Kinder und Jugendliche online

Smartwatch und Tracker fürs Kind: Ortung ja, Abhören nein

Ein Knopf für den Anruf nach Hause, ein Punkt auf der Karte: Für viele Familien ist die Kinderuhr der Zwischenschritt vor dem ersten Smartphone. Die Geräte unterscheiden sich aber stark darin, was sie aufzeichnen und wohin sie Daten schicken. Dieser Ratgeber hilft dir beim Vergleichen und beim Gespräch mit deinem Kind.

eu. infopoint · Mit KI-Unterstützung erstellt · Quellen geprüft am

Kinderhandgelenk mit einer bunten Smartwatch ohne Logo auf einem Spielplatz, der Hintergrund ist unscharf.
KI-generiertes Bild; kein realer Vorfall und keine echte Benutzeroberfläche.
Für wen
Eltern und Erziehende von Kindern im Schulalter
Zeitbedarf
ein Abend für Vergleich und Einrichtung
Schwierigkeit
leicht
Du brauchst
Produktbeschreibung und Datenschutzerklärung der Uhr, dein Smartphone
Gilt für
DE, AT, CH; Kinderuhren, GPS-Tracker, Apple Watch

Das Wichtigste zuerst

  • Wähle eine Uhr oder einen Tracker mit Anrufen, Nachrichten und Ortung, aber ohne Abhörfunktion: In Deutschland sind solche Kinderuhren laut Bundesnetzagentur verboten.
  • Prüfe vor dem Kauf, wo Standortdaten gespeichert werden, und ersetze Standardpasswörter.
  • Legt gemeinsam fest, wann geortet wird, und sag es deinem Kind.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Fiktives Beispiel: Miriam aus Freiburg möchte, dass ihr Sohn Luis (8) nach dem Fussballtraining allein nach Hause gehen kann. Im Onlineshop findet sie eine günstige Kinderuhr mit SIM-Karte. In der Beschreibung stehen neben Ortung und Telefonie auch «Voice-Monitoring» und der Satz, die Eltern-App könne unbemerkt in die Umgebung der Uhr hineinhören.

Miriam bestellt nicht. Sie vergleicht zwei Modelle ohne diese Funktion, liest nach, wo die Standortdaten gespeichert werden, und setzt sich mit Luis zusammen. Gemeinsam halten sie fest: Die Uhr kommt an Trainingstagen mit. Miriam schaut nur auf die Karte, wenn Luis nicht wie verabredet anruft. Luis darf jederzeit fragen, was die App anzeigt.

Smartwatch, GPS-Tracker oder Anhänger: Was passt zu euch?

Saferinternet.at unterscheidet Ortungs-Apps auf dem Smartphone, GPS-Tracker am Rucksack oder an einer Kette und Kinder-Smartwatches, die zusätzlich zum Beispiel Sicherheitszonen festlegen können. Laut SCHAU HIN! haben Kinderuhren meist keinen Internetzugang. Die Kontakte, mit denen das Kind telefonieren kann, hinterlegen die Eltern vorab.

Gerätetypen im Vergleich
GerätetypWas er typischerweise kannWas du vor dem Kauf klärst
Kinder-Smartwatch mit SIM-KarteAnrufe mit vorab gespeicherten Kontakten, Ortung, je nach Modell SicherheitszonenFolgekosten für SIM-Karte und Anrufe, Speicherort der Daten, keine Abhörfunktion
GPS-Tracker am Rucksack oder an einer KetteZeigt den Standort in einer Eltern-AppWer die Positionen sieht, wie lange sie gespeichert bleiben, was bei leerem Akku passiert
Smartwatch eines grossen Herstellers mit FamilienfunktionBei der Apple Watch für Kinder ohne eigenes iPhone: Anrufe, Nachrichten, StandortfreigabePassendes iPhone der Eltern, Mobilfunktarif, Verfügbarkeit im Land und beim Anbieter
Bluetooth-Anhänger, etwa AirTagLaut Apple dafür gedacht, persönliche Gegenstände wiederzufinden, nicht Personen zu ortenOb du einen Gegenstand suchst oder dein Kind erreichen willst

Entscheidungsfragen vor dem Kauf

  • Braucht ihr Ortung, oder reicht es, dass dein Kind dich anrufen kann?
  • Welche Funktionen braucht dein Kind wirklich? Alles, was niemand nutzt, bleibt besser ausgeschaltet.
  • Wer bekommt Zugriff auf die Eltern-App?
  • Wie lange liefert der Hersteller Sicherheitsupdates? Laut BSI sollten Hersteller sie langfristig anbieten.
  • Was kostet der Betrieb? Saferinternet.at erinnert an Folgekosten, etwa für SIM-Karte und Anrufe.

Warum ist die Abhörfunktion tabu?

Manche Kinderuhren bieten eine Funktion, mit der Eltern über die App unbemerkt in die Umgebung des Kindes hineinhören. Betroffen sind dann nicht nur das Kind, sondern auch Lehrpersonen, Freundinnen und Freunde, die nichts davon wissen. Die Bundesnetzagentur stuft solche Uhren als verbotene Telekommunikationsanlagen ein (Verbraucherinformation, Stand Juli 2024): Sie sind sendefähig, als Alltagsgegenstand verkleidet und zum unbemerkten Abhören geeignet und bestimmt. Erkennbar ist die Funktion laut Bundesnetzagentur an Begriffen wie «voice monitoring», «Babyphonefunktion», «one-way-conversation» oder «Monitorrufnummer» in Anleitung oder App.

Rechtsgrundlage ist § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Er verbietet, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen oder einzuführen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und deshalb oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort anderer unbemerkt abzuhören. Dazu bestimmt ist eine Anlage laut Gesetz insbesondere, wenn die Abhörfunktion für die Betroffenen nicht eindeutig erkennbar ist. Ein normaler Anruf, den dein Kind selbst annimmt, ist etwas anderes: Es weiss, dass jemand zuhört.

Abhörfunktion und Ortung: die Lage in DE, AT und CH
LandWas giltWo du dich informierst
DeutschlandKinderuhren mit Abhörfunktion gelten laut Bundesnetzagentur als verbotene Telekommunikationsanlagen (Stand Juli 2024); § 8 TDDDG verbietet Besitz, Verkauf und Einfuhr. Die Ortung selbst ist kein Verbotsthema, aber eine Datenschutzfrage.Bundesnetzagentur, BSI, SCHAU HIN!
ÖsterreichLaut Saferinternet.at (Stand 2018) enthält das österreichische Telekommunikationsgesetz keine vergleichbare Bestimmung wie Deutschland; heimliches Abhören kann aber strafrechtliche Folgen haben. Die Stelle rät, keine Uhren mit Abhörfunktion zu kaufen.Saferinternet.at, Rat auf Draht
SchweizEigene Regeln, nicht EU-Recht. Laut EDÖB können verdeckte Datenbeschaffungen gegen das Strafgesetz verstossen (Art. 179bis bis 179quater StGB). Kinder können nicht rechtswirksam in die Bearbeitung ihrer Daten zur eigenen Überwachung einwilligen.Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten rechtlichen Frage hilft eine Beratungsstelle oder Fachperson.

Wo landen Standort, Kontakte und Sprachnachrichten?

Eine Kinderuhr sammelt mehr als einen Punkt auf der Karte: Standortverläufe, Kontakte, Sprach- und Textnachrichten, je nach Modell auch Gesundheitsdaten. Das BSI nennt Standort- und Gesundheitsdaten als typische Daten von Wearables. Fehlt die Verschlüsselung, sind Übertragungen laut BSI anfällig für Manipulation und Ausspähung. SCHAU HIN! warnt, dass Hacker je nach Modell leicht auf Standort- und Kontaktdaten zugreifen können.

Viele Funktionen laufen über die Server des Anbieters. Der EDÖB rät zu prüfen, wo diese Daten bearbeitet werden und unter welchen Bedingungen. Bei Anbietern im Ausland lohnt sich aus Schweizer Sicht die Frage, ob es eine Vertretung in der Schweiz gibt.

Diese Fragen sollte die Datenschutzerklärung beantworten

  • Welche Daten erhebt die Uhr, wo werden sie gespeichert, und werden sie mit anderen geteilt?
  • Sind Übertragung und Speicherung verschlüsselt?
  • Nutzt der Anbieter die Daten nur für die Funktion, die du willst? Gesundheitsdaten für Marketing zu nutzen, braucht nach Schweizer Recht laut EDÖB eine ausdrückliche Einwilligung.
  • Wie lange bleibt der Standortverlauf gespeichert, und kannst du ihn selbst löschen?
  • Wie lange gibt es Sicherheitsupdates?

Fehlen klare Antworten, frag beim Hersteller nach, wie die Daten geschützt sind, wie es das BSI empfiehlt. Bleibt die Antwort aus, ist auch das eine Information.

Gleich nach dem Auspacken

  • Voreingestellte PIN und Passwörter ersetzen, wo möglich mit Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Automatische Updates einschalten.
  • Bluetooth nur bei Bedarf aktiv lassen, die Kopplung zu Hause vornehmen.
  • Berechtigungen der Eltern-App prüfen, auch nach jedem Update: siehe Berechtigungen bewusst prüfen.

Wie richtest du eine Apple Watch für ein Kind ohne iPhone ein?

Apple nennt die Funktion «Apple Watch For Your Kids» (früher Familienkonfiguration). Du brauchst laut Apple eine Apple Watch Series 4 oder neuer mit Mobilfunk oder eine Apple Watch SE oder neuer mit Mobilfunk, watchOS 7 oder neuer und für die Einrichtung ein iPhone 6s oder neuer mit iOS 14 oder neuer. Dazu kommen dein eigener Apple Account mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, ein Apple Account für dein Kind und eine Familienfreigabe, in der du Organisator oder Elternteil bist.

Für die Einrichtung selbst ist kein Mobilfunktarif nötig, für einige Funktionen aber schon, und nicht jeder Mobilfunkanbieter unterstützt die Funktion. In einigen Ländern, zum Beispiel Italien, bietet Apple die Funktion nicht an.

Apple Watch für ein Familienmitglied einrichten (iPhone der Eltern)

  1. Ist die Uhr nicht neu, lösche sie zuerst. Halte zum Einschalten die Seitentaste gedrückt.
  2. Halte die Uhr nah an dein iPhone und tippe auf «Fortfahren». Erscheint keine Meldung: Watch-App › Alle Apple Watches › Apple Watch hinzufügen.
  3. Tippe auf Für ein Familienmitglied einrichten › Fortfahren und kopple die Geräte. Geht das nicht mit der Kamera, tippe auf «Apple Watch manuell koppeln». Danach: Apple Watch konfigurieren.
  4. Tippe bei den Nutzungsbedingungen auf «Akzeptieren». Wähle dein Kind aus (fehlt es, tippe auf «Familienmitglied hinzufügen»), gib das Passwort seines Apple Accounts ein und tippe auf «Weiter».
  5. Optional: «Kaufanfrage» einschalten. Beim Mobilfunk die Uhr deinem Vertrag hinzufügen, falls dein Anbieter das unterstützt, sonst «Nicht jetzt» wählen.
  6. Auf den folgenden Bildschirmen nur einschalten, was ihr vereinbart habt, zum Beispiel die Ortungsdienste für «Wo ist?».
  7. Zum Schluss einen Bildschirmzeit-Code festlegen, «Schulzeit» aktivieren und auf «OK» tippen.
  8. Später: Watch-App › Alle Apple Watches › unter «Familien-Watches» die Uhr wählen › Fertig, dann die gewünschte Einstellung öffnen.

Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.apple.com

Bei Kinderuhren anderer Anbieter gelten die Hilfeseiten des jeweiligen Herstellers. Auch dort gilt: Schalte nur ein, was ihr vereinbart habt. Frag auch nach, was an der Schule deines Kindes gilt: Laut SCHAU HIN! verlangen manche Schulen, dass Modelle mit Internetzugang und Nachrichtenfunktion bei Klausuren abgegeben werden.

Welche Regeln legt ihr gemeinsam fest?

Ortung kann beruhigen, aber auch einengen. SCHAU HIN! warnt, dass lückenlose Kontrolle das Vertrauen schädigen und die Selbstständigkeit des Kindes bremsen kann. Die Initiative empfiehlt, die Ortung nur in Absprache mit dem Kind und in echten Notfällen zu nutzen. Saferinternet.at rät, Tracking nur mit Wissen und Einwilligung des Kindes einzusetzen. Für die Schweiz hält der EDÖB fest, dass Eltern im Interesse des Kindes handeln und zugleich seine Privat- und Intimsphäre respektieren müssen.

  • Wann trägt dein Kind die Uhr: auf dem Schulweg, beim Training, am Wochenende?
  • Wann schaust du auf die Karte, zum Beispiel nur, wenn ein verabredeter Anruf ausbleibt?
  • Wer steht auf der Kontaktliste, und wer entscheidet über neue Kontakte?
  • Was passiert im Notfall: Wen ruft dein Kind zuerst an, wo wartet es?
  • Was gilt bei leerem Akku? Saferinternet.at erinnert daran, dass GPS-Tracker ausfallen können. Ein fehlender Punkt auf der Karte ist noch kein Notfall.
  • Wann prüft ihr die Regeln wieder? Mit dem Alter braucht dein Kind mehr Freiraum.

Tipp: Schreibt die Abmachungen auf und legt das Blatt neben die Ladestation der Uhr.

SCHAU HIN! sieht die Kinderuhr als Übergangslösung: Ist dein Kind so weit, kann ein kindersicher eingerichtetes Smartphone folgen. Was ihr dafür vorher klärt, steht im Ratgeber Das erste Smartphone fürs Kind. Teilt ihr später Standorte über das Handy, hilft dir Standortfreigabe bewusst überprüfen.

Was tust du mit einer Uhr, die abhören kann oder ausgedient hat?

Steht in der Anleitung einer vorhandenen Uhr eine Abhörfunktion, nutze sie nicht. In Deutschland rät die Bundesnetzagentur Eltern, solche Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise aufzubewahren (Verbraucherinformation, Stand Juli 2024). Verkaufen oder verschenken solltest du sie nicht, denn § 8 TDDDG verbietet Besitz und Bereitstellung auf dem Markt. Fragen beantwortet die Bundesnetzagentur unter spionagegeraete@bnetza.de.

Gibst du eine unbedenkliche Uhr weiter, entferne sie vorher aus der Eltern-App, lösche den Standortverlauf und setze die Uhr zurück. Prüfe auch, ob die SIM-Karte gekündigt oder entnommen ist. Wie du ein Gerät sauber abmeldest, zeigt der Ratgeber Altes Handy weitergeben; die Schritte lassen sich auf Uhren übertragen.

Häufige Fehler

  • Die günstigste Uhr kaufen, ohne Datenschutzerklärung und Updates anzusehen.
  • Die voreingestellte PIN oder das Standardpasswort behalten.
  • Die Echtzeit-Ortung dauernd laufen lassen und ständig auf die Karte schauen, statt sie für vereinbarte Situationen zu nutzen.
  • Das Kind heimlich orten oder eine Abhörfunktion nutzen, auch wenn sie «nur zur Sicherheit» beworben wird.
  • Eine Uhr weitergeben, ohne sie aus der Eltern-App zu entfernen und die Daten zu löschen.

Deine Checkliste

Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.

Häufige Fragen

Sind Kinder-Smartwatches in Deutschland verboten?

Nein. Verboten sind Kinderuhren mit einer Abhörfunktion, über die Eltern unbemerkt in die Umgebung hineinhören können. Die Bundesnetzagentur stuft sie als verbotene Telekommunikationsanlagen ein, deren Besitz und Verkauf § 8 TDDDG untersagt. Anrufe, Nachrichten und Ortung allein fallen nicht darunter. Achte vor dem Kauf auf Begriffe wie «voice monitoring», «Babyphonefunktion» oder «Monitorrufnummer» und wähle in diesem Fall ein anderes Modell.

Darf ich mein Kind orten, ohne es ihm zu sagen?

Fachstellen raten davon ab. Saferinternet.at empfiehlt Tracking nur mit Wissen und Einwilligung des Kindes, SCHAU HIN! nur in Absprache und für echte Notfälle. Für die Schweiz betont der EDÖB, dass Eltern im Interesse des Kindes handeln und seine Privatsphäre respektieren müssen. Bei einer rechtlichen Frage zu deiner Situation hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachperson weiter.

Ab welchem Alter ist eine Kinderuhr sinnvoll?

Ein festes Alter nennt SCHAU HIN! nicht. Saferinternet.at gibt zu bedenken, dass Kinder im Volksschulalter kaum abschätzen können, was Tracking bedeutet. Hilfreicher als das Alter ist die Frage, wofür ihr die Uhr braucht: ein neuer Schulweg, lange Schultage oder einfach Erreichbarkeit. SCHAU HIN! sieht sie als Übergang bis zum ersten Smartphone.

Reicht ein AirTag im Schulranzen?

Apple schreibt, AirTag sei dafür entwickelt worden, persönliche Gegenstände wiederzufinden, nicht um Personen zu orten. Ein solcher Anhänger hilft also eher, einen verlorenen Schulranzen zu finden, als dein Kind unterwegs zu begleiten. Braucht ihr Erreichbarkeit und Ortung, ist ein Gerät sinnvoller, das dafür gebaut ist und dessen Funktionen dein Kind kennt.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.

  1. Bundesnetzagentur: Kinderuhren mit Abhörfunktion, Verbraucherinformation (Stand Juli 2024)Quellenstand:
  2. Gesetze im Internet: § 8 TDDDG, Missbrauch von TelekommunikationsanlagenQuellenstand:
  3. SCHAU HIN!: Smartwatch nicht zur Kontrolle von Kindern einsetzenQuellenstand:
  4. BSI: Wearables sicher nutzenQuellenstand:
  5. Saferinternet.at: Jetzt weiss ich endlich, wo mein Kind ist!Quellenstand:
  6. EDÖB: Wearables, Smartwatches, Fitnesstracker, SmartglassesQuellenstand:
  7. Apple Support: Apple Watch für ein Familienmitglied einrichtenQuellenstand:
  8. Apple Newsroom: An update on AirTag and unwanted tracking (Englisch)Quellenstand: