.

iPhone: Datenroaming ausschalten

  1. Öffne Einstellungen › Mobilfunk (je nach Gerät «Mobile Daten»).
  2. Aktiviere «Mobile Daten» und tippe auf «Datenoptionen». Bei Dual-SIM tippst du zuerst auf die Nummer, die du ändern möchtest.
  3. Schalte «Datenroaming» aus. Für eine gebuchte Option schaltest du es am Reiseziel wieder ein und übernimmst die Einstellungen, die dein Anbieter vorschlägt.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.apple.com

Android (Google Pixel): Roaming ausschalten

  1. Öffne Einstellungen › Netzwerk & Internet › SIM-Karten.
  2. Schalte «Roaming» aus. Diese Option lässt zu, dass dein Smartphone Daten über die Mobilfunknetze anderer Anbieter sendet.
  3. Unter «Netzwerk» kannst du bei Bedarf das Netz deines Anbieters aus der Liste verfügbarer Netzwerke auswählen.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com

Laut Google variieren die Optionen je nach Smartphone und Android-Version. Bei anderen Herstellern heissen die Menüs oft anders; die Hilfe deines Geräteherstellers nennt den Weg.

Tipp: Datenroaming betrifft nur mobile Daten. Was Anrufe und SMS kosten, steht in der Info-SMS. Bankcodes per SMS kommen weiterhin auf deine Schweizer Nummer. Wie du solche Zugänge vor der Reise ordnest, zeigt Vor einer Reise: digitale Zugänge und Ersatzwege vorbereiten.

Grenzfallen: warum roamt dein Handy manchmal zu Hause?

Mobilfunknetze enden nicht genau an der Landesgrenze. Laut BAKOM kann sich ein Handy in Grenznähe unfreiwillig in ein ausländisches Netz einbuchen. Das kann etwa in Basel, Genf, im Tessin oder im Rheintal passieren. Dann zählt der Roamingtarif, obwohl du in der Schweiz bist.

Das BAKOM rät, dann die Funktion «Roaming» in den Einstellungen auszuschalten. Bei manchen Abos ist Datenroaming bereits standardmässig gesperrt. Ein Warnzeichen ist die Info-SMS: Kommt sie, obwohl du zu Hause bist, ist dein Handy in einem fremden Netz.

Sonderfälle mit Schweizer Abo
SituationWas giltWas du tun kannst
Zu Hause in GrenznäheEinbuchung ins ausländische Netz möglich, dann gilt der RoamingtarifRoaming ausschalten, solange du in der Schweiz bist
Flugzeug, Schiff, SatellitStandardmässig gesperrt; nach dem Freischalten zählen die Kosten zur KostenlimiteGesperrt lassen oder nur bewusst und kurz freischalten
Combox im AuslandAbhören und Aufnahmen können Roamingkosten auslösenVor der Reise vorübergehend ausschalten
Häufige Fahrten ins selbe LandJede Fahrt läuft über deinen RoamingtarifZusätzliches Abo im Nachbarland prüfen

Was tust du, wenn die Rechnung trotzdem zu hoch ist?

Bewahre Info-SMS, Rechnung und einen Screenshot deiner Kostenlimite auf. Das BAKOM empfiehlt bei einer unerwartet hohen Rechnung zuerst das Gespräch mit dem Anbieter. Hilft das nicht, kannst du eine Schlichtung bei der ombudscom beantragen, die im Auftrag des BAKOM vermittelt.

  • Du musst zuerst eine Einigung mit dem Anbieter versucht haben und das belegen.
  • Der letzte Kontakt in der strittigen Sache darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen.
  • Zur selben Sache darf kein Gericht und kein Schiedsgericht befasst sein oder gewesen sein.
  • Die Behandlungsgebühr beträgt 20 Franken.

Bei hohen Beträgen hilft eine Beratungsstelle, deinen Einzelfall einzuschätzen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass «Roaming zu Inlandspreisen» auch mit einem Schweizer Abo gilt.
  • Die Kostenlimite beim Vertragsabschluss grosszügig setzen und danach nie mehr ansehen.
  • Eine Roaming-Option zu früh starten lassen, sodass ein Teil der Laufzeit vor der Reise verstreicht.
  • Zu Hause in Grenznähe Datenroaming eingeschaltet lassen und die Info-SMS übersehen.
  • Die Combox eingeschaltet lassen, obwohl Abhören und Aufnahmen im Ausland kosten.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Gilt «Roam like at home» in der EU auch mit einem Schweizer Abo?

Nein. Die EU-Regel schützt Kundinnen und Kunden von Anbietern aus der EU. Mit einem Schweizer Abo zahlst du in der EU, was dein Tarif vorsieht; eine Schweizer Preisobergrenze gibt es nicht. Ob dein Abo Roaming für die EU enthält und für welche Länder, steht im Tarifblatt oder im Kundenkonto. Prüfe das vor jeder Reise.

Was passiert, wenn ich meine Kostenlimite erreiche?

Dann wird Roaming gesperrt, so steht es in den Erläuterungen des UVEK zur Verordnung. Du kannst die Limite beim Anbieter jederzeit ändern. Setzt du sie tiefer als den schon verbrauchten Betrag, wird der Zugang so rasch wie technisch möglich gesperrt. Die Limite gilt pro Abrechnungsperiode. Plane einen Puffer ein, wenn du unterwegs auf Daten angewiesen bist.

Wie verhindere ich Roaming zu Hause in Grenznähe?

Das BAKOM rät, die Funktion «Roaming» in den Einstellungen auszuschalten, solange du in der Schweiz bist. Ein Warnzeichen ist die Info-SMS mit Roamingpreisen, obwohl du nicht verreist bist. Auf einem Google Pixel kannst du unter «Netzwerk» zudem das Netz deines Anbieters wählen. Vor einer Reise schaltest du Roaming wieder ein, wenn du es brauchst.

Lohnt sich eine Reise-eSIM für Ferien in der EU?

Das hängt von deinem Abo ab. Enthält es kein EU-Roaming und brauchst du viele Daten, vergleiche den Gesamtpreis einer Reise-eSIM mit einer Option deines Anbieters. Unter deiner Schweizer Nummer bist du nur erreichbar, solange die Schweizer SIM eingeschaltet bleibt. Lass Datenroaming auf der Schweizer SIM ausgeschaltet, wenn die Daten über die eSIM laufen.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. BAKOM, Bundesamt für Kommunikation: RoamingQuellenstand:
  2. UVEK: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz, erläuternder Bericht vom 26. Oktober 2020 (Roaming, Art. 10a–10d FDV)Quellenstand:
  3. ombudscom, Schlichtungsstelle Telekommunikation: AuslandsaufenthaltQuellenstand:
  4. ombudscom: Schlichtungsverfahren, Voraussetzungen und GebührQuellenstand:
  5. Ihr Europa (EU): Roaming – Smartphone-Nutzung in der EUQuellenstand:
  6. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/612 über das Roaming (Englisch)Quellenstand:
  7. Apple Support (CH): Informationen zu Optionen für mobiles Datenroaming für das iPhone und iPadQuellenstand:
  8. Pixel-Hilfe: Auf Pixel Verbindungen zu Mobilfunknetzen herstellenQuellenstand: