Was ist d-you und was kann die App zum Start?
d-you ist die staatliche EUDI-Wallet für Deutschland. EUDI steht für «European Digital Identity», also die europäische digitale Identität. Die Bundesregierung stellt d-you bereit, zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Entwickelt wird die App in ihrem Auftrag von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Laut BMDS ist der Start am 2. Januar 2027 geplant, und zwar für Android und iOS. Die App ist kostenlos, die Nutzung freiwillig, und analoge Wege bleiben bestehen.
Zum Start dient die Wallet vor allem dazu, dich online und vor Ort auszuweisen. Dein digitaler Ausweis heisst PID (Personenidentifizierungsdaten) und erreicht laut Projektseite das eIDAS-Vertrauensniveau «hoch», die höchste Stufe für elektronische Identifizierung. Ein Altersnachweis soll ohne Geburtsdatum möglich sein. Weitere Nachweise sollen hinzukommen, von der einfachen Fitnesskarte bis zum Führerschein.
Später geplant sind unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur und eine pseudonyme Anmeldung. Zum Start sollen laut BMDS rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung Anwendungen anbieten. Den EU-Rahmen erklärt EUDI-Wallet: was die EU-Brieftasche kann.
| Datum | Schritt | Quelle |
|---|---|---|
| 20. Mai 2026 | Kabinett beschliesst den Entwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes (DIdG) | BMDS |
| 23. September 2026 | Erste Lesung im Bundestag | Bundestag |
| 14. Oktober 2026 | Digitalausschuss nimmt den Entwurf in geänderter Fassung an | Bundestag |
| 15. Oktober 2026 | Beratung im Bundestag; die Meldung dazu heisst «Bundestag macht Weg für die EUDI-Wallet frei» | Bundestag |
| 2. Januar 2027 | Start von d-you für Android und iOS | BMDS |
| rund 12 Monate nach Start | Geplant: Zertifizierung weiterer Wallet-Anbieter | BMDS |
Was brauchst du schon vor dem Start?
Für die Einrichtung von d-you brauchst du laut BMDS einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die dazugehörige PIN. Die Projektseite nennt neben dem Personalausweis auch den elektronischen Aufenthaltstitel. Zum Auslesen braucht das Handy laut AusweisApp eine eingebaute NFC-Funktion, also die Nahfunktechnik, mit der es den Chip der Karte liest.
- Ausweis: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, griffbereit und mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- PIN: deine eigene sechsstellige PIN. Weisst du sie nicht mehr, kannst du laut BMDS seit Anfang Oktober 2026 wieder online einen Brief mit neuer PIN bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de). Er geht an die Adresse im Chip; das kostenlose Angebot ist befristet und gilt, solange das Kontingent reicht.
- Smartphone: ein Android-Gerät oder iPhone mit NFC. Die AusweisApp unterstützt derzeit Android 9.0 oder höher und iOS 17.0 oder höher und führt eine Liste kompatibler Geräte.
- Platz: ein freier Tisch, auf dem Karte und Handy beim Auslesen ruhig liegen können.
Wie du die Online-Ausweisfunktion prüfst und eine PIN setzt, erklärt der Ratgeber Online-Ausweis aktivieren: PIN setzen und mit dem Handy nutzen. Ob dein Handy und deine Karte zusammenpassen, kannst du schon jetzt in der AusweisApp testen:
AusweisApp (Android und iPhone): Gerät und Ausweis prüfen
- Öffne die AusweisApp
- Tippe auf der Startseite auf «Gerät und Ausweis prüfen»
- Folge den Hinweisen; die App führt dich durch die Prüfung von Handy und Ausweis
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: ausweisapp.bund.de
Wie kann das im Alltag aussehen?
Fiktives Beispiel: Miriam aus Kassel will die Wallet gleich nach dem Start nutzen. Kurz vor Weihnachten bekommt sie eine SMS: Sie müsse ihre «EUDI-Wallet bis 31. Dezember aktivieren», sonst werde ihr Online-Ausweis gesperrt. Ein Link und eine kleine Gebühr sind dabei. Miriam weiss, dass die Wallet freiwillig und kostenlos ist, und löscht die Nachricht.
Am Abend prüft sie stattdessen in der AusweisApp ihren Personalausweis. Die Online-Ausweisfunktion ist aktiv, die PIN hat sie aber vergessen. Noch im Dezember bestellt sie einen Brief mit neuer PIN. Am 2. Januar 2027 öffnet sie eudi-wallet.gov.de selbst im Browser, prüft dort den Namen der App und installiert d-you aus dem Store ihres Handys. Die Einrichtung klappt im ersten Anlauf, weil Karte und PIN bereitliegen.
Wie richtest du d-you ab dem 2. Januar ein?
Eine offizielle Schritt-für-Schritt-Anleitung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Der Ablauf folgt den Angaben von BMDS und Projektseite; Reihenfolge und Details können in der App abweichen.
- Öffne eudi-wallet.gov.de oder bmds.bund.de selbst im Browser und prüfe dort den Namen der App.
- Installiere d-you aus dem offiziellen App-Store deines Handys. Die App ist kostenlos; ein Kauf ist nicht nötig.
- Lege den Zugangsschutz fest. Die Wallet ist laut Projektseite per PIN oder Biometrie geschützt, also etwa per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
- Füge deinen digitalen Ausweis hinzu: Halte Personalausweis oder Aufenthaltstitel an das Handy und bestätige mit deiner sechsstelligen PIN. Wo die Karte anliegen muss, hängt vom Modell ab; beim iPhone 11 etwa nennt die AusweisApp die Kopfseite.
- Sieh dir danach an, welche Angaben die Wallet anzeigt, und schliesse die App.
Nach den Änderungen im Digitalausschuss sollst du ablehnen können, dass dein biometrisches Foto in die Wallet übernommen wird. Achte bei der Einrichtung auf diese Wahl, falls sie dir angezeigt wird.
Woran erkennst du die echte App und echte Nachrichten?
Rund um staatliche Identitätsdienste kursieren auch betrügerische Nachrichten; das österreichische ID-Austria-Portal warnt etwa vor solchen SMS. Gleiche deshalb mit den offiziellen Angaben ab:
- Name und Herkunft: Die App heisst d-you und kommt von der Bundesregierung; entwickelt wird sie von der SPRIND.
- Kosten: d-you ist kostenlos. Eine Gebühr für Download, Freischaltung oder «Aktivierung» passt nicht dazu.
- Freiwilligkeit: Niemand muss die Wallet nutzen. Nachrichten mit Frist und Drohung sind ein Grund zum Misstrauen.
- Andere Wallets: Weitere Anbieter sollen laut BMDS erst rund zwölf Monate nach dem Start zertifiziert werden können. Bietet dir im Januar 2027 jemand eine andere «staatliche» Wallet an, prüfe das besonders genau.
- PIN: Deine Ausweis-PIN gehört nur in die App, nie auf eine Webseite aus einem Link, ins Telefon oder in einen Chat.
Wie du im App-Store den richtigen Anbieter findest, zeigt Eine App installieren: den richtigen Anbieter finden.
Was passiert, wenn ein Dienst Daten von dir will?
Laut Projektseite werden nur Daten übertragen, die du aktiv freigibst, und nur die für den Zweck nötigen. Anfragen dürfen nur staatlich registrierte Organisationen stellen; die Wallet prüft deren Zertifikat. Deine Nachweise liegen verschlüsselt auf deinem Handy, eine zentrale Datensammlung gibt es nicht.
In der Anhörung im Digitalausschuss am 6. Oktober 2026 forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Datenabfragen auf das im Einzelfall zwingend Erforderliche zu begrenzen. Für dich heisst das: Lies jede Anfrage, bevor du freigibst.
| Prüfpunkt | Worauf du achtest | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Wer fragt? | Der angezeigte Name passt zum Dienst, den du selbst geöffnet hast. | Abbrechen und den Dienst auf einem bekannten Weg kontaktieren. |
| Welche Daten? | Nur das Nötige, etwa «über 18» statt Geburtsdatum. | Abbrechen oder beim Dienst nachfragen, wozu er mehr braucht. |
| Wozu? | Der Anlass passt zu deiner Handlung, etwa Vertrag oder Altersprüfung. | Keine Freigabe aus einer unerwarteten Nachricht heraus. |
| Danach | Behalte im Blick, welchem Dienst du was freigegeben hast. | Unklare Vorgänge beim Dienst ansprechen. |
Was tust du bei Handyverlust oder einem neuen Gerät?
Laut Projektseite kannst du die Wallet sperren, wenn dein Smartphone verloren geht. Sie wird dann dauerhaft deaktiviert, und du richtest sie auf einem neuen Gerät neu ein. Weil die Daten nur auf dem Handy liegen, brauchst du dafür wieder deinen Ausweis und deine PIN. Den Plastikausweis ersetzt die Wallet also nicht.
Lege dir den Verlustfall zurecht, solange alles funktioniert: Handy weg: den Notfallweg vorbereiten.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
d-you ist laut BMDS für Bürgerinnen, Bürger und Einwohner in Deutschland gedacht. Laut EU-Kommission muss jeder Mitgliedstaat mindestens eine EUDI-Brieftasche bereitstellen, und zwar bis Ende 2026. Daran ist auch Österreich gebunden. Die Schweiz ist nicht in der EU, dort gilt diese Regel nicht automatisch.
| Land | Offizielles Angebot | Was du wissen solltest |
|---|---|---|
| Deutschland | d-you, die staatliche EUDI-Wallet, ab 2. Januar 2027 | Kostenlos und freiwillig; Einrichtung laut BMDS mit Personalausweis, aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN. |
| Österreich | ID Austria mit der App «ID Austria» | Das offizielle Portal warnt vor SMS, die zu einer angeblichen «Registrierung/Erneuerung der ID Austria» auffordern. Links darin nicht öffnen. |
| Schweiz | e-ID des Bundes mit der App «swiyu Wallet» | Eigenes Schweizer Recht statt EU-Recht; kostenloses Zusatzangebot zur Identitätskarte. Die Einführung verzögert sich; die Vertrauensinfrastruktur soll laut Bund voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. |
Häufige Fehler
- Erst am Starttag merken, dass die Online-Ausweisfunktion aus ist oder die PIN fehlt.
- Im Store nach «EUDI Wallet» suchen und das erstbeste Ergebnis installieren, ohne den Namen d-you und den Anbieter zu prüfen.
- Einer Nachricht mit Frist oder Gebühr folgen, obwohl die Wallet freiwillig und kostenlos ist.
- Freigaben durchklicken, ohne zu lesen, wer fragt und welche Daten verlangt werden.
- Den Plastikausweis für überflüssig halten, obwohl du ihn nach einem Gerätewechsel wieder brauchst.
Deine Checkliste
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Häufige Fragen
Muss ich die EUDI-Wallet nutzen?
Nein. Die Nutzung von d-you ist freiwillig. Laut Bundesregierung ersetzt die Wallet bestehende Mittel zur Identifizierung nicht, und analoge Wege bleiben laut BMDS bestehen. Wer eine Nachricht erhält, die eine Pflicht oder eine Frist für die Aktivierung behauptet, sollte sie nicht über den enthaltenen Link beantworten, sondern die offiziellen Seiten selbst aufrufen.
Was kostet die App d-you?
Die App ist laut BMDS und Projektseite kostenlos. Du lädst sie über den App-Store deines Handys, ohne Kauf. Verlangt eine Seite oder Nachricht Geld für Download, Freischaltung oder eine angebliche Prüfung, passt das nicht zum offiziellen Angebot. Brich den Vorgang dann ab und prüfe den Absender auf einem Weg, den du selbst gewählt hast.
Kann ich d-you mit einem österreichischen oder Schweizer Ausweis nutzen?
Für die Einrichtung nennt das BMDS den deutschen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die Projektseite zusätzlich den elektronischen Aufenthaltstitel. Die FAQ auf eudi-wallet.gov.de enthält eigene Fragen für Menschen ohne deutschen Personalausweis und für EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland; kläre Sonderfälle dort. In Österreich gibt es ID Austria, in der Schweiz ist die e-ID des Bundes vorgesehen, deren Einführung sich laut Bund verzögert.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Laut BMDS liegen deine persönlichen Daten nur auf deinem Smartphone und werden verschlüsselt verarbeitet. Eine zentrale Speicherung und das Erstellen von Nutzungsprofilen sind laut Ministerium technisch ausgeschlossen. Der Quellcode der staatlichen Wallet ist öffentlich. Daten verlassen das Handy nur, wenn du eine Anfrage aktiv freigibst.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- BMDS: Die staatliche EUDI-Wallet d-youQuellenstand:
- BMDS: Online-Ausweis: Neue PIN ohne Gang zum Bürgeramt (Pressemitteilung 67/2026)Quellenstand:
- EUDI-Wallet-Projekt (SPRIND im Auftrag des BMDS): Die AppQuellenstand:
- Deutscher Bundestag: Bundestag macht Weg für die EUDI-Wallet freiQuellenstand:
- Europäische Kommission: Europäische digitale IdentitätQuellenstand:
- Republik Österreich: ID AustriaQuellenstand:
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Die e-IDQuellenstand:
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Neuer Zeitplan für die Einführung der E-ID (30. Juni 2026)Quellenstand:



