Ein Beispiel: zwei Abos, zwei Kündigungswege
Fiktives Beispiel: Mira aus Köln hat vor einem Jahr auf der Website einer Sprachlern-Plattform ein Abo abgeschlossen. Dazu kommt ein Abo für eine Meditations-App, das sie auf dem iPhone direkt in der App gebucht und über Apple bezahlt hat. Beide will sie beenden.
Für die Sprachlern-Plattform scrollt sie auf der Website nach unten und findet in der Fusszeile die Schaltfläche «Verträge hier kündigen». Auf der folgenden Seite gibt sie Namen, E-Mail-Adresse und Kundennummer an und wählt die ordentliche Kündigung. Das Feld für das Enddatum lässt sie leer. Vor dem Klick auf «jetzt kündigen» speichert sie die ausgefüllte Seite als PDF. Kurz darauf kommt eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem Tag, an dem der Vertrag endet.
Das Abo der Meditations-App taucht in diesem Kundenkonto nicht auf, denn Mira hat es über Apple abgeschlossen. Sie kündigt es deshalb in den Einstellungen ihres iPhones. Beide Bestätigungen legt sie in ihrem Ordner für Verträge ab und trägt die Enddaten in den Kalender ein, um danach die Abbuchungen zu prüfen.
Wo kündige ich: beim Anbieter oder in den Store-Einstellungen?
Entscheidend ist, wo du das Abo abgeschlossen und bezahlt hast. Hast du auf der Website des Anbieters gebucht, kündigst du dort: über den Kündigungsbutton, im Kundenkonto oder auf dem Weg, den Vertrag und AGB nennen. Hast du in einer App über Apple oder Google Play bezahlt, verwaltest du das Abo in den Abo-Einstellungen des Stores.
Eine App zu löschen, beendet das Abo nicht. Die Google-Play-Hilfe sagt das ausdrücklich: Das Deinstallieren der App kündigt das Abo nicht. Ein über Google Play gekündigtes Abo kannst du bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums weiter nutzen.
iPhone oder iPad (Abo über Apple)
- Tippe in den Einstellungen auf deinen Namen.
- Tippe auf Abonnements.
- Tippe auf das Abonnement, das du beenden willst.
- Tippe auf Abo kündigen. Eventuell musst du dafür nach unten scrollen.
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.apple.com
Android (Abo über Google Play)
- Öffne auf dem Android-Gerät die Seite Abos bei Google Play.
- Wähle das Abo aus, das du beenden willst.
- Tippe auf Abo kündigen.
- Folge den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Menüpfad laut Herstellerhilfe, je nach Gerät und Version sind Abweichungen möglich: support.google.com
Tipp: Findest du ein Apple-Abo nicht, such in deinen E-Mails nach «Beleg von Apple» oder «Rechnung von Apple»: Dort steht, mit welchem Apple Account du bezahlt hast. Fehlt die Schaltfläche zum Kündigen oder siehst du einen roten Ablaufhinweis, ist das Abo bereits gekündigt.
Wie funktioniert der Kündigungsbutton in Deutschland?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, bei denen du über eine Website einen kostenpflichtigen Dauervertrag abschliessen kannst, auch die Kündigung online ermöglichen (§ 312k BGB). Das gilt auch für Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden. Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen und Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als die Textform verlangt.
Der Ablauf ist fest vorgegeben:
- Eine gut lesbare Schaltfläche mit der Beschriftung «Verträge hier kündigen» oder einer gleich eindeutigen Formulierung. Sie muss ständig verfügbar und leicht erreichbar sein.
- Sie führt direkt zu einer Bestätigungsseite. Dort gibst du an: ordentliche oder ausserordentliche Kündigung (bei der ausserordentlichen auch den Grund), Angaben zu deiner Person, welchen Vertrag du meinst, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung.
- Mit der Schaltfläche «jetzt kündigen» oder einer gleich eindeutigen Formulierung schickst du die Kündigung ab.
- Der Anbieter muss dir den Eingang sofort elektronisch in Textform bestätigen: mit dem Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag endet.
Gibst du kein Enddatum an, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Deine Erklärung musst du mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger speichern können, zum Beispiel als PDF.
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 entschieden (I ZR 200/25), dass die Bestätigungsseite nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf. Ein Hinweis, den Vertrag stattdessen zu pausieren, gehört nicht dorthin.
Tipp: Fehlt der Button oder führt er nicht wie vorgeschrieben zur Bestätigungsseite, darfst du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Wähle dann einen anderen Weg, den du belegen kannst.
Welche Fristen gelten nach der ersten Laufzeit?
Deutschland
Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 entstanden sind, gilt § 309 Nr. 9 BGB: Eine Klausel, die dich länger als zwei Jahre bindet, ist unwirksam. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Auch zum Ende der ersten Laufzeit darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Ausgenommen sind etwa Versicherungsverträge.
Österreich
Bei Verträgen über wiederkehrende Lieferungen beweglicher Sachen, auch Energie, oder über wiederkehrende Werkleistungen, die unbefristet oder für mehr als ein Jahr laufen, kannst du nach § 15 KSchG mit zwei Monaten Frist kündigen: zum Ende des ersten Jahres, danach zum Ende jedes Halbjahres. Eine verspätete Kündigung wirkt zum nächsten Termin. Ob dein Abo unter diese Regel fällt, hängt von der Art der Leistung ab.
Ausserdem ist eine Klausel für dich nicht verbindlich, die für deine Erklärungen eine strengere Form als die Schriftform oder besondere Zugangswege verlangt (§ 6 Abs. 1 Z 4 KSchG).
Schweiz
Die Button-Pflicht steht im deutschen BGB, und EU-Recht gilt in der Schweiz nicht automatisch. Massgeblich sind Vertrag und AGB. Die Stiftung für Konsumentenschutz hält eine automatische Verlängerung nur für akzeptabel, wenn der Anbieter beim Abschluss und rechtzeitig vor der Verlängerung ausdrücklich darauf hinweist. Die Kündigung dürfe nicht übermässig erschwert werden, etwa durch sehr kurze Fristen oder eine Kündigung nur per Fax. Sie rät, gleich zu Beginn auf das Laufzeitende zu kündigen und sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen.
Welche Regeln gelten in den sechs Ländern?
| Land | Online kündigen | Fristen und Besonderheiten | Hilfe bei Streit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Schaltfläche «Verträge hier kündigen», dann «jetzt kündigen» (§ 312k BGB, gilt seit 1. Juli 2022) | Verträge ab 1. März 2022: nach der ersten Laufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar | Verbraucherzentrale; bei Anbietern im EU-Ausland das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland |
| Österreich | Weg laut Vertrag und AGB; keine strengere Form als Schriftform (§ 6 KSchG) | Wiederkehrende Lieferungen und Werkleistungen: zwei Monate Frist, zum Ende des ersten Vertragsjahres, dann halbjährlich (§ 15 KSchG) | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich bei Anbietern im EU-Ausland |
| Schweiz | Weg laut Vertrag und AGB; EU-Recht gilt nicht automatisch | Verlängerung nur mit klarem Hinweis beim Abschluss und vor der Verlängerung (Einschätzung Stiftung für Konsumentenschutz) | Stiftung für Konsumentenschutz: Beratung und Musterbrief-Generator |
| Frankreich | Funktion «Résilier votre contrat», Angaben ausfüllen, «Confirmer votre résiliation» (Gesetz vom 16. August 2022) | Bei stillschweigender Verlängerung muss der Anbieter frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Stichtag schriftlich informieren | Verbraucherschlichtung (médiateur de la consommation), danach Gericht |
| Italien | Weg laut Vertrag und AGB | Missbräuchliche Klauseln sind nichtig, der übrige Vertrag bleibt wirksam (Codice del consumo) | Centro Europeo Consumatori Italia bei Anbietern im EU-Ausland |
| Spanien | Weg laut Vertrag und AGB; Telefon und Internet: Kündigung mit mindestens zwei Werktagen Vorlauf (Real Decreto 899/2009) | Eine übermässig frühe Kündigungsfrist kann missbräuchlich sein; Unklarheiten werden zugunsten der Verbraucher ausgelegt | Centro Europeo del Consumidor bei Anbietern im EU-Ausland |
Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren hilft bei Streit mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, in Island oder in Norwegen. Zuständig ist das Zentrum in deinem Wohnsitzland.
Wie lege ich die Kündigung so ab, dass ich sie wiederfinde?
Bewahre drei Dinge zusammen auf: die ausgefüllte Bestätigungsseite oder deine Kündigungsnachricht, die Eingangsbestätigung des Anbieters und den ersten Kontoauszug nach dem Vertragsende. Ein Ordner für Verträge mit Dateinamen aus Anbieter und Datum genügt. Wie du solche Belege dauerhaft wiederfindest, zeigt Onlinebestellung dokumentieren.
Prüfe in der Bestätigung vor allem das Enddatum. Passt es nicht zu deinem Wunsch oder zu den Fristen oben, melde dich gleich beim Anbieter und schicke die gespeicherte Seite mit. Wer mehrere Abos hat, behält mit einer Liste ohne Passwörter den Überblick: Digitale Abos überblicken.
Musterformulierung, falls es keinen Button gibt
«Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Nummer], abgeschlossen mit der E-Mail-Adresse [Adresse], zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich per E-Mail.»
Tipp: Hast du das Abo gerade erst abgeschlossen, prüfe zuerst, ob du noch widerrufen kannst. Der Widerruf hat eigene Regeln: Widerrufsbutton im Onlineshop.
Was tun, wenn keine Bestätigung kommt oder weiter abgebucht wird?
Sieh zuerst im Spam-Ordner nach. In Deutschland muss der Anbieter den Eingang sofort bestätigen, und das Gesetz vermutet den Zugang deiner Kündigung direkt nach dem Absenden. Schicke dem Kundendienst deine gespeicherte Bestätigungsseite und bitte um die Bestätigung mit Enddatum.
Wird nach dem Enddatum weiter abgebucht, schreibe dem Anbieter und lege deine Belege bei. Denkst du wegen einer Preiserhöhung ans Kündigen, hilft Streaming-Abo wird teurer beim Abwägen. Bleibt der Streit bestehen, beraten in Deutschland die Verbraucherzentralen, in Österreich Arbeiterkammer und VKI, in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei Streit über Fristen oder grössere Beträge lohnt sich eine persönliche Beratung.
Häufige Fehler
- Die App löschen und annehmen, das Abo sei damit beendet.
- Im Kündigungsablauf auf «Pausieren» oder ein Rabattangebot klicken: Der Vertrag läuft dann weiter.
- Die Bestätigungsseite nicht speichern und sich nur auf eine E-Mail verlassen, die im Spam-Ordner landet.
- Erst kurz vor der Verlängerung kündigen, obwohl die Frist, etwa zwei Monate in Österreich, schon abgelaufen ist.
- Im falschen Konto suchen: Das Abo liegt in einem anderen Apple Account oder Google-Konto.
Deine Checkliste
Die Häkchen dienen nur deiner Übersicht. Hier werden keine Eingaben an uns gesendet. Zum Aufbewahren kannst du die Seite über das Browsermenü drucken oder als PDF speichern.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich beim Kündigungsbutton kein Datum angebe?
Nach § 312k Abs. 5 BGB wirkt die Kündigung dann im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das passt, wenn du das Abo einfach nicht mehr nutzen willst. Das genaue Enddatum muss dir der Anbieter in der Eingangsbestätigung nennen. Prüfe es und lege die E-Mail zusammen mit deiner gespeicherten Kündigungsseite ab.
Darf mir der Anbieter beim Kündigen noch ein Angebot zeigen?
Nicht auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons. Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass diese Seite nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf. Ein Hinweis auf das Pausieren des Vertrags ist dort unzulässig. Willst du das Abo beenden, füllst du einfach die Angaben aus und klickst auf «jetzt kündigen».
Gibt es den Kündigungsbutton auch in Österreich und der Schweiz?
Die Button-Pflicht steht in § 312k des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. In Österreich gelten die Kündigungs- und Formregeln des Konsumentenschutzgesetzes. In der Schweiz, wo EU-Recht nicht automatisch gilt, zählen Vertrag und AGB. Suche im Kundenkonto und in den AGB nach «Kündigung» und lass dir die Kündigung in jedem Fall schriftlich bestätigen.
Ist mein Abo gekündigt, wenn ich die App lösche?
Nein. Die Google-Play-Hilfe schreibt ausdrücklich, dass das Deinstallieren einer App das Abo nicht kündigt. Kündige in den Abo-Einstellungen des Stores oder beim Anbieter, je nachdem, wo du bezahlt hast. Ein bei Google Play gekündigtes Abo kannst du bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums weiter nutzen.
Was tue ich, wenn keine Eingangsbestätigung kommt?
Sieh zuerst im Spam-Ordner nach. In Deutschland muss der Anbieter den Eingang sofort elektronisch bestätigen; das Gesetz vermutet den Zugang direkt nach dem Absenden. Schicke deine gespeicherte Kündigungsseite an den Kundendienst und bitte um die Bestätigung mit Enddatum. Kommt weiterhin nichts, beraten dich die Verbraucherzentralen zum weiteren Vorgehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Primärquellen von Behörden, Verbraucherschutz und Anbietern. Eine Quelle kann in einer anderen Sprache vorliegen; massgeblich sind die Hinweise für deinen Dienst und deinen Wohnort.
- Bundesamt für Justiz: § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen GeschäftsverkehrQuellenstand:
- Bundesamt für Justiz: Art. 229 § 60 EGBGB – Übergangsvorschrift zum Gesetz für faire VerbraucherverträgeQuellenstand:
- Bundesamt für Justiz: § 309 BGB – Klauselverbote, Nr. 9 Laufzeit bei DauerschuldverhältnissenQuellenstand:
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 128/2026 zur Bestätigungsseite beim KündigungsbuttonQuellenstand:
- RIS Österreich: Konsumentenschutzgesetz § 15 – Kündigung von Verträgen über wiederkehrende LeistungenQuellenstand:
- RIS Österreich: Konsumentenschutzgesetz § 6 – unzulässige Vertragsbestandteile (Abs. 1 Z 4 Formerfordernisse)Quellenstand:
- Stiftung für Konsumentenschutz: Ist eine automatische Vertragsverlängerung rechtens?Quellenstand:
- Europäische Kommission: Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz)Quellenstand:



