Ein Beispiel aus dem Alltag
Fiktives Beispiel: Jonas aus Augsburg besucht über Weihnachten Freunde in Zürich und fährt im Februar zum Skifahren nach Tirol. Er sucht nach «Vignette Schweiz kaufen» und landet auf einer gepflegten Seite mit Countdown und einem Preis in Euro, der klar über den offiziellen 40 Franken liegt.
Jonas bricht ab, tippt via.admin.ch selbst ein, zahlt dort genau CHF 40 und bekommt die Bestätigung per E-Mail. Die österreichische Jahresvignette kauft er am selben Abend im Mautshop der ASFINAG. Bis zur Fahrt nach Tirol sind es Wochen, die 18-Tage-Frist stört ihn also nicht.
Welche Seiten sind die offiziellen Verkaufsstellen?
In Österreich verkauft die ASFINAG die digitale Vignette im Mautshop und in ihrer kostenlosen App. Daneben nennt sie Verkaufsstellen wie ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, Tankstellen und Trafiken. Auf Autobahnen und Schnellstrassen brauchen alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiger Gesamtmasse eine Vignette.
In der Schweiz ist der offizielle Onlineweg das Via-Portal des BAZG unter via.admin.ch; auch e-vignette.ch führt dorthin. Offizielle Vertriebspartner für die E-Vignette hat das BAZG nicht. Die Schweizer Klebevignette gibt es weiterhin, etwa bei Poststellen, den meisten Tankstellen und beim TCS.
| Land | Offizieller Onlineweg | Gültig ab (online gekauft) | Kennzeichen korrigieren |
|---|---|---|---|
| Österreich | Mautshop und App der ASFINAG; 1 Tag, 10 Tage, 2 Monate, Jahr | Privatkauf: Jahres- und 2-Monats-Vignette ab dem 18. Tag nach dem Kauf, 1- und 10-Tages-Vignette sofort | vor Beginn der Gültigkeit kostenlos im ASFINAG-Konto, danach nur bei der Jahresvignette (18 Euro) |
| Schweiz | Via-Portal des BAZG (via.admin.ch), CHF 40 ohne Gebühren | sofort nach dem Kauf | Schweizer Schild einmal im Ticket, ausländisches einmal innert 24 Stunden |
Woran erkennst du einen Vermittler mit Aufpreis?
Bei der E-Vignette dürfen Drittanbieter laut BAZG Zuschläge verlangen, sofern sie sich klar als unabhängig zu erkennen geben und ihre Kosten aufschlüsseln. Bei der Klebevignette sind Zuschläge grundsätzlich nicht zulässig. Wegen der Betrugsgefahr im Internet empfiehlt das BAZG, nur bei vertrauenswürdigen Anbietern oder im offiziellen Webshop zu kaufen.
- Preis: Beim BAZG kostet die E-Vignette genau CHF 40. Jede «Servicegebühr» zeigt dir, dass du nicht im offiziellen Shop bist.
- Adresse: Der Schweizer Shop liegt unter via.admin.ch. Für Österreich öffnest du die Website der ASFINAG selbst und gehst von dort in den Mautshop.
- Unabhängigkeit: Fehlt der Hinweis oder steht er versteckt im Kleingedruckten, schliesse die Seite.
- Zahlungsaufforderungen: Das BAZG warnt vor gefälschten Seiten und E-Mails, die Zahlungsdaten neu verlangen. Es fordert nie per E-Mail dazu auf, Zahlungsinformationen zu bestätigen.
In der Suchmaschine hilft ein Blick auf die Kennzeichnung: Laut dem EU-Portal «Ihr Europa» müssen Websites in der EU klar angeben, wenn ein Suchergebnis gesponsert ist, meist mit «Gesponsert» oder «Werbung». Falsche Countdown-Zähler nennt die EU als Beispiel für manipulatives Webdesign («Dark Patterns»). Am einfachsten ist ein Lesezeichen, das du einmal auf der richtigen Seite anlegst: Wichtige Dienste als geprüfte Lesezeichen speichern. Dasselbe Muster mit teuren Zwischenhändlern gibt es bei Behördenanträgen: teure Vermittlerseiten erkennen.
Wie kaufst du die Schweizer E-Vignette im Via-Portal?
Via-Portal des BAZG (Browser am Computer oder Handy)
- Gib via.admin.ch selbst in die Adresszeile ein und öffne den Shop.
- Wähle Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild.
- Wähle beim Kauf bei Bedarf «öffentlich einsehbar», etwa wenn ihr ein Auto teilt und andere sehen sollen, ob schon eine E-Vignette besteht.
- Gib beim Bezahlen deine E-Mail-Adresse an. Die Bestätigung kommt innert weniger Minuten, sonst schau im Spam-Ordner nach.
- Speichere den PDF-Beleg mit der Referenznummer. Ohne Registrierung stellst du Tickets damit über «+ Importieren» wieder her.
- Zum Korrigieren: Icon «Tickets» rechts oben › Stiftsymbol › «Kontrollschild ändern».
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: bazg.admin.ch
Was tun, wenn beim Kennzeichen etwas nicht stimmt?
Bei der Schweizer E-Vignette korrigierst du ein Schweizer Kontrollschild einmal im Ticket, ein ausländisches einmal innert 24 Stunden nach dem Kauf. Falsch gesetzte Bindestriche oder Leerschläge musst du laut BAZG nicht korrigieren.
Auf ein neues Kontrollschild wechseln kannst du nur, wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben, etwa nach einem Umzug, und nur mit Belegen. Geld zurück gibt es grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Doppelkauf oder doppelter Belastung, beantragt über das Kontaktformular des BAZG. Einen Fehlkauf erstattet das BAZG nicht.
In Österreich änderst du das Kennzeichen vor Beginn der Gültigkeit kostenlos in deinem ASFINAG-Konto; hast du über einen Partner wie den ADAC gekauft, änderst du es dort. Danach geht das nur noch bei der Jahresvignette, gegen 18 Euro Aufwandersatz.
Tipp: Lies das Kennzeichen vom Fahrzeugschein, Zulassungsschein oder Fahrzeugausweis ab, nicht aus dem Gedächtnis. 0 und O oder 1 und I sind beim Tippen schnell verwechselt.
Wann solltest du die Vignette 2027 kaufen?
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. Dezember 2026 | Die Jahresvignette 2027 gilt ab diesem Tag in beiden Ländern. |
| 31. Januar 2027 | Letzter Tag der Jahresvignette 2026. |
| 31. Januar 2028 | Letzter Tag der Jahresvignette 2027, nach 14 Monaten. |
In Österreich kommt die 18-Tage-Frist dazu: Kaufst du privat im Mautshop oder in der App eine Jahres- oder 2-Monats-Vignette, dann mindestens 18 Tage vor der ersten Fahrt. An Mautstellen, ASFINAG-Automaten und bei Vertriebspartnern gilt diese Frist nicht.
Schon bei einem Vermittler gekauft: wohin mit Fragen?
Ein Kauf bei einem Wiederverkäufer ist nicht automatisch ungültig. Prüfe, ob du einen Beleg mit Kennzeichen, Land und Laufzeit erhalten hast. Irreführend kann laut EU nicht nur eine falsche Angabe sein, sondern auch das Verschweigen wichtiger Informationen. In der Schweiz gelten diese EU-Regeln nicht automatisch.
| Situation | Anlaufstelle | Hinweis |
|---|---|---|
| Tippfehler bei der österreichischen Vignette | dein ASFINAG-Konto | vor Beginn der Gültigkeit kostenlos |
| Doppelkauf der E-Vignette | Kontaktformular des BAZG | Quittungen beilegen |
| Ärger mit einem Vermittler aus der EU | nationaler Verbraucherverband, bei Fällen über die Grenze das Netz der Europäischen Verbraucherzentren | Rechnung und Screenshots aufheben |
| Kartendaten auf einer gefälschten Seite eingegeben | dein Kartenanbieter | sofort, über den bekannten Weg |
Was du nach einer Eingabe von Kartendaten tust, zeigt Kartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fehler
- Den ersten Suchtreffer für den offiziellen Shop halten, obwohl die Adresse weder zur ASFINAG noch zu admin.ch gehört.
- Die österreichische Jahresvignette erst am Vorabend im Mautshop kaufen und die 18-Tage-Frist übersehen.
- Das falsche Zulassungsland wählen oder beim Kennzeichen 0 und O verwechseln.
- Auf eine E-Mail reagieren, die Zahlungsdaten für die Vignette «bestätigen» will.
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Häufige Fragen
Ab wann gilt die Vignette 2027 in Österreich und der Schweiz?
Die Jahresvignette 2027 gilt in beiden Ländern vom 1. Dezember 2026 bis zum 31. Januar 2028, also 14 Monate. Die Schweizer E-Vignette ist sofort nach dem Kauf gültig. In Österreich gilt eine privat im Mautshop oder in der App gekaufte Jahres- oder 2-Monats-Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf.
Gibt es 2027 noch eine Klebevignette?
In Österreich nicht: Laut ASFINAG gibt es ab 2027 nur noch die digitale Vignette, die Klebevignette 2026 ist die letzte. Du kaufst sie im Mautshop, in der App oder bei einem Vertriebspartner vor Ort, dort ohne 18-Tage-Frist. In der Schweiz bleibt die Klebevignette neben der E-Vignette erhältlich, beide kosten CHF 40.
Kann ich die E-Vignette auf ein neues Kontrollschild übertragen?
Nur wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben, etwa nach einem Umzug oder wenn ein Schild verloren ging. Bei Firmengründungen oder Übernahmen geht das laut BAZG nicht. Den Wechsel beantragst du im Ticket über «Kontrollschild ändern» und legst Belege bei, etwa den alten und den neuen Fahrzeugausweis. Setzt du das Fahrzeug ausser Verkehr, gibt es kein Geld zurück.
Brauche ich in der Schweiz für den Anhänger eine eigene Vignette?
Ja, Anhänger sind laut BAZG ebenfalls abgabepflichtig, ausser sie unterliegen der Schwerverkehrsabgabe. Anhänger, die ein Motorrad zieht, sind befreit. Grundsätzlich brauchen Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen eine Vignette. Prüfe also vor einer Fahrt mit Wohnwagen, ob du eine zweite Vignette brauchst.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- BAZG: FAQ Vignette und E-Vignette – ErwerbQuellenstand:
- BAZG: Elektronische Vignette via Portal kaufenQuellenstand:
- ASFINAG HelpCenter: VignetteQuellenstand:
- ASFINAG HelpCenter: KennzeichenänderungQuellenstand:
- ASFINAG: FAQ Vignette (englisch)Quellenstand:
- Europäische Union, Ihr Europa: Unlautere GeschäftspraktikenQuellenstand:



